KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Pflegegeld-Erhöhung ungenügend

Von KPÖ-Pressedienst (5.5.2008)

Als ungenügend bewertet die KPÖ die jetzt von Sozialminister Erwin Buchinger angekündigte Erhöhung des Pflegegeldes um drei Prozent per Jahresbeginn 2009: „Damit wird der Wertverlust seit der Einführung im Jahre 1993 in keiner Weise ausgeglichen und eine jährliche Valorisierung lehnt Buchinger strikt ab“, kritisiert KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus, daran ändert auch die höhere Einstufung von demenzkranken Menschen und behinderten Kindern und Jugendlichen nichts.

Seit der Einführung im Jahre 1993 wurde das in sieben Stufen gewährten Pflegegeld (331.929 Bezi­eherInnen Stand Dezember 2007) nur dreimal um insgesamt etwas über vier Prozent erhöht, der Verbraucherpre­isindex stieg im selben Zeitraum um 32 Prozent. 1996 wurde vom damaligen SPÖ-Finanzminister Rudolf Edlinger ein Valorisierungsstopp verhängt, den die schwarzblaue Regierung ebenso fortsetzte wie die jetzige rotschwarze Koalition.

Der Finanzminister hat durch die ausgebliebene Valorisierung rund eine Milliarde Euro auf Kosten der Anspruchsberechtig­ten eingespart. Im Koalitionsabkommen von SPÖ und ÖVP für die laufende Regierungsperiode von 2006 bis 2010 heißt es nur lapidar „Das Pflegegeld des Bundes ist in dieser Gesetzgebungspe­riode einmal selektiv nach Pflegestufe zu valorisieren“.

Die KPÖ weist auf die enorm gestiegene Belastung für Pflegebedürftige hin, weil nicht nur das Pflegegeld nicht entsprechend angehoben wurde, sondern auch die Pensionen nur bescheiden gestiegen sind, während Kosten für Pflegedienste, Heilmittel und Selbstbehalte teilweise sehr stark erhöht wurden.

„Das seinerzeit vom SPÖ-Bundeskanzler Franz Vranitzky als „Quantensprung in der Sozialpolitik“ bezeichnete Pflegegeld wird ebenso systematisch ausgehungert wie die seit 2000 nicht mehr angehobene Familienbeihilfe. Das zeigt den wahren unsozialen Charakter dieser Regierung“, kritisiert Klaus. Die KPÖ verlangt daher weiterhin eine Anhebung des Pflegegeldes um den seit 1993 erfolgten Wertverlust sowie künftig eine jährliche Valorisierung zumindest entsprechend der Inflationsrate für alle Sozialleistungen.

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