Von KPÖ-Pressedienst (2.7.2008)
Im Zusammenhang mit den heute stattfindenden Protestaktionen kritisiert KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus die Vorgangsweise von Exekutive und Justiz und fordert die Freilassung der widerrechtlich inhaftierten TierrechtsaktivistInnen: Es ist mehr als eigenartig, wenn Wirtschaftskriminelle oder Kinderschänder nur auf freiem Fuß angezeigt werden, hingegen einige Tierrechtsaktivisten mit Einsatz brutaler Staatsgewalt ohne ersichtlichen Grund wochenlang inhaftiert werden, so Klaus.
Noch immer sind zehn TierrechtsaktivistInnen ohne jedes konkretes Verdachtsmoment unter Zugrundelegung des 2002 unter dem Deckmantel des Anti-Terrorkampfes neugefassten Paragraphen 287 des Strafgesetzbuches in Haft, der Tierschutzaktivist Martin Balluch befindet sich seit Wochen im Hungerstreik.
Am 21. Mai 2008 stürmten WEGA-Beamte gegen 7 Uhr in der Früh mindestens 24 Wohnungen von TierrechtsaktivistInnen in Wien, Graz und in Tirol. Einige der teilweise noch schlafenden BewohnerInnen wurden mit gezogenen Waffen in ihren Betten geweckt. Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation. Sogar die Oberstaatsanwaltschaft Wien muss in einer Stellungnahme vom 25. Juni einräumen, dass die Betroffenen in einem subjektiven Recht verletzt wurden da die gewaltsame Öffnung der Wohnungstüre unter Verletzung der Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO durchgeführt wurde.
Es ist mehr als bedenklich für den Umgang mit dem Rechtssystem, wenn der Staatsanwalt eine Brandstiftung erfindet um U-Haft und martialische Polizeimaßnahmen zu rechtfertigen und einen durch Ofenüberhitzung entstandenen Jagdhüttenbrand zu einem Tierschutz-Brandanschlag umfunktionieren will.
Unabhängig von der Haltung zur Tierrechtsphilosophie und der konkreten Beurteilung der Zweckmäßigkeit einzelner Protestaktionen für den Tierschutz geht es hier offensichtlich um ein Exempel, das demnächst mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation genauso gegen kritische GewerkschafterInnen, UmweltaktivistInnen oder Friedensengagierte angewendet werden kann.
Hier handelt es sich um einen gezielten Schlag gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Denn konsequenter Einsatz für Tierrechte die Inhaftierten haben Demonstrationen und Infostände in Fußgängerzonen organisiert, publizistisch und aktionistisch für Veganismus geworben kann doch kein Straftatbestand sein, so Klaus. Hier handelt es sich ganz im Gegenteil um völlig legale Aktivitäten, die in einer Demokratie unerlässlich sind, damit politische Ansichten öffentlich artikuliert werden können.
Die KPÖ fordert Justizministerin Maria Berger auf, durch eine Weisung diese allen elementaren rechtliche Standards und Menschenrechten widersprechende Vorgangsweise einer wildgewordenen Exekutive und Justiz zu stoppen, die ohne konkrete Verdachtsmomente inhaftierten TierrechtsaktivistInnen freizulassen und klarzustellen, dass solche Maßnahmen nicht akzeptiert werden können.