KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Scharfe Kritik an Exekutive und Justiz

Von KPÖ-Pressedienst (2.7.2008)

Im Zusammenhang mit den heute stattfindenden Protestaktionen kritisiert KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus die Vorgangsweise von Exekutive und Justiz und fordert die Freilassung der widerrechtlich inhaftierten Tierrechtsakti­vistInnen: „Es ist mehr als eigenartig, wenn Wirtschaftskri­minelle oder Kinderschänder nur auf freiem Fuß angezeigt werden, hingegen einige Tierrechtsakti­visten mit Einsatz brutaler Staatsgewalt ohne ersichtlichen Grund wochenlang inhaftiert werden“, so Klaus.

Noch immer sind zehn Tierrechtsakti­vistInnen ohne jedes konkretes Verdachtsmoment unter Zugrundelegung des 2002 unter dem Deckmantel des „Anti-Terrorkampfes“ neugefassten Paragraphen 287 des Strafgesetzbuches in Haft, der Tierschutzaktivist Martin Balluch befindet sich seit Wochen im Hungerstreik.

Am 21. Mai 2008 stürmten WEGA-Beamte gegen 7 Uhr in der Früh mindestens 24 Wohnungen von Tierrechtsakti­vistInnen in Wien, Graz und in Tirol. Einige der teilweise noch schlafenden BewohnerInnen wurden mit gezogenen Waffen in ihren Betten geweckt. Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Organisation“. Sogar die Oberstaatsanwal­tschaft Wien muss in einer Stellungnahme vom 25. Juni einräumen, dass die Betroffenen „in einem subjektiven Recht verletzt“ wurden „da die gewaltsame Öffnung der Wohnungstüre unter Verletzung der Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO durchgeführt wurde“.

Es ist mehr als bedenklich für den Umgang mit dem Rechtssystem, wenn der Staatsanwalt eine Brandstiftung erfindet um U-Haft und martialische Polizeimaßnahmen zu rechtfertigen und einen durch Ofenüberhitzung entstandenen Jagdhüttenbrand zu einem Tierschutz-Brandanschlag umfunktionieren wi­ll.

Unabhängig von der Haltung zur Tierrechtsphi­losophie und der konkreten Beurteilung der Zweckmäßigkeit einzelner Protestaktionen für den Tierschutz geht es hier offensichtlich um ein Exempel, das demnächst mit dem Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Organisation“ genauso gegen kritische Gewerkschafte­rInnen, UmweltaktivistInnen oder Friedensengagierte angewendet werden kann.

„Hier handelt es sich um einen gezielten Schlag gegen die Meinungs- und Versammlungsfre­iheit. Denn konsequenter Einsatz für Tierrechte – die Inhaftierten haben Demonstrationen und Infostände in Fußgängerzonen organisiert, publizistisch und aktionistisch für Veganismus geworben – kann doch kein Straftatbestand sein“, so Klaus. Hier handelt es sich ganz im Gegenteil um völlig legale Aktivitäten, die in einer Demokratie unerlässlich sind, damit politische Ansichten öffentlich artikuliert werden können.

Die KPÖ fordert Justizministerin Maria Berger auf, durch eine Weisung diese allen elementaren rechtliche Standards und Menschenrechten widersprechende Vorgangsweise einer wildgewordenen Exekutive und Justiz zu stoppen, die ohne konkrete Verdachtsmomente inhaftierten Tierrechtsakti­vistInnen freizulassen und klarzustellen, dass solche Maßnahmen nicht akzeptiert werden können.

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