
Von KPÖ-Pressedienst (19.6.2008)
Entschieden zurückgewiesen wird von der KPÖ der Vorstoß von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) für eine noch weitergehende Privatisierung des Verbund-Konzerns: Wenn Bartenstein eine Verbund-Privatisierung für wünschenswert hält, dann handelt er im Interesse jener Kapitalanleger, die aus der Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur Profit auf Kosten der Allgemeinheit herausschlagen wollen, meint KPÖ-Wirtschaftssprecher Michael Graber.
Laut ATX-Bilanz wies der Verbund im Geschäftsjahr 2007 mit 2.441 Beschäftigten bei einem Umsatz von 3,04 Milliarden Euro einem Gewinn vor Steuern von 916 Millionen Euro aus und zahlte seinen AktionärInnen eine Dividende von 90 Cent pro Aktie. Mit einer Börsenkapitalisierung von 14,76 Milliarden Euro ist der Verbund eine Perle nach der es den Anlegern verständlicherweise gelüstet.
Lukrativ für Anleger ist der Verbund vor allem deshalt, weil der Großteil der Kraftwerksanlagen seit Jahren abgeschrieben ist und daher Preiserhöhungen oder zusätzliche Kunden direkt als Gewinn zu Buche schlagen. Durch im Vergleich mit anderen Stromunternehmen günstigere Tarife konnte der Verbund im liberalisierten Strommarkt 2006 zusätzlich 65.000 Kunden gewinnen.
Im Zuge der seit 1988 erfolgten Privatisierung sind heute bereits 24 Prozent des Verbunds Streubesitz (davon 30 Prozent Aktionäre aus Großbritannien, 25 Prozent Schweiz, jeweils 15 Prozent Deutschland und Österreich, restliche 15 Prozent US-Investoren und Streuaktien in Skandinavien, Benelux, Italien, Frankreich und Spanien), zehn Prozent gehören der ihrerseits bereits teilprivatisierten EVN (Land NÖ 51 Prozent, Energie Baden Württemberg 35 Prozent, Streubesitz 14 Prozent), weitere zehn Prozent der Wienstrom (100 Prozent Stadt Wien) und fünf Prozent der TIWAG (100 Prozent Land Tirol), der Bundesanteil wurde bereits auf 51 Prozent reduziert.
Laut dem 1947 unter Federführung des damaligen kommunistischen Energieministers Karl Altmann beschlossenen 2. Verstaatlichungsgesetzes ist für die Energiegesellschaften von Bund und Ländern verfassungsmäßig eine öffentliche Mehrheit vorgeschrieben. Eine weitergehende Privatisierung des Verbunds würde demnach die Aufhebung dieses Gesetzes bedeuten, was wiederum nur mit Zweidrittel-Mehrheit möglich ist. Nicht gelten läßt die KPÖ Bartensteins Argument, bei Berücksichtigung der Anteile von Wienstrom und TIWAG könnte eine Reduzierung der Bundesanteile erfolgen, da heute niemand garantieren kann, dass nicht schon morgen eine Privatisierung dieser Landesenergieunternehmen erfolgt, wie das jetzt etwa bei der oö Energie AG der Fall ist.
Angesichts der enormen Profitmargen in der E-Wirtschaft steigt die Begehrlichkeit des in- und ausländischen Privatkapitals, darunter führender EU-Atomkonzerne wie EdF, EnBW, E.ON oder RWE, nach einer völligen Privatisierung der österreichischen E-Wirtschaft, meint Graber. Die KPÖ tritt konträr zur etablierten Politik für eine Re-Verstaatlichung der bereits privatisierten Anteile in der E-Wirtschaft etwa in Form einer Übernahme durch die ÖIAG ein. Privatisierungen lehnt die KPÖ mit Verweis auf die damit verbundene Preisgabe der politischen Gestaltungsmöglichkeiten für diesen sensiblen Bereich, die Bedeutung für die öffentliche Infrastruktur sowie wegen der gravierenden Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen der Belegschaft entschieden ab.