KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Kandidatur der rechtsextremen NVP verhindert

Von KPÖ-Pressedienst (13.8.2009)

KPÖ: Großer Erfolg der antifaschistischen Bewegung (Foto: KJÖ)

Als großen Erfolg der antifaschistischen Bewegung bezeichnet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die am 13. August 2009 getroffene einstimmige Entscheidung der Landeswahlbehörde die Kandidatur der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) bei der Landtagswahl 2009 nicht zuzulassen und gegen die NVP Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Wiederbetätigung erstatten.

Die NVP hatte für die Landtagswahl einen Wahlvorschlag für den Wahlkreis 1 Linz-Umgebung eingereicht. Laut Auskunft des Stadtamtes Enns wird die dortige Gemeindewahlbehörde über den Wahlvorschlag der NVP für die Gemeinderatswahl in Enns analog der Landeswahlbehörde entscheiden. Die Entscheidung der Landeswahlbehörde wurde von den stimmberechtigten VertreterInnen von ÖVP und SPÖ einstimmig getroffen, die nicht stimmberechtigten VertreterInnen von Grünen, Christenpartei und KPÖ stellten sich hinter diese Entscheidung, während die VertreterInnen von FPÖ und BZÖ eine „differenzierte Sicht“ anmeldeten ohne sich näher dazu äußern zu wollen.

Die Entscheidung der Landeswahlbehörde stützt sich auf die Urteile des Verfassungsge­richtshofes von 1985 über die Aufhebung der Hochschülerschaf­tswahl wegen Zulassung der rechtsextremen Aktion Neue Rechte (ANR) sowie von 1991 über die Abweisung einer Wahlanfechtung der Liste „Nein zur Ausländerflut“ bei der Nationalratswahl, wonach eine Zulassung zur Wahl nicht nur nach formalen Gesichtspunkten, sondern auch in Bezug auf die begleitende Wahlwerbung und inhaltlich in Bezug auf Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz zu prüfen ist. Weiters lagen der Landeswahlbehörde ein Gutachten des Linzer Universitätspro­fessors Andreas Janko sowie des Landesarchivs zur Entscheidungsfin­dung vor. In einer Stellungnahme zum Ermittlungsver­fahren der Landeswahlbehörde konnte die NVP die Kritik an ihren rechtsextremen Aktivitäten nicht entkräften.

Das OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus, in welchem über 50 Organisationen, darunter auch die KPÖ, zusammengeschlossen sind, hatte durch wochenlange intensive Medienarbeit und Recherche wie auch öffentliche Protestaktionen maßgeblich zum Umdenken der Wahlbehörde beigetragen, die anfangs die Ankündigung der NVP zu kandidieren noch unter rein formalen Gesichtspunkten betrachtet hatte.

Laut Dokumentation­sarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) ist die NVP eine „offen rechtsextreme Partei mit zahlreichen Berührungspunkten zum Neonazismus“. Darauf bezugnehmend wurden auch Aufmärsche der NVP am 18. April in Braunau und am 1. Mai 2009 in Linz behördlich untersagt. Teile des NVP-Parteiprogramms sind wörtlich aus einem Leitfaden der Nazi-SS abgeschrieben, das Parteilogo jenem der Deutschen Arbeitsfront der NSDAP entlehnt. Die Programmatik erinnert vielfach an jene der NSDAP, die handelnden Personen sind einschlägig politisch aufgefallen.

Furtlehner erklärte als Vertrauensperson der KPÖ bei der Sitzung der Landeswahlbehörde, dass es um eine inhaltliche und nicht formale Entscheidung geht. Und dass es nicht darauf ankommt, wie viele Stimmen die NVP bei ihrer Zulassung erhalten würde, sondern dass mit ihrer Kandidatur bewusst der Spielraum des Rechtsextremismus ausgereizt werden sollte und man sich bei falscher Toleranz nicht wundern dürfe, wenn es zu Vorfällen wie in Ebensee kommt und sich Jugendliche durch solche rechtsextreme Aktivitäten ermuntert sehen.

„Wenn die Behörden den antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik – festgeschrieben im NS-Verbotsgesetz und Staatsvertrag – ernst nehmen würden, dürfte es die NVP eigentlich gar nicht geben, dann hätte diese vom Innenministerium erst gar nicht als Partei zugelassen werden dürfen“, so Furtlehner. Die KPÖ fordert wie auch das Netzwerk und andere Gruppierungen seit längerem ein Verbot dieser rechtsextremen Partei und hat im Zusammenhang mit der angekündigten NVP-Kandidatur eine Dokumentation dazu herausgegeben.

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