Von KPÖ-Pressedienst (2.12.2009)
Als Pauschalverdächtigung und damit menschenrechtswidrig lehnt die KPÖ die Vorratsdatenspeicherung entsprechend einer EU-Richtlinie von 2006 ab, zu welcher jetzt Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für die nationale Umsetzung vorgelegt hat: Österreich sollte hier ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) riskieren, meint KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner und verweist auf Großbritannien, wo die Regierung die Vorratsdatenspeicherung auf unbekannte Zeit verschoben hat.
Laut Richtlinie bzw. Gesetzesentwurf müssen unabhängig von einem konkreten Verdacht auf rechtswidriges Handeln alle Daten über Handy- und Internetkommunkation ab 2010 zumindest sechs Monate lang gespeichert werden, wobei die EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten sogar eine Dauer bis zu zwei Jahre einräumt. Mit diesen Daten sollen Bewegungsprofile und Kommunikationsmuster erstellt werden.
Mit Telefon- und Internetverbindungsdaten wird protokolliert wer, wann und wo mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt tritt. Aus dieser Datenfülle lassen sich sehr leicht detaillierte Profile von Personen und ihren Beziehungsnetzwerken und Lebensgewohnheiten erstellen. Begründet wird diese Maßnahme einmal mehr mit der Terrorismusbekämpfung. Eine Speicherung solcher Daten durch die Handy- und Internetprovider erfolgt bereits jetzt, diese werden allerdings nach Rechnungslegung gelöscht.
Nicht Niemand wird unter Generalverdacht gestellt wie Bures treuherzig erklärt: Im Gegenteil mit dieser Richtlinie werden alle präventiv und pauschal verdächtigt, kritisiert Messner. Auch wenn damit argumentiert wird, dass Polizei oder Gericht auf die so gespeicherten Daten nur auf Anforderung Zugriff erhalten kann niemand wegdiskutieren, dass damit dem Missbrauch die Tür weit aufgemacht wird wie schon jetzt der Umgang von Behörden etwa durch illegale EKIS-Abfragen, der Austausch der SWIFT-Zahlungsverkehrsdaten zwischen EU und USA oder die Kriminalisierung politischen Engagements als kriminelle Vereinigung nach § 278a im Falle von zehn TierrechtsaktivistInnen beweist.
Auch erfolgt mit der Vorratsdatenspeicherung eine Beweislastumkehr die im Widerspruch zur Unschuldsvermutung steht, weil mit dem Umfang der Datenspeicherung auch die Wahrscheinlichkeit wächst, dass falsche Daten gespeichert werden. Zu beachten sind auch handfeste wirtschaftliche Interessen etwa der Musik- und Filmindustrie, die durch Zugriff auf so gespeicherte Daten vermeintliche Urheberrechtsverletzungen verfolgen will.
Erfahrungsgemäß wissen terroristische Gruppen oder Wirtschaftskriminelle meist seht gut wie sie sich schützen, womit die EU-Richtlinie ihren vorgeblichen Zweck deutlich verfehlt und sich als Generalbespitzelung der BürgerInnen erweist. Eine grundrechtswidrige Richtlinie kann schließlich nicht in ein grundrechtskonformes Gesetz umgewandelt werden. Auch wird der Grundsatz des Rechtsstaates, wonach Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sein müssen in diesem Falle völlig ignoriert: Mit der Vorratsdatenspeicherung wird der ohnehin schon längst bestehende Überwachungsstaat durch massenhafte Erfassung persönlicher Daten in allen Bereichen weiter ausgebaut, befürchtet Messner.