KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Absage an die EU-Atomindustrie ist notwendig

Von KPÖ-Pressedienst (22.3.2010)

KPÖ ruft zur Unterstützung des Euratom-Volksbegehrens auf

Die Forderung der KPÖ nach einem Austritt Österreichs aus dem Euratom-Vertrag bekräftigt Kommunalsprecher Leo Furtlehner und ruft zur Unterstützung des Volksbegehrens der überparteilichen Plattform „Raus aus Euratom“ auf, für welches kürzlich das Einleitungsver­fahren gestartet wurde.

Laut Umfragen wollen 78 Prozent der ÖsterreicherInnen den Austritt Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und 81 Prozent lehnen die Finanzierung der EU-Atomindustrie durch Steuergelder Österreichs ab. Erklärtes Ziel von Euratom ist die Schaffung von Voraussetzungen für den Aufbau einer mächtigen europäischen Atomindustrie.

Bekanntlich hat sich Österreich als Konsequenz aus der Zwentendorf-Volksabstimmung von 1978 für AKW-frei erklärt. Trotzdem fließen Jahr für Jahr zig Millionen an die europäische Atomindustrie. Die letzte bekannte Zahl stammt von 2004, damals waren es 40 Millionen Euro. Seither wurde die Atomforschung auf Betreiben der Konzerne wesentlich ausgeweitet, so wurde 2007 das Atombudget im 7. EU-Rahmenforschun­gsprogramm verdreifacht. Wegen massiver Kostenüberschre­itungen beim Fusionsreaktor ITER (Frankreich) seit 2009 drohen sogar Nachzahlungen.

118 Gemeinden haben bereits Resolutionen für den Euratom-Austritt beschlossen. Die von 82 Anti-Atom- und Umweltorganisa­tionen sowie Initiativen für erneuerbare Energien gebildete überparteiliche Plattform „Raus aus Euratom“ fordert eine Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus Euratom und hat dazu das Euratom-Volksbegehren gestartet. Gefordert wird dabei: „Der Nationalrat möge durch Bundesverfassun­gsgesetz beschließen, dass die Österreicherinnen und Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag befinden.“

Für die Einleitung des Volksbegehrens sind bundesweit 8.032 Unterstützun­gserklärungen erforderlich, die bis 30. Juni 2010 aufgebracht werden sollen. Wird diese Hürde genommen muss das Innenministerium das Volksbegehren öffentlich für einen Eintragungszeitraum von acht aufeinander folgenden Tagen (Montag bis Montag) bei allen Gemeindeämtern und Magistraten zur Unterzeichnung auflegen. Wird das Volksbegehren dann von mindestens 100.000 Menschen unterzeichnet, muss es vom Parlament behandelt werden.

„Der Austritt aus dem Euratom-Vertrag ist eine Gretchenfrage für die Glaubwürdigkeit der österreichischen Atompolitik, die durch Import von Atomstrom, Mitfinanzierung der EU-Atomindustrie via Euratom und Beteiligungen von EU-Atomkonzernen an der österreichichen E-Wirtschaft ausgehöhlt wird“, so Furtlehner abschließend.

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