KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Europäische BürgerInneninitiative: Unbürokratischer Zugang notwendig

Von KPÖ-Pressedienst (11.5.2010)

Kommissionsvorschlag im Interesse von finanzkräftigen Lobbies

„Die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Europäische BürgerInnenini­tiative (EBI) wird ihrem Zweck, nämlich den BürgerInnen zumindest einen marginalen direkten Einfluss auf die Politik der EU zu verschaffen, nur dann gerecht werden, wenn sie mit einem niederschwelligen Zugang ausgestaltet wird“ meint KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner.

Im Artikel I-47 (4) heißt es: „Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen“.

Laut einem ersten Vorschlag von EU-Verwaltungskom­missar Maros Sekfovic soll in einer ersten Phase mindestens 300.000 Unter­schriften in mindestens drei Ländern aufgebracht werden. Daraufhin soll die EU-Kommission entscheiden ob die BürgerInnenini­tiative „zulässig“ ist. Schließlich sollen in einer zweiten Phase mindestens eine Million Unterschriften in mindestens neun Mitgliedsländern aufgebracht werden. Dabei ist die Festlegung eine Mindestzahl von Unterschriften pro Land vorgesehen, die für Österreich 14.250, für das bevölkerungsmäßig hingegen zehnmal so große Deutschland 72.000 betragen soll. Zum Vergleich sind für die Einreichung eines Volksbegehrens jedoch nur 8.000 Unterstützun­gserklärungen erforderlich.

Als maßgebliches Hindernis um dieses in der Debatte über den Reformvertrag von dessen VerfechterInnen immer als „Zuckerl“ für eine Demokratisierung eingebrachte BürgerInnenini­tiative wirksam werden zu lassen sieht die KPÖ den Passus, dass die Unterschriften in einer „erheblichen Zahl der Mitgliedsstaaten“ aufgebracht werden müssen.

„Wenn von europäischer Politik die Rede ist, muss es egal sein, in wie vielen Ländern die Unterschriften für eine solche Initiative gesammelt werden“, so Messner. Die KPÖ lehnt daher eine solche Einschränkung ab und plädiert auch dafür, dass Unterschriften ohne bürokratischen und finanziellen Aufwand auf der Straße gesammelt werden können und dann auf Grundlage der Europa-WählerInnenevidenz die Wahlberechtigung geprüft wird. Der Kommissionsvor­schlag läuft hingegen darauf hinaus, dass nur finanzkräftige Lobbies dieses Instrument nutzen können.

Strikt abgelehnt werden von der KPÖ Festlegungen für solche Bürgerinitiativen als Instrument für die „Umsetzung der Verträge“. Dabei liegt es natürlich auch am politischen Druck um über den Wege von BürgerInnenini­tiativen wichtige Fragen zu thematisieren: „Initiativen für Friedens oder Abrüstung, für fairen Handel, zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen oder eine kleinstrukturierte Landwirtschaft, für eine demokratische Kontrolle der Geld- und Währungspolitik oder eine Wiedereinführung von Kapitalverkeh­rskontrollen und auch eine Änderung der Verträge dürfen demnach auf EU-Ebene ebensowenig ausgeschlossen werden wie auf nationaler Ebene“, fordert Messner.

Den BürgerInnen müssen dieselben Rechte ermöglicht werden, die sich Regierungen mit dem vereinfachten Änderungsverfahren eingeräumt haben. Eine Selbstverständlichke­it muss auch die Einbeziehung des Europäischen Parlaments in von BürgerInnenini­tiativen initiierte Verfahren sein.

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