
Von KPÖ-Pressedienst (5.3.2010)
In einem Schreiben an Innenministerin Maria Fekter in ihrer Funktion als Vorsitzende der Bundeswahlbehörde und Bundeswahlleiterin haben jetzt Bundessprecherin Melina Klaus und Bundessprecher Mirko Messner namens der KPÖ die Bundeswahlbehörde aufgefordert die Kandidatur von Barbara Rosenkranz bei der Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010 wegen deren Haltung zum NS-Verbotsgesetz und zum offenen Rechtsextremismus nicht zuzulassen.
Wir erwarten von der Bundeswahlbehörde, dass sie entsprechend dem antifaschistischen Verfassungsauftrag handelt, so Klaus und Messner. Nachstehend der Wortlaut des Schreibens der KPÖ an die Innenministerin:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Da gemäß Gesetzeslage die gesamte Verwaltung an das Verbotsgesetz nationalsozialistischer Wiederbetätigung gebunden ist und somit sämtliche hoheitlichen Akte der Verwaltung nichtig sind, wenn sie dem antinazistischen Charakter der Republik widersprechen, fordern wir die Bundeswahlbehörde auf, die Kandidatur von Frau Barbara Rosenkranz zu den Bundespräsidentschaftswahlen am 25. April 2010 nicht zuzulassen.
Frau Barbara Rosenkranz denunziert das NS-Verbotsgesetz als (zumindest in Teilen) der freien Meinungsäußerung widersprechend, gibt selbst auf die Frage nach der Existenz von Gaskammern im Dritten Reich ausweichende Antworten und verwendet Chiffren, die in neofaschistischen Kreisen üblich sind und die Frau Rosenkranz als Teil dieser Szene ausweisen. Damit wird ihre Kandidatur zum Bezugspunkt und Verstärker deutschnationaler, rassistischer und neonazistischer Tendenzen in der österreichischen Gesellschaft.
Das äußert sich auch in der Unterstützung ihrer Kandidatur unter anderem durch die Nationale Volkspartei (deren Kandidatur bei der oö Landtagswahl 2009 wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung nicht zugelassen und deren Wahlanfechtung vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen wurde), der Bürgerliste Die Bunten in Wels (die ebenfalls wegen NS-Wiederbetätigungsgefahr zur Gemeinderatswahl nicht zugelassen wurde) und durch die Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP), die vom Verfassungsschutz in der Nähe zum Nationalsozialismus gesehen wird.
Als Sprecherin und Sprecher einer der Gründungsparteien der Republik Österreich erwarten wir von der Bundeswahlbehörde, dass sie entsprechend dem antifaschistischen Auftrag des Österreichischen Staatsvertrags handelt und die Kandidatur der FPÖ-Kandidatin nicht zulassen wird.
Mag. Melina Klaus, Bundessprecherin der KPÖ
Dr. Mirko Messner, Bundessprecher der KPÖ