
Von KSV-Lili (5.2.2010)
Gestern hat der Kommunistische Student_innenverband Linke Liste (KSVLiLi) Berufung gegen die Aufhebung der ÖH-Wahl an der Uni Wien eingelegt.
Zuvor war ein Bescheid der Bundeswahlkommission zugestellt worden, der die Wahlaufhebung mit der Falschbezeichnung der monarchistisch-rechtskonservativen JES am sogenannten „elektronischen Stimmzettel“ begründet.
Die JES erhielt beim E-Voting 25 Stimmen, das ist im Vergleich zur korrekt abgelaufenen Papierwahl überdurchschnittlich. Dass nun ausgerechnet eine geringfügige Falschbezeichnung als Aufhebungsgrund herhalten soll, ist unverständlich, zumal alle Kurzbezeichnungen beim E-Voting fehlten.
Dieser schwerwiegende Mangel, wie auch das vergleichsweise deutliche Abweichen der Ergebnisse der elektronischen zur Papierwahl, zeigen dass keine einzelnen Falschbezeichnungen das Problem sind, sondern das E-Voting selbst.
Daher werden wir dazu beitragen, dass die E-Voting-Regelung vom Verfassungsgerichtshof behandelt und – wie aus demokratiepolitischen Gründen zu hoffen ist – aufgehoben wird.
Denn sie verletzt die Grundsätze demokratischer Wahlen – nämlich das unmittelbare, geheime, freie und persönliche Wahlrecht. Eine Wiederholung der ÖH-Wahl 2009 hat jedenfalls bundesweit und ohne das bedenkliche E-Voting-System zu passieren.
Rückfragehinweis:
Kommunistischer Student_innenverband – Linke Liste (KSV-LiLi)