Von KPÖ-Pressedienst (21.12.2011)
Mit bürokratischen Hürden will die rotschwarze Koalition offenbar die Umsetzung der im EU-Vertrag verankerten Möglichkeit einer Europäischen BürgerInneninitiative (EBI) unterlaufen, kritisiert KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner und unterstützt die Stellungnahme der Plattform Mehr Demokratie. In einem Schreiben an den Verfassungsausschuss des Parlaments hat die KPÖ ihre Vorstellungen dargelegt.
Die ab 1. April 2012 geplante Europäische BürgerInneninitiative (EBI) sieht vor, dass ein von mindestens einer Million Menschen aus mindestens sieben EU-Staaten unterstütztes Anliegen in einem Hearing und in schriftlichen Stellungnahmen von der EU-Kommission behandelt werden muss. Damit ist die EBI ein Instrument für europaweite Kampagnen und soll das Entstehen einer europäischen Zivilgesellschaft fördern.
Die konkrete Regelung der im EU-Vertrag vorgesehenen EBI obliegt den EU-Mitgliedsländern. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf der Regierungsparteien sieht vor, dass in Österreich mindestens 14.250 Unterstützungserklärungen notwendig sind, die innerhalb von längstens zwölf Monaten gesammelt werden.
Diese Unterschriften können zwar ohne Gang zum Gemeindeamt bzw. Magistrat bzw. auch online mithilfe einer Open Source Software gesammelt werden. Der österreichische Regierungsentwurf verlangt aber anders als in Deutschland, Großbritannien, Belgien, Niederlande, Dänemark, Finnland etc. für gültige EBI-Unterstützungen die Reisepass- oder Personalausweisnummer.
Damit wird aber die Unterstützung restriktiv eingeschränkt, weil viele BürgerInnen nicht immer ein solches Dokument bei der Hand haben bzw. die Bekanntgabe dieser Nummer als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte betrachten. Außerdem ist der Besitz eines solchen Dokuments nicht zwingend und werden damit Menschen ohne Reisepass oder Personalausweis von einer Unterstützung ausgeschlossen.
Nach Auffassung der KPÖ muss die Unterstützung einer EBI durch Sammlung auf Listen ohne Bestätigung durch eine Behörde oder online möglich sein, wobei Familien- und Vorname, Adresse des Hauptwohnsitzes, Geburtsdatum und Unterschrift ausreichend sein müssen, um eine Überprüfung der Unterstützung vornehmen zu können.
Die EU-Richtlinie sieht zudem unter Berufung auf die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu begrenzen vor, dass die Prüfungen der Unterstützungserklärungen auf der Grundlage angemessener Überprüfungen, etwa anhand von Stichproben erfolgen sollen. Eine solche Stichprobenüberprüfung ist etwa auch in deutschen Bundesländern und in US-Bundesstaaten geübte Praxis. Die KPÖ ist daher der Auffassung, dass sich Österreich der Praxis anderer EU-Länder anschließen und sich mit einer stichprobenartigen Prüfung begnügen soll.