KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien unterstützen

Von KPÖ-Pressedienst (1.6.2011)

Kritik an Steuervorteilen und Staatshilfe bei der Eintreibung der Kirchensteuer

Zur Unterstützung des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien ruft die KPÖ auf. Die jetzt von der Regierung beschlossene erhöhte Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ist ein Grund mehr, die Privilegien der Religionsgeme­inschaften, vor allem natürlich jene der katholischen Kirche, in Frage zu stellen, meint KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner.

Die Anhebung des steuerlich absetzbaren Kirchenbeitrages auf 400 Euro im Jahr kostet den Staat weitere 30 Millionen Euro Steuereinnahmen pro Jahr, zusätzlich zu den bereits jetzt erfolgtem Ausfall von 200 Millionen: „Alle von der Kürzung von Sozialleistungen oder Familienbeihilfe betroffene oder auf die magere Mindestsicherung angewiesene Menschen müssen dieses Extraprivileg zugunsten der Kirche als Verhöhnung empfinden“ meint Messner.

Dem Argument von Kardinal Christoph Schönborn, damit würden gesellschaftliche Leistungen der Religionsgeme­inschaften unterstützt, ist entgegenzuhalten, dass die katholische Kirche nicht nur mit staatlicher Hilfe gestützt auf das Konkordat mit dem Vatikan rigoros Kirchensteuer eintreibt, sondern darüber hinaus Subventionen in riesiger Höhe für kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Caritas oder Denkmalschutz bezieht, Privilegien die kein anderer Verein für sich in Anspruch nehmen kann.

Laut einer Anfragebeantwortung im Parlament wurden 2009 und 2010 von der katholischen Kirche gegen 57.935 Personen Klage geführt und gegen 21.827 eine Exekution zur Eintreibung der Kirchensteuer, einem Relikt aus der Nazi-Ära, eingeleitet. Der Staat unterstützt die Kirche dabei indem die behördliche Infrastruktur und Zugang zu Meldedaten einer privaten Vereinigung zur Verfügung gestellt wird.

Insbesondere kritisiert die KPÖ, dass die katholische Kirche (wie andere Religionsgeme­inschaften auch) für ihren Grundbesitz von mindestens 250.000 Hektar von der Grundsteuer befreit ist, ebenso kirchliche Tourismusbetriebe von Tourismusabgaben und dadurch den Gemeinden enorme Steuereinnahmen vorenthalten werden.

„Kreuze in Schulen und Kindergärten, bei Gericht, in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Steuervorteile und öffentliche Subventionen für die Religionen und steuerzahlerfi­nanzierte staatliche religiöse Grundausbildung für den Mitgliedernachwuchs von Religionsgeme­inschaften sind Relikte der Vergangenheit und daher abzuschaffen. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber keine Aufgabe des Staates“, so Messner

Die klare Trennung von Staat und Kirchen bedeutet, dass die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgese­llschaften gewährleistet wird und der Zusammenschluss von Religionsgese­llschaften keinen Beschränkungen unterliegt. Jedoch müsste dann jede Religionsgese­llschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der gesetzlichen Schranken ohne Mitwirkung des Staates ordnen und verwalten und ihre Rechtsfähigkeiten würden sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes wie bei Vereinen richten. Damit verbunden ist, dass der Religionsunterricht abgeschafft und das Anbringen von religiösen Symbolen in oder an Gebäuden des Bundes, der Länder oder Gemeinden untersagt und niemand zur Leistung religiöser Eide gezwungen werden darf.

Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien, die Großteils aus der Zeit des Austrofaschismus oder sogar noch aus dem Mittelalter stammen, fordert die Abschaffung kirchlicher Privilegien, eine klare Trennung von Kirche und Staat und die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche durch ein Bundesverfassun­gsgesetz und darüber hinaus ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen. Unterstützungser­klärungen können bei allen Gemeinden bzw. in Wien bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

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