
Von KPÖ-PD (10.1.2013)
Wie der Verfassungsjurist Heinz Mayer in der ZIB 24 vom 8. Jänner erklärte, ist die Volksabstimmung zum Thema Bundesheer an der Grenze zur Legalität. Ob diese Grenze nicht überschritten wurde, wird die KPÖ JuristInnen zur Prüfung vorlegen.
Die KPÖ kritisiert, dass jeweils zwei Themen in einer Frage behandelt werden also Berufsheer und bezahltes freiwilliges Sozialjahr oder allgemeine Wehrpflicht und Zivildienst. „Bei direkt demokratischen Instrumenten muss die Fragestellung so eindeutig sein, dass der wahre Wille des Volkes zum Ausdruck kommt“, so Mayer.
Mirko Messner (KPÖ Bundessprecher): „Mit zwei Fragen in Einer kann ich definitiv nicht meinen wahren Willen ausdrücken, ich denke dass müsste auch für jedeN VerfassungsrichterIn ein klarer Fall sein.“
Nichts desto trotz wird die KPÖ den Standpunkt das Bundesheer ersatzlos abzuschaffen weiter vertreten. Laut Informationen aus Kreisen der Meinungsforschung würde übrigens eine relative Mehrheit der ÖsterreicherInnen für eine Auflösung des Bundesheeres votieren. „SPÖ und die ÖVP wissen also, warum sie diese Fragen bei der Volksbefragung dem Souverän nicht vorlegen“, so Messner abschließend.
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