(1.10.2014)
„Die aktuellen Rufe nach einer Einschränkung des Versammlungs- und Demonstrationsrecht sind beschämend. Diese Freiheiten wurden in langwierigen Auseinandersetzungen erkämpft und sind ein Grundpfeiler des Rechtsstaats“, so KPÖ-Bundeskoordinator Florian Birngruber.
Birngruber: „Die aktuelle Debatte um tatsächlich ärgerliche ‚Pseudo-Demos‘ ist vorgeschoben. Seit langem kritisiert die Wirtschaftskammer auch politische Demonstrationen auf der Wiener Mariahilfer Straße mit dem Verweis auf Umsatzeinbuße. Die FPÖ-Forderung, mit der Wiener Mariahilfer Straße und Ring die Verbindung zwischen Westbahnhof und dem Parlament zur Kundgebungs- und damit demokratiefreien Zone zu erklären, ist abenteuerlich, zeigt aber die Gefahren dieser vom Wiener Bürgermeister Häupl angezogenen Debatte auf.“
Im Hintergrund stehen eine laufende Entdemokratisierung des öffentlichen Raums (Kommerzialisierung, Bettelverbote ) und fortgesetzte Angriffe auf Grundrechte. Die KPÖ erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung nach Abschaffung von Gummiparagraphen wie Landfriedensbruch, Vermummungsverbot oder Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dass solche schwammigen Bestimmungen völlig willkürlich verwendet werden beweisen neben dem Fall Josef S. die Vorgänge um die Verhinderung der Demonstration am 1. Mai 2009 in Linz durch einen völlig überzogenen Polizeieinsatz unter Berufung auf das Vermummungsverbot. Ebenso auch der Versuch Tierschützer_innen, verbunden mit jahrelanger U-Haft und Prozessen, als kriminelle Vereinigung mundtot zu machen und sie durch die teuren Anwalts- und Gerichtskosten existenziell zu vernichten.
„Angesichts der gegenwärtigen Kriminalisierung antifaschistischer Proteste wäre ÖVP-Innenministerin Mikl-Leitner gefordert, die tatsächliche Wahrung der Versammlungsfreiheit zu garantieren, anstatt mit SPÖ-Kanzleramtsminister Ostermayer wirtschaftskonforme Schmalspurvarianten des Versammlungsrechts zu prüfen. Herauskommen kann bei einer Reform nur der nächste Gummiparagraph“, befürchtet Birngruber abschließend.
KPÖ-Pressedienst vom 1.10.2014 |Herausgegeben vom Bundesvorstand der KPÖ