(26.8.2015)
Der Bericht von Amnesty International (AI) zu Traiskirchen ist unverändert aktuell. Er stellt unter anderem wortwörtlich klar: „Österreich verletzt derzeit Menschenrechtsstandards in der Unterbringung und Verwaltung von Asylwerbern. Bund und Länder müssen wirksame Schritte setzen, um die vorwiegend durch administrative Mängel verursachte Obdachlosigkeit sofort zu beenden.“
Mit diesen Aufgaben hat im Fall von Traiskirchen die Republik das Unternehmen ORS Service GmbH beauftragt. In der Beauftragung sind die benannten Mängel explizit ein Ausschlussgrund. Der Vertrag wurde daher aus Sicht der KPÖ von ORS Service GmbH nicht erfüllt.
Didi Zach, Landessprecher der KPÖ-Wien und Mitglied des Bundesvorstands dazu: „Der Republik ist Schaden entstanden. Sowohl den leidtragenden Schutzsuchenden in Österreich, denen die Republik rechtlich verpflichtet ist, als auch der Imageschaden für die Republik ist zu beklagen.“
Zach fordert daher: „Die Innenministerin muss handeln. Ein Dienstleister der nachweislich seine Vertragspflichten nicht erfüllt muss ersetzt werden. Entstandener Schaden ist zu bewerten und notfalls einzuklagen, die Betreuung ist neu auszuschreiben!“
KPÖ-Pressedienst, 26.8.2015