KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Warum der Lohnsteuerreform-Vorschlag von ÖGB und AK unzureichend ist

Von Didi Zach (18.9.2014)

Beginnen wir beim erfreulichen: Beim Eingangssteuersatz will der ÖGB eine Senkung auf 25 Prozent (derzeit 36,5). Erfreulich ist auch, dass jene rund 2,3 Millionen ArbeitnehmerInnen, die weniger als 11.000 Euro brutto im Jahr verdienen, mittels Anhebung der Negativsteuer auf 450,- Euro auch etwas entlastet werden sollen und dass auch PensionistInnen erstmals Anspruch auf eine Negativsteuer im Ausmaß von 110,- Euro anmelden dürfen.

Erfreulich ist zudem, dass es – laut ÖGB/AK-Vorschlag wiederum 6 Tarifstufen geben soll. Und erfreulich ist der Wunsch, der kalten Progression (durch Lohnerhöhungen rutscht mann/frau in eine höhere Steuerstufe) den Kampf anzusagen, indem quasi eine „Valorisierun­gsklausel“ gesetzlich festgelegt wird.

Unerfreulich ist, dass keine deutliche Anhebung der Steuerfreigrenze (11.000 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr) gefordert wird. Unerfreulich ist, dass ab 20.000 Euro Jahres-Brutto-Einkommen (= ein Netto-Monatseinkommen von rund 1.100 Euro) der Steuersatz schon wieder 34 Prozent betragen soll. Unerfreulich ist, dass keine Erhöhung des Höchststeuersatzes (derzeit 50 Prozent) gefordert wird und dieser nun sogar erst ab 80.000 Euro schlagend werden soll.

Damit ich nicht missverstehen werde. Menschen, die 80.000 Euro brutto im Jahr verdienen, gehören für mich noch nicht zu den Reichen und Superreichen, die ich gerne umfassend zur Kasse bitten will. Warum aber jemand mit 80.000 Euro Jahres-Brutto-Einkommen durch eine Steuerreform in Zeiten der Krise um 3.140,– Euro pro Jahr (siehe Grafik Nummer 3) entlastet werden soll, entzieht sich meinem Hausverstand.

Warum, so muss ebenfalls gefragt werden, gibt es nicht weitere Steuer-Tarifstufen für jene, die 150.000 oder noch wesentlich mehr pro Jahr verdienen? In die selbe Kategorie fällt auch die Frage, warum ÖGB und AK keine Aufhebung der Höchstbemessun­gsgrundlage (gegenwärtig 4.530 Euro) in der Sozialversicherung fordern.

Ganz, ganz unerfreulich ist, dass – laut Konzept von ÖGB und AK – Vermögende nur lächerliche zwei Milliarden Euro zu einer möglichen Lohnsteuerreform beitragen sollen. Ich zitiere, der Einfachheit halber, Dr. Johann Kalliauer, Präsident der AK-Oberösterreich, der vor einigen Monaten festhielt: „Die über 920 Milliarden Euro schwere, zehn Prozent kleine Gruppe – rund 380.000 Haushalte – besitzt mehr als zwei Drittel des Gesamtvermögens und wird stündlich um rund 3,2 Millionen Euro reicher. Die 90-prozentige Bevölkerungsmeh­rheit – rund 3,4 Millionen Haushalte – besitzt zusammen nur ein Drittel des Vermögens.“

Wobei: Eigentlich ist die Vermögensungle­ichverteilung (Seite 7 des PDF-Dokuments der Studie der AK-OÖ – Grafik 1) ja noch viel gravierender: Jene 20 % der österreichischen Haushalte, die sich am unteren Ende des Vermögensrankings befinden, haben durchschnittlich Netto-Schulden in der Höhe von 7.400,– Euro. Die nächsten 20 % der Haushalte verfügen durchschnittlich über ein Netto-Vermögen von 17.000 Euro.

Oder, um einen anderen Vergleich anzustellen: Während 90 % der österreichischen Bevölkerung über ein Vermögen von rund 385 Milliarden Euro verfügt, verfügt das reichste Prozent der Bevölkerung über ein Vermögen von 469,1 Milliarden Euro (Grafik 2 – Seite 8 des erwähnten Studie). Oder, um es noch drastischer aufzuzeigen: Während 1 Prozent der Bevölkerung über 37 % des Netto-Privatvermögens verfügt, besitzen 50 Prozent der Bevölkerung gerade mal einen Vermögensanteil von lächerlichen 2,2 % (Seite 9 der Studie).

Ebenfalls ganz, ganz unfreulich ist, dass im ÖGB/AK-Konzept keine Rede von der Einführung einer Wertschöpfungsab­gabe ist und auch über die dringende Notwendigkeit der Einführung einer Finanztransak­tionssteuer nicht gesprochen wird.

Meine Gesamt-Bewertung der ÖGB-AK-Vorschläge lautet daher: Diese Vorschläge sind unzureichend. Mit diesen zahmen Vorschlägen, selbst wenn diese von der Regierung realisiert werden, ist – trotz kleiner finanzieller Entlastung für viele – kein wirklicher Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit ge­tan.

Didi Zach (Landessprecher der KPÖ-Wien)

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