KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Verfassungsausschuss des Nationalrates am 28. April 2005

Eine Information von Prof. Thomas Schönfeld für die Unterstützer der Petition für eine Volksabstimmung über die Ratifikation der EU-Verfassung / Bürgerinitiative 21

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Zur Vorberatung der Erörterung und Abstimmung über die Ratifikation der EU-Verfassung im Plenum des Nationalrates am 11. Mai hat der Verfassungsausschuss in seiner Sitzung am 28. April über diese Frage beraten. Obwohl unsere Petition / Bürgerinitiative für eine Volksabstimmung am 15. Dezember 2004 vom Präsidenten des Nationalrates dem Verfassungsausschuss zugewiesen worden war, wurde dieser Punkt am 28. April wieder nicht in die Tagesordnung des Verfassungsausschusses aufgenommen. Es war dies nun das dritte Mal nach der Zuweisung, dass es zu keiner Beratung kam (d.h. bei den Sitzungen des Verfassungsausschusses am 17. Feber, 17. März und nun am 28. April 2005).

Zunächst sei aus dem Bericht der Parlamentskorrespondenz über die Sitzung des Verfassungsausschusses am 28. April 2005 (Nr. 320) auszugsweise zitiert:

"EU-Verfassung: Verfassungsausschuss empfiehlt Ratifikation.
Abgeordnete sehen zum Verfassungsvertrag keine Alternative.

Der Verfassungsausschuss des Nationalrates sprach sich heute einstimmig für die Ratifizierung der EU-Verfassung aus. .... Von der Opposition scharf kritisiert wurde die Weigerung der Koalitionsparteien, das Expertenhearing im Verfassungsausschuss öffentlich abzuhalten. Ebenso lehnten ÖVP und Freiheitliche es ab, eine Bürgerinitiative betreffend Abhaltung einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung mit dem Verfassungsvertrag mitzuverhandeln. ...

Ein Antrag der Grünen auf Ausschussfeststellung, in dem die Bindung von Auslandseinsätzen an ein UNO-Mandat verlangt wird, wurde von den Abgeordneten der ÖVP, des freiheitlichen Parlamentsklubs und einigen SPÖ-Abgeordneten abgelehnt und fand somit nicht die erforderliche Mehrheit. ..."

Da ich am 27. Oktober 2004 die Einreichung der Petition /Bürgerinitiative vorgenommen hatte und daher von der Parlamentsdirektion als "Erstunterzeichner" geführt wurde, habe ich mich im April mit mehreren Schreiben und Anrufen bemüht, verantwortliche Politiker auf die Verpflichtung zur Behandlung unserer Bürgerinitiative 21 im Verfassungsausschuss hinzuweisen. Ich habe mich in diesem Zusammenhang an Abg. Dr. Kräutler (SPÖ), Abg. Dr. Peter Wittmann (SPÖ, Obmann des Verfassungsausschusses), Präsident des Nationalrates Dr. Andreas Khol (ÖVP), Klubobmann Univ.Prof. Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) und Klubobmann Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP) gewendet.

In meinem Schreiben an den Präsidenten des Nationalrates vom 22. April habe ich unterstrichen : " ... Eine Nichtbehandlung einer Bürgerinitiative in einem Ausschuss, dem sie zugewiesen wurde, würde eine deutliche Beschneidung der Möglichkeiten parlamentarischer Bürgerinitiativen, wie sie in der Geschäftsordnung des Nationalrates, § 100, festgelegt wurde, darstellen, und wäre daher aus demokratiepolitischer Sicht sehr negativ zu bewerten. Ich erlaube mir daher, Sie, sehr geehrter Herr Präsident, zu ersuchen, sich für eine Behandlung der Bürgerinitiative 21 entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Zuweisung einzusetzen, insbesondere in Hinblick auf eine nächste Sitzung des Verfassungsausschusses.... "

In diesem und in Schreiben an andere der genannten Politker habe ich auch betont, dass es "als unzulässig anzusehen wäre, eine dem Verfassungsauschuss zugewiesene Materie dort nicht auf die Tagesordnung zu setzen, also eine weitere parlamentarische Beratung dieses Gegenstandes zu unterbinden , bzw. eine solche Beratung solange zu verzögern, bis sie gegenstandslos geworden ist."

Im Folgenden werden Antworten der kontaktierten Politiker wiedergegeben, und zwar ohne Kommentar (Die Unterstützer unserer Petition / Bürgerinitiative werden diese Antworten sicherlich bewerten können, und Vorschläge für eine weitere Befassung mit dieser Angelegenheit wären willkommen) :

- - Abg. Dr. Peter Wittmann (Obmann des Verfassungsausschusses, SPÖ) in einem Schreiben am 25. April:

"Am 28. April steht die Genehmigung des Vertrages über die europäische Verfassung auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses. Ich habe bei der Erstellung der Tagesordnung namens der SPÖ verlangt, dass auch Ihre Bürgerinitiative Nr. 21 auf die Tagesordnung gesetzt wird. Zwar teile ich - wie Sie wissen - nicht das Anliegen diesere Bürgerinitiative, nämlich eine Volksabstimmung in Österreich über die EU-Verfassung, und verweise dazu auf mein Mail an Sie vom 21. Feb. 2005. Doch meine ich, das jeder Bürger das Recht hat, dass sein Anliegen ernst genommen wird und es entsprechend parlamentarisch behandelt wird, wenn er sich schon die Mühe macht, mit einer Bürgerinitiative an das Parlament heranzutreten. Rein rechtlich wäre die Frage einer Volksabstimmung besser im Rahmen des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa zu behandeln gewesen. Da damals die ÖVP einer Ergänzung der Tagesordnung nicht zustimmte, ist bei diesem Verfassungsausschuss die letzte Gelegenheit, die Frage einer Volksabstimmung zu erörtern. Rein nach dem Buchstaben der Geschäftsordnung lege ich als Vorsitzender die Tagesordnung des Verfassungsausschusses fest, nach der parlamentarischen Praxis bedarf ich aber dazu des Einvernehmens aller Fraktionen. Die ÖVP hat sich wieder gegen die Aufnahme ausgesprochen. Bis zum Beginn des Verfassungsausschusses am 28. April 2005, 15 .00 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, die Tagsordnung mit Zweidrittelmehrheit zu ergänzen. Die SPÖ ist weiterhin bereit, der Ergänzung zuzustimmen. Es ist lediglich notwendig, die ÖVP zu überzeugen, die ebenfalls über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügt.

Vielleicht gelingt es, ein Umdenken der ÖVP betreffend den Umgang mit direkt-demokratischen Rechten der Bürger, wie es eine Bürgerinitiative darstellt, zu bewirken.. "


- - Der Präsident des Nationalrates , Dr. Andreas Khol, hat das an ihn gerichtete Schreiben nicht beantwortet, er nimmt also nicht Stellung zu seiner Verantwortung für die Durchsetzung der von ihm vorgenommenen Zuweisung an den Verfassungsausschuss, sondern er hat das Schreiben an die Parlamentsdirektion weitergeleitet. Von dort antwortete Parlamentsvizedirektor Dr. Klausgraber mit Schreiben vom 27. April:

"Im Auftrag des Präsidenten des Nationalrates bestätigt die Parlamentsdirektion den Erhalt Ihres Schreibens. Entsprechend der Geschäftsordnung des Nationalrates hat der Ausschussobmann das Recht, die Sitzungen des Ausschusses mit einer bestimmten Tagesordnung einzuberufen. In der Praxis erfolgt dies in Absprache mit den Parlamentsfraktionen. Es wurde daher Ihr Schreiben an den Obmann des Verfassungsausschusses sowie an die Fraktionsführer des Ausschusses weitergeleitet. "


- - Auf das Schreiben an Grünen-Klubobmann Prof. Dr. VanderBellen hat Frau Dr. Eisenberger (Parlamentsklub der Grünen) am 2. Mai geantwortet:

"Bezugnehmend auf Ihr Schreiben an Herrn Klubobmann VanderBellen betreffend eine Volksabstimmung über die Ratifikation der EU-Verfassung darf ich Ihnen als zuständige Fachreferentin mitteilen, dass die Grünen sich im Vorfeld und während des Verfassungsausschusses am 28.4.2005 für eine Behandlung Ihrer Bürgerinitiative eingesetzt haben, sich aber mit ihren Forderungen nicht durchsetzen konnten. Auch anlässlich der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa im Verfassungsausschuss am 17.2.2005 haben die Grünen für die Ergänzung der Tagesordnung und die Behandlung der Bürgerinitiative gestimmt. Seitens der Regierungsparteien wurde dies in der damaligen Sitzung abgelehnt. Die ÖVP verwies in der damaligen Sitzung auf die Sitzung in der die EU-Verfassung ...beschlossen wurde. Im Verfassungsausschuss am 28.4.2005 wurde deshalb die Ergänzung der Tagesordnung und die Behandlung der Bürgerinitiative abermals gefordert. Dies wurde jedoch seitens der Regierungsparteien abgelehnt. Nachdem für die Ergänzung der Tagesordnung im Verfassungsausschuss eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen wäre, konnte Ihre Bürgerinitiative abermals nicht behandelt werden.... "

- - ÖVP-Klubobmann Mag. Wilhelm Molterer erläutert in einem Schreiben vom 2. Mai, warum die ÖVP die Aufnahme der "Bürgerinitiative" in die Tagesordnung am 28. April abgelehnt hat:

"Vielen Dank für Ihren Brief betreffend die Behandlung der Bürgerinitiative 21 im Verfassungsausschuss des Nationalrates gemeinsam mit der Ratifikation des EU-Verfassungsvertrages. Wie sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, wurde nach einem Einvernehmen aller vier im Parlament vertretenen Fraktionen der Verfassungsausschuss des Nationalrates für 28. April 2005 ohne Tagesordnungspunkt Bürgerinitiative 21 eingeladen. Wir blieben bei dieser einvernehmlich vorgeschlagenen Vorgangsweise, um die vereinbarte Zeit voll und ganz für die Inhalte des Verfassungsvertrages zur Verfügung zu haben."

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