Gleiche Rechte für alle Menschen
In einer Demokratie sollte ein Leben in Menschenwürde für alle Mitglieder der Gesellschaft eine
Selbstverständlichkeit sein. Doch Selbstverständlichkeiten sind in Zeiten einer blau-schwarzen
Koalition keine Selbstverständlichkeit. Und sie waren es auch unter einem sozialdemokratischen
Innenminister nicht.
Wir kämpfen gegen Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Nationalität,
ihres Geschlechts, Alters, aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderungen oder ihrer
jeweiligen sexuellen Orientierung.
Ziel der Politik der KPÖ ist es, die in Österreich lebenden AusländerInnen zu integrieren und
den ausländischen Mitmenschen vollständige, gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben zu ermöglichen. Menschenrechte sind höher zu bewerten als sogenannte
StaatsbürgerInnenrechte. Daher kann die Inanspruchnahme des Rechtes auf Arbeit,
des Rechtes auf Wohnen, des Rechtes auf lebenslange Bildung und des Rechtes auf
soziale Grundabsicherung nicht von der StaatsbürgerInnenschaft abhängig sein.
Die KPÖ geht vom Grundsatz aus, daß für alle Menschen, die einen bestimmten Zeitraum in
unserem Lande leben, die gleichen politisch-bürgerlichen und sozialen Rechte zu gelten haben.
Die KPÖ fordert:
Gesetzliche bzw. verfassungsrechtliche Absicherung aller MigrantInnnengruppen durch
Gewährung des rechtlichen Status, den die Artikel 6 und 7 des Staatsvertrages den
österreichischen Volksgruppen gewähren.
Demokratische Mindeststandards sind - unabhängig von der Zahl der Angehörigen einer
Minderheit - zu sichern (Art. 7 Staatsvertrag).
Obligatorischen mehrsprachigen Unterricht in Volks-, Hauptschulen und AHS in jenen
Regionen, wo ÖstereicherInnen mit mehreren Volksgruppen zusammenleben.
Aktive und passive Wahlrechte für ImmigrantInnen
Ein Anti-diskriminierungsgesetzt im Verfassungsrang mit der gleichzeitigen Streichung der
berüchtigten "Ausländerbeschäftigtungsgesetze".
Die Aufhebung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und aller Sonderbestimmungen im
Arbeitslosenversicherungsgesetz, die einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen
aus der Versicherung unmöglich machen.
Den gleichen Zugang zu Erwerbstätigkeit und Ausbildung sowie die Bereischaft zusätzlicher
finanzieller Mittel im Bereich des AMSim Hinblick auf nachfrageseitige Maßnahmen für
ImmigrantInnen.
Kollektives Klagerecht und eine Änderung des Zivilrechts, wonach ein Dritter (z. B. die
Arbeiterkammer), zugunsten eines durch illegale Beschäftigung geschädigten Einwanderers,
das betreffende Unternehmen auf Schadenersastz und Umwandlung eines
illegalen in ein reguläres Arbeitsverhältnis verklagen kann. Dies würde vor allem eine rigorose
Unterbindung illegaler Beschäftigungspraktiken bewirken. Wir fordern eine rigorose und
effiziente Kontrolle der UnternehmerInnen/Unternehmungen durch die Arbeitsinspektorate.
Das Bleiberecht für illegale ImmigrantInnen.
Die Drittlandklauses ist zu streichen. Österreich soll sich für die sinnvolle Verteilung von
Flüchtlingen in ganz Europa einsetzen.
Das Asylverfahren muß bei einem anderen Ressort als beim "Polizeiministerium" angesiedelt
werden. Flüchtlinge, die eben erst dem Polizeiterror ihres Verfolgerstaates entgangen sind,
sollen ihr Anliegen nicht wieder vor Polizisten vorbringen müssen.
Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung, Flucht vor Bürgerkriegen (Desertion,
Vergewaltigungsgefahr etc.) sowie Flucht vor Übergriffen von Paramilitärs oder lokalen Behörden
sollen als Asylgrund gelten. Die Furcht vor Verfolgung in einem Land,
welches nachweislich die Menschenrechte regelmäßig verletzt, ist ungeprüft als Argument
zu akzeptieren.