KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Tobin-Steuer für Mindestsicherung?

Belgische ParlamentarierInnen haben die Verwendung der Einnahmen aus der Tobin-Tax für die Finanzierung der Mindestsicherung diskutiert

James Tobin selbst postulierte eine internationale Verwendung der Steuermittel, eine Forderung, die später weite Teile der Zivilgesellschaft übernommen haben. Vorstellbar sei die Einrichtung eines internationalen Fonds für entwicklungspolitische, ökologische und soziale Zwecke, der die Einnahmen — zwischen 225 und 750 Milliarden Dollar jährlich, je nach Höhe des Steuersatzes — in die internationale Umverteilungszisterne umleiten könnte.

In der Vorbereitung der UN-Konferenz "Financing for Development" wurde schließlich eine Kombination aus nationaler und internationaler Verwendung der Fiskaleinnahmen fokussiert. Damit würde, so das Kalkül, die Akzeptanz der Steuer bei nationalen Regierungen erhöht. Andererseits wäre die internationale Verwendung eines Teils der Einnahmen ein Anreiz für die Entwicklungsländer, die Steuer stärker zu unterstützen. Ein Teil des Steueraufkommens könnte dann in den Ländern, in denen die Steuern anfallen, belassen und der andere Teil für die internationale Gemeinschaft bereitgestellt werden. In jedem Fall wäre auch bei der Implementierung der Steuer mit internationaler oder teilweiser nationaler Verwendung der Einnahmen die Lenkungswirkung auf den Finanzmärkten erreicht. Die Verteilung, organisiert etwa von den nationalen Notenbanken, wäre dann auch ein nationales Thema. Belgische EU-Parlamentarier haben zuletzt die Verwendung der Einnahmen aus der Tobin-Tax für die Teilfinanzierung einer Mindestsicherung auf gesamteuropäischem Niveau ins Spiel gebracht.

Das belgische Parlament hat seine Regierung beauftragt, während des belgischen EU-Vorsitzes in der zweiten Jahreshälfte 2001 eine Initiative für die Einführung einer Tobin-Steuer zu starten; eine effiziente Mittelverwendung und damit auch die Teilfinanzierung nationaler Mindestsicherungen wird dann bei der Konzepterarbeitung mitzudenken sein. Selbst bei einer Konzentration auf eine weitgehende nationale Mittelverwendung bestünde laut ExpertInnen immer noch die Möglichkeit, dass die OECD-Länder bei entsprechendem Druck seitens der Zivilgesellschaft unilateral bereit sind, die Mittel zum überwiegenden Teil in bilaterale oder multilaterale Entwicklungs- und Umweltprojekte umzuleiten. Denn für die Finanzierung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung ließen sich in jenen "entwickelten Ländern", in denen sie noch nicht besteht, bei einer Umverteilungspolitik von oben nach unten ausreichend Steuereinnahmen lukrieren.

mb

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