KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Arbeitslosigkeit und atypische Beschäftigung

Erwerbsarbeit und Erwerbseinkommen sind für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor die wichtigste Quelle zur Bestreitung des eigenen bzw. familiären Lebensunterhalts. Auch die Systeme der sozialen Sicherung knüpfen wesentlich an Erwerbsarbeit an.

In den letzten beiden Jahrzehnten zeigen sich am österreichischen Erwerbsarbeitsmarkt einschneidende Veränderungen. Diese werden ersichtlich an einer zunehmenden Verbreitung des Phänomens Arbeitslosigkeit sowie an der Verbreitung so genannter atypischer Beschäftigungsformen wie Teilzeit- und Leiharbeit, befristete, geringfügige und scheinselbständige Beschäftigung. In den letzten Jahren waren annähernd 720.000 Personen mindestens einmal im Jahr erwerbslos, im Alter zwischen 19 und 24 Jahren war es jedeR Dritte. Knapp ein Viertel ist langzeitarbeitslos. Die Verbreitung atpischer Beschäftigungsformen hat quantitativ merkbar zugenommen. Mit diesen Veränderungen am Arbeitsmarkt gehen vermehrt Ausgrenzungs- und Verarmungsgefährdung einher. 1999 erhielten 30 Prozent jener Personen, die sich selbst als arbeitslos bezeichneten, kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe. Ein weiteres Problem stellen niedrige Leistungen dar. 1999 lagen 70 Prozent der Arbeitslosengeldbezüge von Frauen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Pensionsversicherung.

Solche Problemlagen setzen sich in Österreich in unterschiedlichen Teilbereichen des Systems sozialer Sicherung fort. Der österreichische Sozialstaat, obwohl breit ausgebaut, verhindert weder Ausgrenzung noch Verarmung. Atypisch Beschäftigte sind davon noch mehr betroffen. Damit stellen sich für den österreichischen Sozialstaat beträchtliche Herausforderungen. Diesen trägt aktuelle Politik keineswegs Rechnung.

Wo müsste angesetzt werden? Es geht heute nicht primär um einen Umbau des Sozialstaates in Richtung "mehr Eigenverantwortung" à la neoliberale Vorstellungen, sondern um inhaltliche Anpassungen und Ergänzungen, die die materiellen Bedingungen schaffen, auf denen sich individuelle Freiheit und soziale Chancengleichheit erst entfalten können. Dazu gehören die Einführung von Mindeststandards und die Öffnung des Zugangs zu sozialstaatlichen Leistungen. Dies kann auf dem Weg geschehen, dass die bestehenden Systeme der Sozialversicherung beispielsweise um eine bedarfsorientierte Grundsicherung ergänzt werden. Dadurch kann Armut etwa bei Arbeitslosigkeit oder im Alter vermieden bzw. jedenfalls abgemildert werden. Angesichts der einschneidenden Veränderungen in der Arbeitswelt muss eine Zweiteilung in arbeitsrechtlich Geschützte und solche ohne diesen Schutz vermieden werden. Grundlegende Rechte in Bezug auf Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Qualifikation sind nicht teilbar. Es geht insgesamt nicht um ein Verbot neuer Formen der Erwerbstätigkeit. Es geht um eine sozial verträgliche und gesamtgesellschaftlich sinnvolle Gestaltung derselben.

Initiative Sozialstaats-Volksbegehren

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