Unis: Nur die Fassade bleibt stehen
"Es kam, wie es von der blau-schwarzen Regierungsmehrheit schon in einigen
Fällen bekannt ist: Verfassungsbestimmungen eines Gesetzes werden umgangen,
um mit einfachgesetzlichen Mehrheiten neue Tatsachen zu schaffen: Diesmal
sind die Universitäten dran. In der gestern beschlossenen und schon heute
dem Parlament präsentierten Regierungsvorlage zum Universitätsgesetz 2002
werden alle Bestimmungen des bisher geltenden
Universitätsorganisationsgesetzes 1993 außer Kraft gesetzt, 'mit Ausnahme
der Verfassungsbestimmungen'! (Dies gilt ebenso natürlich für das
Kunstuniversitätsorganisationsgesetz und für das
Universitäts-Studiengesetz.)
Die Zerschlagung der Universitäten zur Schaffung von markt- und gewinnorientierten
Lehr-, Forschungs- und Krankenanstalten erfolgt vorbei an geltendem Verfassungsrecht: Wie bei
einem totalen Hausumbau wird das Gebäude entkernt; nur die Fassade und
einige Stützpfeiler bleiben stehen!" Das sagte die Grazer KPÖ-Klubobfrau
Elke Kahr am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme.
'Es geht um eine moderne Autonomie für die Universitäten, es geht um die
Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen und dem globalen Bildungsmarkt!',
tönt die Regierung. Das ist eine grobe Täuschung! So wie bei der
Privatisierung der kommunalen Einrichtungen, von öffentlichem Verkehr über
Energieversorgung bis zum Wasser, Bildung und Gesundheitsversorgung sind für
diese Politiker Dienstleistungen, die dem Zugriff privater Finanzgruppen und
ihren Profitinteressen geöffnet werden sollen. Das sind die Vorgaben der
Welthandelsorganisation und der Europäischen Kommission, und danach handelt
die Regierung, flink und ohne Rücksicht auf die österreichische Verfassung,
auf die Ablehnung durch das wissenschaftliche und künstlerische Personal,
durch die Allgemeinen Universitätsbediensteten und die Studierenden.
Die Mehrheitsverhältnisse im Parlament sind eindeutig: Die
Regierungskoalition wird diese Vorlage beschließen, mit einigen
Modifikationen auf Wunsch des größeren, FP Koalitionspartners und einzelner
machtbesessenen Professoren. Die Verwirklichung des Gesetzes muss aber mit
Argumenten und Aktionen erschwert und verzögert werden! Nicht nur die
Studiengebühren, sondern das ganze Universitätsgesetz 2002 muss
zurückgenommen werden, um Bildung und Gesundheit nicht zum Privileg einiger
Begüterter und zum Spielplatz von Finanzspekulanten werden zu lassen.
Rückfragehinweis 872/2151