KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS
Anmerkung:
Die aktuellen Positionen der KPÖ zum Thema finden Sie auf der Startseite, im Bereich: "Es ist genug für alle da"

Existenzsichernde Arbeit und Grundsicherung für Alle.

13. Vorschläge der KPÖ
15. Oktober 2001

 

Inhaltsverzeichnis:


Teil I: Für echte Vollbeschäftigung - Für ein neues Normalarbeitsverhältnis

Teil II: Soziale Sicherheit ist Menschenrecht

Teil III: Finanzierungsideen


Existenzsichernde Arbeit und Grundsicherung für alle
von Heidi Ambrosch, Frauenvorsitzende der KPÖ


Zum neoliberalen Umbau des Kapitalismus gehört die Durchsetzung eines überwunden geglaubten asozialen Leitbildes der "Tüchtigen und Anständigen", mit dem soziale Ausgrenzung begründet wird. Schlagworte wie "Eigenverantwortung" oder "private Vorsorge" verschleiern den Abbau des Sozialstaates. Grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf existenzsichernde Erwerbsarbeit, auf angemessenen Wohnraum oder das durch Beitragsleistungen erworbene Recht auf Gesundheits- und Sozialleistungen werden ausgehöhlt. SozialleistungsempfängerInnen werden als SozialschmarotzerInnen denunziert, gegeneinander ausgespielt. Wachsende Armut wird als individuelles Schicksal abgestempelt.

Soziale Sicherheit ist nicht erst seit der schwarz-blauen Regierung zu einem Unwort verkommen. Doch seit der Bildung dieser Regierung wurde ein Paket sozialer Grausamkeiten umgesetzt, das es so in Österreich noch nicht gegeben hat. Unter dem Schlagwort "soziale Treffsicherheit" bekommen Arbeitslose weniger und zahlen Kranke mehr. ArbeitnehmerInnen zahlen mehr Steuern und bekommen weniger aus den von ihnen finanzierten Fonds heraus, die der sozialen Sicherheit dienen. Die Lebensarbeitszeit wurde um eineinhalb Jahre verlängert und zusätzliche Abschläge von den Neupensionen berechnet. Von den StudentInnen werden Studiengebühren eingehoben. Einrichtungen der sozialen Sicherheit, wie die Sozialversicherungen oder das Arbeitsmarktservice, werden schrittweise dem Einfluss der Gewerkschaften entzogen, um sie schließlich privatisieren zu können.


Eine neue Art sozialer Unsicherheit ("Prekarisierung") erfasst Beschäftigte und Arbeitslose, "neue Selbständige", die sich nur durch Selbstausbeutung über Wasser halten können, alleinerziehende Frauen und MigrantInnen.
Insgesamt sind derzeit - entgegen dem Gerede von angeblicher Vollbeschäftigung - pro Jahr etwa 700.000 Menschen zeitweise oder ständig von Arbeitslosigkeit betroffen. Dabei handelt es sich nur um die offiziellen Zahlen. Das ist fast ein Viertel aller Lohnabhängigen bzw. ein Fünftel aller Erwerbstätigen. Ein wachsender Teil der Bevölkerung wird dadurch in wirtschaftliche und soziale Notlagen getrieben. 900.000 Menschen sind von Armut bedroht.

Die Ursachen für Arbeitslosigkeit und wachsende soziale Unsicherheit liegen im kapitalistischen Profitsystem. Seit dem Beitritt zur EU und den massiven Privatisierungen der letzten Jahre hat sich die offizielle Politik dem Machtanspruch des Kapitals mehr denn je untergeordnet. Unter den Schlagworten "Globalisierung" und "Deregulierung" wird sozialen Regelungen trotz oder gerade wegen des wachsenden Reichtums einiger weniger durch die offizielle Politik immer geringerer Raum eingeräumt. Zahlreiche SP-PolitikerInnen, die jetzt Krokodilstränen über den "Brutalo-" oder "Turbokapitalismus" vergießen, haben, als sie Regierungsverantwortung trugen, das Ihre zu seiner Durchsetzung beigetragen. SPÖ und Grüne unterstützen die Grundrichtung neoliberaler Zielsetzungen. In ihren Äußerungen wird deutlich, dass sie Verschlechterungen nicht zurücknehmen werden für den Fall, dass es einen Regierungswechsel nach den nächsten Wahlen gibt.

Wir fordern eine grundlegend andere Wirtschafts-, Budget- und Steuerpolitik, insbesondere eine Abkehr von den neoliberalen Dogmen – in Österreich, in der EU und weltweit. Dazu zählt das Dogma vom "Nulldefizit", das die schwarzblaue Regierung derzeit verfolgt. Mit dieser Politik wird das Ziel verknüpft, die öffentlichen Haushalte, soweit sie soziale Verpflichtungen absichern, auszuhöhlen. Das öffentliche Bildungssystem wird durch einen Bildungsmarkt, das öffentliche Gesundheitssystem durch einen Gesundheitsmarkt, das öffentliche Pensionssystem durch einen "Vorsorge"-Markt ersetzt.

Unsere Vorschläge zeigen, dass es auch anders geht. Es sind Vorschläge, die zum Teil auch von den Gewerkschaften, caritativen Einrichtungen oder Sozial-Initiativen eingebracht werden. Es sind Vorschläge, die sich punktuell in ausländischen Regierungsprogrammen finden, auf die KommunistInnen und andere Linkskräfte Einfluss haben. Konzentriert umgesetzt, können sie echte Vollbeschäftigung und soziale Mindestsicherung für alle gewährleisten. Sie könnten uns US-amerikanische Zustände ersparen, wo Dutzende Millionen Menschen zwar einen oder mehrere "Jobs" haben, von denen sie aber nicht leben, geschweige denn sich gegen soziale Risken versichern können.

Dem globalisierten Sozialabbau muss durch internationale Zusammenarbeit der Gewerkschaften, der neuen sozialen Netzwerke, der Frauenbewegungen und den Parteien der Linken entgegengewirkt werden, wie das in der Bewegung gegen die neoliberale kapitalistische Globalisierung bereits der Fall ist.

Die einzelnen hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind durchsetzbar, wenn die durch die neoliberale Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik bevorzugten Interessen einer kleinen, reichen Schicht und die der internationalen Konzerne des Groß- und Finanzkapitals eingeschränkt werden.
Diese Maßnahmen bedeuten eine Umverteilung vom Kapital zur Arbeit, tragen bei, soziale Sicherheit auszuweiten, und bringen für erwerbsarbeitende Menschen weniger Druck und mehr Mußezeit. Sie sind im Rahmen des kapitalistischen Systems verwirklichbar, auch wenn sie eine entscheidende Veränderung im politischen Kräfteverhältnis voraussetzen.



Teil I:
Für echte Vollbeschäftigung – Für ein neues Normalarbeitsverhältnis



1997 erklärte die EU "Beschäftigungspolitik" zu einem Schwerpunkt. Die seither jährlich aufgelegten "Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung" (NAP) sind trotz einiger weniger positiver Maßnahmen völlig ungeeignet, um Arbeitslosigkeit entscheidend zu reduzieren. Mehr noch: Über weite Teile folgen diese Pläne den neoliberalen Vorgaben der EU, die eine weitere Deregulierung des Arbeitsmarktes bezwecken ("Kultur der Selbständigkeit", "neues Unternehmertum"). Sie richten sich gegen die Arbeitslosen und nicht gegen die Arbeitslosigkeit ("Beschäftigungsfähigkeit","Anpassungsfähigkeit" usw.). Kein einziger Arbeitsplatz wurde dadurch zusätzlich geschaffen.
Das Grundproblem des NAP ist: Er darf das Kapital und die öffentlichen Haushalte nichts kosten.

1. Vorschlag:
Arbeitszeitverkürzung: 32-Stundenwoche

In Frankreich wird die 35-Stunden-Woche seit dem Jahr 2000 generell verwirklicht. Damit besteht erstmals die Chance, Arbeitszeitverkürzung im internationalen Gleichklang durchzusetzen. Eine sofortige generelle Einführung der 35-Stunden-Woche und weniger kann nach gewerkschaftlichen Berechnungen in Österreich bis zu 250.000 Arbeitsplätze schaffen. Erfahrungen mit früheren Arbeitszeitverkürzungen zeigen, dass ihr Beschäftigungseffekt größer war, als zum Zeitpunkt ihrer Einführung prognostiziert wurde.

# Die KPÖ fordert deshalb die sofortige Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich als ersten Schritt zu einer generellen Arbeitszeitverkürzung auf 32 Stunden.
Eine konsequente Politik der Arbeitszeitverkürzung ist auch deshalb notwendig, weil die UnternehmerInnenverbände und die Regierung bereits wieder laut über Arbeitszeitverlängerungen nachdenken. (Jahresarbeitszeitkonten mit bis zu 48 Stundenwoche, Verlängerung der Ladenöffnungszeiten mit längerer Verfügbarkeit von Teilzeitkräften, Arbeit auf Abruf, Verlängerung der Lebensarbeitszeit)

Ein drastischer Abbau regelmäßig geleisteter Überstunden, also jener, die nicht zur Bewältigung von Produktionsspitzen benötigt werden, könnte - vorsichtig geschätzt - an die 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Das wäre auch Gegendruck zu allen Versuchen, Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, wie in Formen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, durchzusetzen.

# Niemand darf zu Teilzeit gezwungen werden. Die KPÖ fordert die Einbeziehung aller Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung auf Kosten der Unternehmen.
# Die KPÖ tritt für das Recht auf lebenslanges Lernen und ständige Weiterqualifikation ein. Das kann u.a. durch das Recht auf Bildungskarenz verwirklicht werden. Als ersten Schritt muss die seit 1998 eingeführte Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungskarenz, zumindest mit einem existenzsichernden Karenzgeld ausgestattet und generell als Ersatzzeit für die Pension angerechnet werden. Für die Aus- bzw. Weiterbildungskosten haben Unternehmen und öffentliche Hand aufzukommen.

# Beschäftigungspolitisch relevant ist auch die Anhebung der Schulpflicht um ein Jahr im Rahmen einer Gesamtschule aller Zehn- bis Fünf-zehnjährigen.
Aus der Sicht der KPÖ ist Arbeitszeitverkürzung nicht nur aus beschäftigungspolitischen Gründen notwendig. Die frei verfügbare Zeit für jede(n) einzelne(n) ist ein entscheidendes Maß der individuellen Freiheit. Sie schafft Voraussetzungen für eine allseitige Entwicklung der Persönlichkeit und für eine reale Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Sie ist ein Maß für den wirklichen gesellschaftlichen Reichtum, der nicht direkt vom Kapital angeeignet werden kann.

Frankreich Gemäß französischem Modell erhielten Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, die vor dem Jahr 2000 die 35-Stunden-Woche einführten und sechs Prozent mehr Arbeitskräfte einstellten, eine Förderung von 1380 Euro (19.000 Schilling) pro Arbeitsplatz. Die dafür erforderlichen Mittel wurden durch höhere Unternehmenssteuern aufgebracht. Überdies peilt die französische Regierung auch die Einführung der 32-Stunden-Woche im Jahr 2003 an, parallel dazu verlief die Diskussion in Italien. Es ist nicht bekannt, dass der Kapitalismus durch diese Projekte zusammengebrochen wäre.

2. Vorschlag:
Beschäftigungspolitisch wirksame Investitionen

Der Anteil der Mittel am Gesamtbudget, die der Bund für Investitionen ausgibt, ging in den letzten Jahren ständig zurück. Er lag in den 70er Jahren bei etwa zehn Prozent, derzeit aber nur mehr bei 1,5 Prozent. Der Anteil öffentlich erstellter Leistungen am Budget ist von 40 Prozent in den 80er Jahren auf 30 Prozent zurückgefallen. Das spiegelt zwar auch die Ausgliederungen und Privatisierungen wider, vor allem aber einen tatsächlichen Rückgang gesellschaftlich erbrachter Leistungen und Investitionen. Es gibt zahlreiche Berechnungen über den Beschäftigungseffekt öffentlicher Investitionen:
# Der NAP von 1998 beziffert den Beschäftigungseffekt von öffentlichen Investitionen im Wert von 72,7 Millionen Euro (einer Milliarde Schilling) auf 1.300 bis 1.600 Arbeitsplätze. Eine Wiederherstellung des Investitionsniveaus von etwa 1992 könnte also an die 30.000 Arbeitsplätze schaffen.
# Haupthindernis für Erwerbsarbeit suchende Frauen ist der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen. Im NAP wird das Fehlen von 139.500 Plätzen zugegeben. Die Schaffung eines flächendeckenden Netzes muss Priorität haben, um die Beschäftigungs-, Qualifikations- und Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern.
# Im Bereich der Gesundheits-und Pflegedienste wird ein zusätzlicher Bedarf von rund 30.000 Arbeitsplätzen festgestellt.
# Wir treten für eine Ausweitung des sozialen Wohnbaus ein. Im Bereich des öffentlichen Schienen- und Nahverkehrs und bei der Behebung von ökologischen und kommunalen Infrastruktur-Defiziten können weitere Arbeitsplätze geschaffen werden.

3. Vorschlag:
Maßnahmen im Bereich des Arbeitsmarktservices

Seit 1995 sind Dutzende Milliarden Schilling aus der Arbeitslosenversicherung zweckwidrig in den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger umgeleitet worden. Damit reduziert die Regierung auf Kosten der Arbeitslosen den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung.

Die KPÖ ist für die Rückerstattung dieser Mittel, die derzeit aus der Arbeitslosenversicherung entnommen werden. Wir fordern eine gesetzliche Absicherung, dass Überschüsse zur Erhöhung der Qualifikation von Arbeitssuchenden und zum Wiedereinstieg von Langzeitarbeitslosen verwendet werden.

# Die KPÖ tritt für den Ausbau der aktiven und experimentellen Arbeitsmarktpolitik insbesondere bei Frauen-, Jugend- und MigrantInnenprojekten ein.
n Arbeitslose müssen die Möglichkeit erhalten, kostenlos an allen Stufen des öffentlichen Bildungssystems teilzunehmen und dadurch einen höheren Bildungsgrad zu erwerben.
# Die Zahl der offiziell gemeldeten Arbeitslosen beträgt ein Vielfaches der Zahl der gemeldeten offenen Stellen. Jede Form der Zwangsverpflichtung von Arbeitslosen, die die KPÖ prinzipiell ablehnt, ist daher absurd.
# Die KPÖ fordert die volle Gewährleistung des Berufs- und Qualifikationsschutzes. Zumutbarkeitsbestimmungen müssen präzisiert statt gelockert werden.
# Die Regierung muss gezwungen werden, die Arbeitslosigkeit und nicht die Arbeitslosen zu bekämpfen.
# Die KPÖ lehnt die Verwandlung des Arbeitsmarktservices in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab. Diese ist nur die Vorstufe der Privatisierung. Im Gegensatz dazu ist der Einfluss der Versicherten auf die von ihnen eingezahlten Beiträge nicht nur im AMS, sondern in allen Sozialversicherungseinrichtungen durch demokratische Selbstverwaltung auszubauen.


4. Vorschlag:
Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors

Die Schaffung eines öffentlichen oder öffentlich geförderten Beschäftigungssektors kann all jene gesellschaftlich notwendigen oder nützlichen Arbeiten umfassen, die nur deshalb nicht getätigt werden, weil sich keine kapitalistische (d. h. profitbringende) Form ihrer Anwendung findet.
# Schon heute sind über 150.000 Menschen im sogenannten "Non-profit"-Bereich tätig, allerdings zu zum Teil entwürdigenden und selbstausbeuterischen Bedingungen. Die öffentliche Förderung muss deshalb an die normalen arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bedingungen geknüpft sein bzw. diese absichern. So können demokratische Selbstverwaltungen, Genossenschaften, Alternativbetriebe u.a. Initiativen unterstützt werden.
# Ein öffentlicher Beschäftigungssektor, wie ihn die KPÖ vorschlägt, ist auch gegen den Niedriglohnsektor gerichtet, den die neoliberale Arbeitsmarktpolitik als "zweiten Arbeitsmarkt" schaffen will. Er ist auch keine Sackgasse, die das Überwechseln in andere Beschäftigungsverhältnisse ausschließt. Jene Gelder, die dem AMS jährlich entzogen werden, plus eine Umwidmung der Mittel von Bund und Ländern, die als "Presseförderung" in die Boulevardpresse oder in verschiedene Töpfe der Parteienförderung fließen, können sofort zweckgewidmet einem solchen öffentlichen Beschäftigungssektor zugute kommen.
# Nur die Hälfte der verpflichteten Unternehmen stellen Behinderte ein. Der Anteil Behinderter an den Arbeitslosen beträgt rund 15 Prozent.
# Die KPÖ fordert deshalb die Anhebung der Abschlagszahlung auf die tatsächlichen Kosten eines Arbeitsplatzes im Unternehmen und die Einstellungspflicht im öffentlichen Dienst.

5. Vorschlag:
Privatisierungsstopp und neuer demokratischer gemeinwirtschaftlicher Sektor

Die KPÖ fordert einen Privatisierungsstop für alle öffentlichen und kommunalen Dienste und Dienstleistungsbetriebe (Bahn, Post, Krankenanstalten, Energieversorgung, u.a.) und die Schaffung eines öffentlichen Investitionsfonds zum Rückkauf ehemals verstaatlichter Betriebe, die der österreichischen Kontrolle entzogen wurden. Wir sind für die Sicherung strategischer Eigentümerschaften durch die ÖIAG, wie das sowohl AK als auch ÖGB fordern, und für öffentliche Kontrolle und Mitsprache.

Längerfristig tritt die KPÖ für den Neuaufbau eines demokratisch kontrollierten öffentlichen Wirtschaftssektors ein, der die Fehlentwicklungen in der ehemals verstaatlichten Industrie verhindert und neue Voraussetzungen für eine nachhaltige beschäftigungs-, umwelt- und sozialorientierte Wirtschaftspolitik schafft. Nicht die Wiedergewinnung einer Basis für die paternalistische Bevormundung durch die Sozialdemokratie und die Sozialpartnerschaft ist unser Ziel, sondern ökonomische und machtpolitische Voraussetzungen für soziales und partizipatives öffentliches Eigentum.

# Wir fordern eine regionale Beschäftigungsautomatik: Bei Überschreiten von Schwellwerten der regionalen Arbeitslosenraten werden zusätzliche arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen ausgelöst, die durch eine Beschäftigungsabgabe aller Unternehmen finanziert werden, wie das jetzt bereits beim Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds der Fall ist.

# Jede beschäftigungspolitische Maßnahme muss mit spezieller, verpflichtender Frauenförderung verbunden werden.

# Der Finanzausgleich muss zugunsten der Gemeinden, die den Großteil öffentlicher beschäftigungswirksamer Investitionen tätigen, geändert werden.

# Die für Forschung und Entwicklung vorgesehenen Mittel sind vor allem im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe und für öffentliche Forschungsprojekte im Universitätsbereich auszuweiten.
n Es darf keine Kürzung von Planstellen im gesamten Bildungswesen geben.

6. Vorschlag:
Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung

Die französische Regierung "der pluralistischen Linken" hat ein öffentliches Beschäftigungsprogramm für arbeitslose Jugendliche aufgelegt, mit dem 700.000 Arbeitsplätze, davon 350.000 im öffentlichen Dienst (größtenteils in den Kommunen), geschaffen wurden. Eine in der Größenordnung vergleichbare Aktion in Österreich kann 50.000 Arbeitsplätze allein im öffentlichen Dienst schaffen und damit die jugendlichen Arbeitslosen aufnehmen.

Das duale Ausbildungssystem, die Lehre, befindet sich in der Krise. Statt die Ausbildungsverpflichtung für große Konzerne, bzw. die Einzahlungspflicht in einen überbetrieblichen Ausbildungsfond für jene, die der Verpflichtung nicht nachkommen, einzuführen, wird aus der Lehrlingsausbildung ein Geschäft gemacht. Tausende Jugendliche, die trotz solcher "Anreize" keinen Lehrplatz erhalten, werden in neu kreierte Schmalspurlehren und Vorlehren und damit in eine berufliche Sackgasse abgeschoben. Welche Perspektiven soll ein dreijähriges Hamburger-Verkaufen beim Fastfood-Multi McDonald´s einem Jugendlichen eröffnen, selbst wenn er damit offiziell den "Lehrberuf" des "Systemgastronomen" erlernt hat?

# Die KPÖ tritt für die vollständige Integration der Berufsausbildung in das öffentliche Bildungssystem ein. Die Berufsausbildung muss von der profitorientierten Dominanz und inhaltlichen Einengung befreit, das Bildungsangebot in allgemeinbildenden Fächern erweitert und in Verbindung mit zukunftsträchtigen Technologien für alle Jugendlichen frei zugängig gemacht werden. Zur Förderung von Mädchen in nicht-traditionellen Berufen sind zusätzliche Mittel bereit zu stellen.
# Nur durch einen Überhang an Ausbildungsplätzen ist auch das Recht auf freie Berufswahl abzusichern. Ein öffentliches Berufsausbildungswesen schafft auch neue Arbeitplätze für LehrerInnen und AusbildnerInnen.

7. Vorschlag:
Beschäftigung sichert Pensionen

Der rasante technische Fortschritt ermöglicht und erfordert die Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Die Pensions-"Reform" zielt aber auf das genaue Gegenteil. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter wurde um eineinhalb Jahre erhöht und soll weiter erhöht werden, Abschlagszahlungen werden forciert. Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern muss auch aus beschäftigungspolitischen Gründen zurückgenommen werden. Wir fordern die Senkung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auf 58 Jahre für alle.

Die Kaufkraft der PensionistInnen wird für die gesamte Beschäftigungslage immer wichtiger. Existenzsichernde Mindestpensionen für alle müssen Bestandteil der sozialen Grundsicherung sein. Frauen müssen einen eigenständigen existenzsichernden Pensionsanspruch erwerben können, der den unterschiedlichen Verlauf weiblicher Erwerbsbiografien berücksichtigt.
# Für jede Person sind verpflichtende Beiträge zu zahlen. Für Hausfrauen oder -männer, die keine Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Anspruch nehmen, sind Beiträge aus dem Haushaltseinkommen zu leisten.

# Für Frauen mit Pflege- und Betreuungsarbeiten fordern wir darüber hinaus die Umwandlung der Kinderersatzzeiten in Beitragszeiten, generell drei Jahre für jedes Kind. Die Anspruchsvoraussetzung - derzeit 15 Jahre - soll für jedes Kind um drei Jahre verkürzt werden. Als Beitragshöhe soll vom jeweiligen Durchschnittseinkommen unselbständig Erwerbstätiger ausgegangen werden. Entsprechende Beitragszahlungen an die Pensionsversicherung erfolgen aus dem Familienlastenausgleichsfonds bzw. öffentlichen Steuergeldern. Pro weiteres Jahr Kindererziehung sollen 3 Monate als Versicherungszeit angerechnet werden, maximal 4 Jahre.
# Analog fordern wir für Pflegearbeit, die keinem geregelten Arbeitsverhältnis unterliegt, dass pro Jahr drei Monate als Versicherungszeit angerechnet werden, maximal 4 Jahre.

Durch das umlagefinanzierte Pensionssystem (die Beiträge der beruflich Aktiven finanzieren die Pensionen) gibt es einen engen Zusammenhang zwischen der Zahl der Beschäftigten und der Finanzierung der Pensionen. Dadurch haben auch die PensionistInnen ein Interesse an einer wirksamen Beschäftigungspolitik.

Die Privatisierung des Pensionssystems durch "kapitalgedeckte" Pensionsfonds in der Hand der Banken und Versicherungen hebt diesen Generationenvertrag auf. Die Pensionsfonds trachten durch ihren Aktienbesitz nach höchstmöglichen Profiten auf Kosten der Beschäftigten. So werden die PensionistInnen und die nachfolgenden Generationen gegeneinander ausgespielt. Es verlieren aber letztlich alle, weil die Sicherheit des gesamten Pensionssystems durch die Abhängigkeit von den Finanz- und Aktienmärkten gefährdet wird und Staat und Unternehmen nichts mehr zur sozialen Sicherheit im Alter beitragen.
Deshalb ist es entscheidend, dass das öffentliche Pensionssystem erhalten bleibt und durch die wertschöpfungsbezogene Einhebung der Arbeitgeberbeiträge finanziell ausgebaut wird.

Vorschlag 8:
Nachfragewirksame Maßnahmen

Eine sofortige soziale Steuerreform für Klein- und MittelverdienerInnen kann über eine zehnprozentige Senkung der Lohnsteuer 1,453 Mrd. Euro (20 Mrd.Schilling) unmittelbar kaufkraftwirksame Nachfrage schaffen.
Die Zahl der Erwerbstätigen, die weniger als 872 Euro brutto (12.000 Schilling) monatlich verdienen, steigt und beträgt nach neuesten Statistiken fast eine halbe Million, hauptsächlich betroffen sind Frauen.
# Die KPÖ fordert einen steuerfreien Mindestlohn von 1090 Euro (15.000 Schilling) brutto. Das hätte eine starke Nachfragewirkung und damit positive Beschäftigungseffekte zur Folge. Die Neubewertung und höhere Entlohnung von "typischen" Frauenarbeitsplätzen ist dringend vorzunehmen, da die Schere zwischen Frauen- und Männerlöhnen weiter auseinandergeht und die Frauenlöhne in Österreich EU-weit mit nur 69% der Männerlöhne das absolute Schlusslicht bilden.

Seit 20 Jahren sinkt der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen. Auf der anderen Seite wachsen Profite und Arbeitslosigkeit gleichzeitig.
# Die KPÖ tritt deshalb für eine aktive und kämpferische Lohnpolitik der Gewerkschaften ein, die sicherstellt, dass die arbeitende Bevölkerung und die PensionistInnen am wachsenden gesellschaftlichen Reichtum teilhaben können. Grundsatz jeder beschäftigungsorientierten Lohn- und Wirtschaftpolitik muss sein, dass sich alle Menschen diejenigen Verbrauchsgüter und Dienstleistungen auch leisten können, die sie erzeugen oder erbringen.



Teil II:
Soziale Sicherheit ist Menschenrecht



Die Kluft zwischen Arm und Reich wird weltweit, aber auch in den reichen Industrienationen immer größer. Sozialabbau einerseits und die beschleunigte Prekarisierung der Lebens- und Beschäftigungsverhältnisse führen zu sozialer Ausgrenzung und sind Ausgangspunkt europaweiter Debatten zum Thema Grundsicherung. Jene Vorschläge, die als Grundeinkommen oder BürgerInnengeld diskutiert werden und keinerlei Anbindung an beschäftigungspolitische Ziele wollen, beinhalten die Gefahr der Akzeptanz einer gespaltenen Gesellschaft und ihrer geschlechterhierarchischen und ethnischen Arbeitsteilung. Die Konsequenz könnte lauten, dass es nur für eine Minderheit qualifizierte und gut entlohnte Erwerbsarbeitarbeit gibt, die Mehrheit mit mehreren schlecht bezahlten Jobs und der Rest mit Almosen das Auskommen finden muss.
Wir gehen von einer notwendigen Neuaufteilung aller Arbeit auf alle aus, denn gerade Frauen mit ihren Doppel- und Dreifachbelastungen wissen, Arbeit gibt es genug. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass immer mehr Menschen gegen ihren Willen vom Arbeitsprozeß ausgegrenzt, junge Menschen ihrer Perspektive beraubt und Frauen, wenn überhaupt, oft nur geringfügig beschäftigt werden. Drei Viertel der steigenden Zahl geringfügig Beschäftigter sind Frauen.
n Wir lehnen entschieden alle Konzepte der Zwangsarbeit ab und treten im Bündel mit unseren beschäftigungspolitischen Maßnahmen für Mindesteinkommen und eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ein, die im Gegensatz zur Sozialhilfe existenzsichernd und bundesweit gesetzlich geregelt ist.
# Soziale Sicherheit in allen Lebensabschnitten bedeutet auch, die individuelle Entscheidungsfreiheit zu erhöhen, unzumutbare Jobs abzulehnen, sich von Partnern, die nicht bereit sind, Familienarbeit zu übernehmen, trennen zu können.
# Wir gehen davon aus, dass allen, die aus welchem Grund auch immer, am Erwerbsarbeitsmarkt nicht teilnehmen können, das Recht auf eine Grundsicherung gewährt werden muss.

Das Netzwerk gegen Armut hat ein richtungsweisendes Konzept der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vorgelegt, das wir in wenigen Punkten modifiziert, in unseren Vorschlägen aufgreifen. Zentraler Kritikpunkt des bestehenden Sozialversicherungssystems ist seine ununterbrochene Erwerbszentrierung, die immer schon einen Teil der Frauenarbeit ausgeschlossen hat und neue Beschäftigungsverhältnisse nicht berücksichtigt. Grundlegend soll von der Erwerbszentriertheit zur Erwerbsorientierung übergegangen werden, wobei Betreuungspflichten wie auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden müssen. Erwerbsorientiert heißt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Recht auf Erwerbsarbeit gewährleisten, jede Art der Zwangsarbeit ausschließen und die unterschiedlichen Lebensphasen in Rechnung stellen.
# Generell fordern wir, das Steuer- und Sozialrecht gegenüber allen Formen des Zusammenlebens neutral zu gestalten.

Vorschlag 9:
Mindeststandards

Im sogenannten ersten Versicherungsnetz sind - gekoppelt an einen gesetzlich fixierten und zu valorisierenden Mindestlohn - Mindeststandards festzulegen, die individuell garantiert, unabhängig vom PartnerInneneinkommen gewährt werden müssen. Das betrifft die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Karenzzeiten sowie im Alter.
Noch ist das Risiko bei Krankheit fast flächendeckend abgesichert, 99 Prozent durch die Pflichtversicherung inklusive der Mitversicherung bzw. durch die Möglichkeit der Selbstversicherung. Einige Zehntausend, davon ein Großteil MigrantInnen, sind von diesem System nicht erfasst und im Krankheitsfall mit hohen, existenzbedrohenden finanziellen Belastungen konfrontiert.
n Die KPÖ fordert die Gesundheitsämter auf, Anlaufstellen für jene Menschen einzurichten, die ohne Versicherungsschutz leben müssen, und tritt für die staatliche Übernahme der Kosten ein. Wir wenden uns gegen jegliche Selbstbehalte und Gebühren, gegen alle Versuche, gesundheitliche Versorgung Marktgesetzen zu unterwerfen.

Es ist unerträglich, dass das durchschnittliche Arbeitslosengeld trotz gleichbleibender oder sogar steigender Beitragsbelastung seit 1991 relativ sinkt und die Anspruchsvoraussetzungen ständig verschlechtert werden. Gleiches gilt für die Notstandshilfe. Die Mehrheit der davon betroffenen Frauen lebt unter der Armutsgrenze.
# Die KPÖ fordert die sofortige Beseitigung aller Verschlechterungen in diesem Bereich, weil sie gerade die am meisten Benachteiligten und sozial Schwächsten treffen.
# Die KPÖ fordert ein Mindestarbeitslosengeld von 872,- Euro (12.000,-S, 80% des Mindestlohnes) und die Verlängerung der Bezugsdauer auf ein Jahr.
# Die untere Grenze der Notstandshilfe ist mit der Höhe der Mindestsicherung 697,- Euro (9.600,-S, 80% des Mindestarbeitslosengeldes) anzusetzen, unabhängig vom PartnerInneneinkommen. Beides muß auch bei erzwungener Teilzeitarbeit gelten.

Vorschlag 10:
Erhöhung der Familieneinkommen

"Familien"politik wird von den konservativen Parteien wieder groß geschrieben, um frauenfeindliche Konzepte und Ideologien durchzusetzen. Denn nicht das Wohl der Frauen und Kinder liegt jenen am Herzen, die das Kindergeld eingeführt haben, sondern die sinkende Geburtenrate und das reibungslosere Abdrängen von Frauen vom offiziellen Erwerbsarbeitsmarkt.
Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende sind heute bereits akut armutsgefährdet. Die Erhöhung der Transferleistungen für Kinder ist längst überfällig.
# Anstelle des "Kindergeldes" tritt die KPÖ für eine Verdoppelung der derzeitigen Familienbeihilfe ein, die durch das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren ist.
# Die KPÖ fordert ein einkommenabhängiges Karenzgeld analog zur Arbeitslosenversicherung als Versicherungsleistung. Für all jene Frauen, die nicht anspruchsberechtigt sind, gibt es die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Karenzzeiten müssen für die Anwartschaft des Arbeitslosengeldbezuges angerechnet werden.
# In der Familienpolitik wollen wir das Recht der Kinder auf einen kostenlosen Betreuungsplatz von der Krippe bis zum Hort, das Recht auf kostenlose Ausbildung und Bildung von der Gesamtschule bis zur Universität verankert wissen.
# Wir fordern die prompte Umsetzung des Rechts auf Bevorschussungen von Unterhalts- und Alimentationszahlungen.

Vorschlag 11:
Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Durch einen bundesweit einheitlichen Rechtsanspruch auf eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird das System der heutigen Sozialhilfe ersetzt. Damit fallen bürokratische Schikanen und die Bittstellung weg.

# Jeder Haushalt hat Anspruch auf ein Mindesteinkommen von 697,- Euro (9.600,-S). Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Erwachsen (über 15 Jahren) werden zusätzlich 70 Prozent und für Kinder bis 15 Jahren 50 Prozent des Mindesteinkommens berechnet, bei Kindern nur, wenn kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Bei der Bedarfsprüfung werden Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Gütern, Zinserträge, Mieten und Dividenden, sowie Unterhaltszahlungen angerechnet. Einkommen aus Löhnen, Renten, etc. wird ein Freibetrag eingeräumt.
Nicht angerechnet werden weitere freiwillige Zahlungen der Länder und Gemeinden wie Wohn- oder Heizkostenzuschuss bzw. Gebührenbefreiungen.
Es gibt keine Rückersatzpflichten außer bei zu Unrecht bezogen Leistungen.

Die Finanzierung erfolgt über Bund, Länder, Gemeinden. Der Aufteilungsschlüssel erfolgt nach der Steuerkraft und der Bevölkerungszahl, damit ärmere Gemeinden nicht noch ärmer werden.

Vorschlag 12:
Gleiche Rechte

Die KPÖ fordert den Grundsatz ein, dass alle in Österreich Arbeitenden unabhängig von der Staatsbürgerschaft zu gleichen Bedingungen beschäftigt werden. Schwarzunternehmer sind rigoros zu bestrafen. Für alle Menschen, die einen bestimmten Zeitraum in unserem Land leben, müssen die gleichen politischen und sozialen Rechte und Pflichten gelten.

Die Grenzöffnung gegenüber den osteuropäischen Ländern mit all ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat bereits vor über einem Jahrzehnt begonnen. Übergangsregelungen bei einem eventuellen EU-Beitritt, wie von der Regierung gefordert und vom ÖGB unterstützt, führen daher am Kern des Problems vorbei. Die österreichischen Gewerkschaften müssen geminsam mit den Gewerkschaften der Nachbarländer den Kampf der Lohnabhängigen gegen illegale Beschäftigungsformen, Lohn- und Sozialdumping aufnehmen.
Reguliert und kontrolliert, in seiner grenzenlosen Freiheit beschränkt werden muss das Kapital, nicht jedoch Menschen, die sich über nationale Grenzen bewegen.



Teil III:
Finanzierungsideen


13. Vorschlag:
Die Reichen zur Kasse bitten!

Nach wie vor steigt der Anteil der Lohnsteuer an den Staatseinnahmen gegenüber jenem aus der Besteuerung von Kapital und Vermögen - über 85 % werden von ArbeiterInnen, Angestellten und PensionistInnen erbracht. Dazu kommt noch die Tatsache, dass Betriebsprüfungen durch das Finanzamt reduziert werden, obwohl Unternehmen Steuerschulden in Milliardenhöhe haben. Von dieser steuerlichen Entlastung des Kapitals profitieren Finanzkapital, Banken und Versicherungen, welche die Zinsen auf die Staatsschuld zusätzlich kassieren. Zudem entzieht das Kapital durch spekulative Finanzanlagen dem produktiven Wirtschaftskreislauf immer mehr Mittel, um damit noch höhere kurzfristige Gewinne zu realisieren.
Umstrukturierungen in den Betrieben, welche meist mit Personalabbau verbunden sind und somit ein längerfristiges Ansteigen von Arbeitslosigkeit bzw. von sogenannten "MacJobs" bewirken, mindern künftigt ebenfalls die Einnahmen des Staatshaushaltes. Dieser für die große Mehrheit der Gesellschaft ruinöse, aber für eine kleine Schicht von Kapitalisten äußerst profitable Kreislauf kann und muss durchbrochen werden.

Der positiv besetzte Begriff des "Sparens" muss in Bezug auf den Staatshaushalt relativiert werden. Denn anders als ein privater Haushalt hat der Staat eine gesellschaftspolitische Funktion. Er hat nicht Gewinne zu machen, sondern muss öffentliche Aufgaben erfüllen, z.B. in Infrastruktur und Bildung investieren und für eine gerechte Verteilung sorgen. Dem ist aber nicht so. Fixe Gebühren steigen mit Hinweis auf das "Nullbudget" überproportional (z. B. Autobahnvignette), während gleichzeitig beispielsweise alle sieben EU-Länder mit Budgetüberschüssen höhere Gewinnsteuern bei Kapitalgesellschaften haben als Österreich.

Unser beschäftigungspolitisches Konzept ist finanzierbar - mit folgenden konkreten Maßnahmen:

# Anhebung des Spitzensteuersatzes für Einkommen ab 7000 Euro (96.322 S) auf 53 %

#Besteuerung von Spekulationsgewinnen: international durch Einführung der TOBIN-Steuer

# rigorose Eintreibung des einbringbaren Teils der anstehenden Steuerschulden

# Ausbau des steuerlichen Betriebsprüfungssystems

# Umstellung der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf Wertschöpfungsbasis

# normale KESt auch bei Privatstiftungen

# Wiedereinführung der 1,5 %igen Vermögenssteuer

# wertschöpfungsmäßige Orientierung bei der Körperschaftssteuer (bzw. Anpassung auf EU-Niveau)

# bei privaten Kapitaleinkünften (Zinsen) ab 20.000 Euro ( 275.206 S) soll der jeweilige Einkommenssteuersatz gelten

# Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer

# Erbschaften auf Geldanlagen von 100.000 Euro (1.376030,-S) aufwärts werden den gängigen Erbschaftssteuersätzen unterworfen

# keine Mehrausgaben fürs Bundesheer, Verhinderung eines NATO-Beitritts

# Rückzahlung öffentlicher Förderungen bei der Abwanderung von Betrieben

Allein diese Maßnahmen würden zur Finanzierung unserer Vorschläge ausreichen. Ein Teil der Aufwendungen für eine wirksame
Beschäftigungspolitik würde sich durch das erreichte höhere Beschäftigungsniveau selbst finanzieren, da sich die Steuereinnahmen erhöhen und sich beispielsweise die Kosten zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit verringern.



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