KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Für das Recht auf existenzsichernde und sinnvolle Arbeit für alle

Ein beschäftigungspolitisches Konzept der KPÖ

Insgesamt sind derzeit pro Jahr etwa 700.000 Menschen zeitweise oder ständig von Arbeitslosigkeit betroffen. Das sind fast ein Viertel aller Lohnabhängigen, bzw. ein Fünftel aller Erwerbstätigen. Ein wachsender Teil der Bevölkerung wird in wirtschaftliche und soziale Notlagen getrieben. Für die Politik der KPÖ hat das Recht auf existenzsichernde und sinnvolle Arbeit Vorrang. Wir wollen uns damit nicht abfinden, daß immer mehr Menschen gegen ihren Willen vom Arbeitsprozess ausgegrenzt, junge Menschen ihrer Perspektive beraubt und Frauen, wenn überhaupt, oft nur als geringfügig beschäftigt eingestuft werden.

Die Ursache der Arbeitslosigkeit (offiziell 250.000 und inoffiziell 400.000) liegt im kapitalistischen Profitsystem. Durch den Beitritt zur EU und den massiven Privatisierungen des letzten Jahrzehnts hat sich die offizielle Politik dem Machtanspruch des Kapitals, das unter den Schlagworten "Globalisierung" und" Deregulierung" auftritt, derart untergeordnet, daß für soziale Regelungen trotz oder gerade wegen des wachsenden Reichtums einiger weniger immer geringerer Raum bleibt. Diejenigen die jetzt Krokodilstränen über den "Brutalo-" oder "Turbokapitalismus" vergießen, haben in Wirklichkeit das Ihre zu seiner Durchsetzung beigetragen.

Unsere Vorschläge zeigen, daß es auch anders ginge. Es sind Vorschläge, die zum Teil auch von den Gewerkschaften geteilt werden und sich auch in ausländischen Regierungsprogrammen finden, auf die Kommunisten und andere Linkskräfte Einfluß haben. Konzentriert umgesetzt, könnten sie eine neue Vollbeschäftigung ohne soziale Abstriche erreichen. Und sie könnten uns US -amerikanische Zustände ersparen, wo dutzende Millionen zwar einen oder mehrere"Jobs" haben,von denen sie aber nicht leben können oder holländische Zustände, die in der EU als vorbildlich gelten,die aber außer Teilzeitjobs kaum noch etwas bieten.

Zur Umsetzung reichen aber schöne Worte allein nicht aus, sondern es bedarf des Willens und der Fähigkeit: Des Willens Beschäftigungspolitik tatsachlich an die Spitze zu stellen und der Durchsetzungsfähigkeit gegenüber dem Diktat des Profits. Eine beschäftigungspolitische Wende erfordert eine Wende in der Wirtschafts-,Sozial-,Budget- und Steuerpoltik, insbesondere eine Abkehr von den neoliberalen Dogmen in Österreich und in der EU.

Die einzelnen hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind machbar und durchsetzbar. Vor allem dann, wenn die durch die neoliberale Wirtschafts-und Gesellschaftspolitik privilegierten Interessen einer kleinen reichen Schicht und die der Konzerne des Groß- und Finanzkapitals eingeschränkt werden.

Kritik am NAP (Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung) der Regierung

Im Dezember 1997 einigte man sich in der EU darauf "Beschäftigungspolitik" zu einem Schwerpunkt zu erklären. Daraufhin legte die österreichische Regierung den NAP mit dem Ziel auf, bis zum Jahr 2002 die Zahl der Arbeitsplätze um 100.000 zu erhöhen und die Arbeitslosenrate nach EU-Definition von 4,5 % auf 3,5% zu senken. Dabei hofft die Regierung auf ein 2,5 %-Wachstum im Durchschnitt der nächsten 5 Jahre. Allein durch diese optimistische Konjunkturerwartung sollen bereits 70% der zusätzlichen Arbeitsplätze "von selbst" entstehen. Nur der Rest soll durch zusätzliche arbeitsmarktpolitsche Maßnahmen erschlossen werden. Daß die Regierung selbst ihre Prognosen nicht glaubt, verriet Finanzminister Edlinger, als er als Argument gegen eine wirksame Lohnsteuersenkung anführte, daß im Jahr 2000 mit einem Abflauen der Konjunktur zu rechnen sei.

Der NAP ist trotz einiger positiver Maßnahmen völlig unzureichend, um die weiter steigende Arbeitslosigkeit entscheidend zu reduzieren, bzw.eine neue Vollbeschäftigung zu erreichen. Mehr noch: über weite Teile folgt er den neoliberalen Vorgaben der EU, die eine weitere Deregulierung des Arbeitsmarktes bezwecken ("Kultur der Selbständigkeit", "neues Unternehmertum", usw.) Der Zeithorizont von 5 Jahren ist angesichts der Lage aber auch zu lang für eine wesentliche Verbesserung. Heute stehen nämlich zehntausende Familien vor existentiellen Zukunftsproblemen. Außerdem gibt es keinerlei Verpflichtungen für die Regierung, falls die sowieso unzureichende Zielstellung nicht erreicht wird. Der Grundfehler des NAP besteht aber darin, daß seine Autoren davon ausgehen, daß er das Kapital und die öffentlichen Haushalte nichts kosten darf.

Die KPÖ erstellt daher folgende Vorschläge und Forderungen:

1. Vorschlag: Arbeitszeitverkürzung

In Frankreich und Italien wird die 35 Stundenwoche bis zum Jahr 2000 bzw. 2001 generell verwirklicht. Damit besteht erstmals die Chance, Arbeitszeitverkürzung im internationalen Gleichklang durchzusetzen. Genau das schließt der NAP aber aus. Eine sofortige generelle Einführung der 35 Stundenwoche könnte in Österreich aber allein zumindest 62.000 Arbeitsplätze schaffen, bzw. erhalten (ÖGB-OÖ.,1993). Andere gewerkschaftliche Berechnungen kommen sogar auf bis zu 250.000 Arbeitsplätze (GPA 1996). Erfahrungen mit früheren Verkürzungen der Arbeitszeit zeigen übrigens, daß ihr Beschäftigungseffekt größer war, als zum Zeitpunkt ihrer Einführung prognostiziert wurde. Das ergab eine nicht veröffentlichte Studie des der Sozialpartnerschaft unterstehenden Wirtschafts- und Sozialbeirats.

Die KPÖ fordert deshalb die sofortige generelle Einführung der 35 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich als ersten Schritt für eine radikale Arbeitszeitverkürzung.

Laut französichem Modell erhalten Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, die vor dem Jahr 2000 die 35 Stundenwoche einführen und 6% mehr Arbeitskräfte einstellen, eine Förderung von 19.000.-S pro Arbeitsplatz. Die dafür erforderlichen Mittel dazu werden durch höhere Unternehmersteuern aufgebracht. Überdies peilt die französische Regierung auch die Einführung der 32 Stundenwoche bis zum Jahr 2003 an. Es ist nicht bekannt, daß der französische Kapitalismus durch diese Projekte zusammengebrochen wäre. Zu lernen ist: Der ÖGB hat die 35 Stundenwoche seit 15 Jahren in seinem Programm, aber dort wo Kommunisten starken Einfluß haben, wird sie durchgesetzt.

Die Arbeiter und Angestellten haben in Österreich bereits massive Vorleistungen für eine radikale Verkürzung der Arbeitszeit erbracht:

Das sind die Fakten:

  • Die Produktivitätssteigerungen der letzen Jahre sind faktisch nicht abgegolten worden.Seit 1995 ist die Produktivität in der Industrie um 15% gestiegen, gleichzeitig sanken die oder stagnierten die Reallöhne.
  • Nach wie vor wird ein hohes Überstundenvolumen geleistet, das aber durch die bereits realisierten Flexibilisierungen nicht abgegolten wird.
  • Die Ausweitung prekärerer Arbeits- und Teilzeitverhältnisse insbesondere für Frauen haben eine höhere Verfügbarkeit der Arbeitskraft erzielt, die nicht mehr vollständig abgegolten wird und überdies zur Nichtinanspruchnahme von geregelten Freizeiten führt.
  • Praktisch ist die Normalarbeitszeit in den letzten vier Jahren durch Reduzierung der durchnittlichen Krankenstände um zwei Tage pro Beschäftigten, daher um insgesamt 6 Mio Arbeistage pro Jahr gestiegen. Dies ist nicht Ergebnis eines generell besseren Gesundheitszustands der Beschäftigten, sondern verstärkten Drucks in den Betrieben.. Ein drastischer Abbau regelmäßig geleisteter Überstunden, also jener, die nicht zur Bewältigung von Produktionsspitzen benötigt werden, könnte- vorsichtig geschätzt- an die 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Die KPÖ tritt für das Recht auf ein lebenslanges Lernen und eine ständige Weiterqualifikation ein. Das kann u.a.durch das Recht auf Bildungskarenz verwirklicht werden. Als ersten Schritt muß die seit 1.1. 98 eingeführte Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungskarenz, um einigermaßen wirksam zu werden, zumindest mit einem existenzsichernden Karenzgeld ausgestattet und als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung angerechnet werden. Karenzzeiten sollten auch generell in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden.

Der technische Fortschritt ermöglicht und erfordert die Verminderung der Lebensarbeitszeit. Die letzte Pensions"reform" zielt aber auf das genaue Gegenteil. Sie ist daher nicht nur sozial ungerecht sondern sie muß auch aus beschäftigungspolitischen Gründen zurückgenommen werden. Rechtzeitig ist auch der Gefahr der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Frauen durch das seinerzeitige Verfassungsgerichthofurteil vorzubeugen. Wir fordern das gesetzliche Pensionsanfallsalter auf 60 Jahre für alle zu senken.

Beschäftigungspoltisch relevant wäre auch die Anhebung der Schulpflicht um ein Jahr im Rahmen einer Gesamtschule aller 10-15 Jährigen.

Aus der Sicht der KPÖ ist die Arbeitszeitverkürzung nicht nur aus beschäftigungspolitischen Gründen notwendig. Die frei verfügbare Zeit für jede(n) einzelne(n) neben der notwendigen Arbeitszeit ist ein entscheidendes Maß der individuellen Freiheit. Sie schafft Voraussetzungen für eine allseitige Entwicklung der Persönlichkeit und einer realen Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Wir meinen auch, daß die Menschen selbst ihre Lebensweise ändern müssen und können, daß heißt sich die Hausarbeit "Halbe-Halbe" teilen. Auf diese Weise ist die außerhalb der Arbeit konsumierbare Freizeit jedenfalls ein Maß für den wirklichen gesellschaftlichen Reichtum, der nicht direkt vom Kapital angeeignet werden kann.

2. Vorschlag: Beschäftigungspolitisch wirksame Investitionen

Der Anteil der Mittel am Gesamtbudget, die der Bund für Investitionen ausgibt, ging in den letzten Jahren ständig zurück. Er lag in den 70er Jahren bei etwa 10 %, 1998 aber nur mehr bei 1,5%. Seit 1992 gibt es einen absoluten Rückgang um 15 Mrd. Der Anteil öffentlich erstellter Leistungen am Budget ist von 40% in den 80er Jahren auf 30% in den 90er Jahren zurückgefallen. Das spiegelt hauptsächlich die Ausgliedung und Privatisierung, ist aber auch mit einem tasächlichen Rückgang gesellschaftlich erbrachter Leistungen und Investitionen verbunden.

Der NAP beziffert den Beschäftigungseffekt von öffentlichen Investitionen im Wert von 1 Mrd.S auf 1300 bis 1600 Arbeitsplätze. Eine Wiederherstellung des Investitionsniveaus von 1992 könnte also an die 30.000 Arbeitsplätze schaffen.

Die AK stellte im Herbst 1997 ein Umweltprogramm vor, das mit dem Einsatz von 3,6 Mrd S aus öffentlichen Mitteln für Fernwärme, Wärmedämmung, Kanal- und Kläranlagen sowie öffentlichen Verkehr Inestitionen von 11,7 Mrd. anregen könnte, was 21.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen würde.

Der NAP selbst stellt einen zusätzlichen Arbeitskräftebedarf im Bereich Gesundheits-und Pflegedienst bis zum Jahr 2000 von 28.000 fest. Diesen zu befriedigen wäre ein positives Ziel. Allerding ist dafür, wie auch für andere Vorschläge im NAP keine Finanzierung vorgesehen. Gleichzeitig sollen in Spitälern Arbeitsplätze abgebaut werden, wie etwa allein im Wiener AKH 600.

Mit der von der Regierung geplanten Reduzierung oder Abschaffung des Wohnbauförderungsbeitrages könnten an die 15.000 Arbeitsplätze verloren gehen, rechnet die Innung des Baugewerbes vor. Wir treten im Gegenteil dazu für eine Ausweitung des sozialen Wohnbaus, für Sanierung und Wärmedämmung ein. Zumindest jene 3 Mrd., die bei der sogenannten Verländerung der Wohnbauförderung gestrichen wurden, sind dem sozialen Wohnbau wieder zuzuführen.

3. Vorschlag: Frauenpolitische Maßnahmen

Vier Fünftel des Zuwachses der Arbeitslosigkeit in den beiden letzten Jahren ging auf das Konto der Frauen. Haupthindernis für beschäftigungssuchende Frauen ist der Mangel an Kinderbetreuungsplätzen. Im NAP wird das Fehlen von 139.500 Plätzen zugegeben.Aber nur 18.000 Kinderbetreuungsplätze werden durch die zweimalige "Kinderbetreuungmilliarde" anfangsfinanziert . Die KPÖ fordert deshalb eine Zweckbindung der Überschüsse des Familienlastenausgleichsfond (nach Abgeltung der letzten Einsparungen für Karenzgeldbezieherinnen) für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und deren Dauerfinanzierung durch den Bund. Damit könnten fast 70.000 Betreuungsplätze und rund 7000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Für fast die Hälfte der arbeitssuchenden Frauen würden dadurch die Beschäftigungschancen erhöht, für noch mehr die Qualifikations- und Aufstiegschancen verbessert werden.

Wir vertreten den Grundsatz: Alle Beschäftigungsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig werden, da insbesondere Frauen unter prekäre Beschäftigungsverhältnisse gepreßt werden. Für geringfügige Beschäftigung ist das sozialversicherungspflichtige Minimum für den Unternehmerbeitrag von einer Bemessungsgrundlage von 8000.-S aus zu berechnen. Auch diese Karenzzeiten müssen in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden.

4. Vorschlag: Nachfragewirksame Maßnahmen

Eine sofortige soziale Steuerreform für Klein- und Mittelverdiener könnte über eine 10%ige Senkung der Lohnsteuer 20 Mrd. unmittelbar kaufkraftwirsame Nachfrage schaffen.

Die Zahl der Erwerbstätigen, die weniger als 12.000 S monatlich verdienen, steigt wieder und beträgt nach neuesten Statistiken fast wieder eine halbe Million. Die KPÖ fordert einen Mindestlohn von 15.000.-S brutto. Das hätte auch eine starke Nachfragewirkung und positive Beschäftigungseffekte.

Seit 20 Jahren sinkt der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen. Seit 1996 liegt die Nettolohnquote am Volkseinkommen sogar unter 50%. D.h., daß alle unselbständig Erwerbstätigen zusammen weniger als die Hälfte dessen ausbezahlt bekommen was sie erarbeiten. Auf der anderen Seite wachsen Profite und Arbeitslosigkeit gleichzeitig.

Die KPÖ tritt deshalb für eine aktive und kämpferische Lohnpolitik der Gewerkschaften ein, die sicherstellt, daß die arbeitende Bevölkerung und die PensionistInnen am wachsenden gesellschaftlichen Reichtum teillhaben können. Grundsatz jeder beschäftigungsorientierten Lohn-und Wirtschaftpolitik ist es, daß sich alle Menschen diejenigen Verbrauchsgüter und Dienstleistungen auch leisten können, die sie erzeugen oder die sie erbringen.

Die KPÖ fordert eine soziale Grundsicherung durch die Einführung von existenzsichernden und jährlich anzupassenden Mindeststandards auf Basis aller Transfer- und Sozialversicherungssysteme (Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Pensionen). Die finanzielle Grundsicherung muß durch eine wertschöpfungsbezogene Einhebung aller Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer finanziert werden, sowie durch eine bundeseinheitliche Sozialhilfe.

Es ist unerträglich, daß das durchschnittliche Arbeitslosengeld trotz gleich bleibender Beitragsbelastung gemessen am mittleren Bruttoverdienst seit 1991 ständig sinkt. Es ist seit 1995 sogar auf unter 9000.-S gesunken und die Anspruchsvoraussetzungen werden ständig verschlechtert. Die KPÖ fordert daher die Beseitigung aller Verschlechterungen in diesem Bereich, weil sie gerade die Schwächsten treffen.

5. Vorschlag: Maßnahmen im Bereich des Arbeitsmarktservice

Insgesamt ist seit 1995 ein Betrag von über 30 Mrd. aus der Arbeitslosenversicherung in den Ausgleichsfond der Pensionsversicherungsträger zweckwidrig umgeleitet worden.Die Regierung saniert damit das Budget nicht zuletzt auf Kosten der sozial Benachteiligten, der Arbeitslosen.

Die KPÖ ist für die Rückerstattung dieser 5 Mrd.S, die derzeit jährlich aus der Arbeitslosenversicherung zugunsten der Pensionsversicherung entnommen werden. Damit müssen Maßnahmen finanziert werden, die zur Erhöhung der Qualifikation von Arbeitssuchenden und zum Wiedereinstieg von Langzeitarbeitslosen notwendig sind und die auch der NAP vorsieht. Wir fordern eine gesetzliche Absicherung, daß Überschüsse aus der Arbeitslosenversicherung zur Verringerung der Arbeitslosigkeit verwendet werden und den Arbeitslosen zugute kommen.

Die KPÖ tritt für den Ausbau der aktiven und experimentiellen Arbeitsmarktpolitik insbesondere für Jugend-und Frauenprojekte ein.

Arbeitslose müssen die Möglichkeit erhalten an allen Stufen des öffentlichen Bildungssystems teilzunehmen und dadurch einen höheren Bildungsgrad zu erwerben.

Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen beträgt nicht einmal ein Zehntel der gemeldeten Arbeitslosen. Irgendeine Form der Zwangsverpflichtung von Arbeitslosen, die die KPÖ strikt ablehnt, ändert daran nichts. Die Regierung muß daher dazu gezwungen werden, die Arbeitslosigkeit und nicht die Arbeitslosen zu bekämpfen.

Die KPÖ ist auch gegen jede Untergrabung des Berufsschutzes und der Zumutbarkeitsregeln.

6. Vorschlag: Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors für nicht-marktgängige Berufsarbeit

Die französische Regierung hat ein öffentliches Beschäftigungsprogramm für arbeitslose Jugendliche aufgelegt, mit dem 700.000 Arbeitsplätze, davon 350.000 im öffentlichen Dienst, (größtenteils in den Kommunen) geschaffen werden. Eine in der Größenordnung vergleichbare derartige Aktion in Österreich könnte 50.000 Arbeitsplätze allein im öffentlichen Dienst schaffen und damit die jugendlichen Arbeitslosen (fast 40.000 im Jahr 1997) absorbieren.

Das Sozialministerium will die Pflichtstellen für Behinderte von 70.000 auf 90.000 erhöhen, was aber nichts daran ändern würde, daß nur die Hälfte der verpflichteten Unternehmen Behinderte einstellen. Der Anteil Behinderter an den Arbeitslosen beträgt bereits rund 15%. Die KPÖ fordert deshalb die Anhebung der Abschlagszahlung auf die tatsächlichen Kosten eines Arbeitsplatzes im Unternehmen und die Einstellungspflicht im öffentlichen Dienst.

Beide Maßnahmen könnten erste Schritte auf dem Weg zur Schaffung eines öffentlich geförderten oder öffentlichen Beschäftigungssektors sein, der all jene gesellschaftlich notwendigen oder nützlichen Arbeiten umfaßt, die nur deshalb nicht getätigt werden, weil sich keine kapitalistische (d.h.profitbringende) Form ihrer Anwendung findet.

Schon heute sind über 150.000 Menschen im sog. "non-profit"-Bereich tätig, allerdings unter zum Teil entwürdigenden und selbstausbeuterischen Verhältnissen. Die öffentliche Förderung muß deshalb an die normalen arbeitsrechtlichen und tariflichen bzw. KV-Bedingungen geknüpft sein bzw. diese absichern.So könnten demokratische Selbstorganisation, Genossenschaften, Alternativbetriebe u.a. Initiativen unterstützt werden.

Ein öffentlicher Beschäftigungssektor, wie ihn die KPÖ vorschlägt, ist kein "zweiter Arbeitsmarkt" in dem mit niedrigen Löhnen und unterhalb der KV-Bedingungen gearbeitet wird. Er wäre auch keine Sackgasse, die das Überwechseln in andere Beschäftigungsverhältnisse ausschließt.

Allein die bereits erwähnten 5 Mrd S, die dem AMS jährlich entzogen werden plus eine Umwidmung der hunderte Millionen, die als "Presseförderung" in die Boulevardpresse fließen und eine Mrd.S aus den verschiedenen Töpfen der Parteienförderung des Bundes und der Länder könnten bereits jetzt ohne weitere Umverteilung zweckgewidmet in einen solchen öffentlichen Beschäftigungssektor fließen. Längerfristig sind jene Profite systematisch zugunsten dieses Sektors abzuschöpfen, die auf der Wertschöpfung gerade jener Konzerne und Wirtschaftssparten beruhen, die relativ am wenigsten Menschen beschäftigen.

7. Vorschlag: weitere wirtschaftspolitische Maßnahmen

  • Die KPÖ fordert einen Privatisierungsstop für alle öffentlichen Dienste und Dienstleistungsbetriebe (Bahn, Post, Krankenanstalten u.a.),
  • die Schaffung eines öffentlichen Investitionsfonds zum Rückkauf ehemals verstaatlichter u.a. Betriebe, die österreichischer Kontrolle entzogen wurden. Wir sind für die Sicherung strategischer Eigentümerschaften, wie das sowohl AK als auch ÖGB fordern und öffentliche Kontrolle und Mitsprache. Längerfristig tritt die KPÖ für den Neuaufbau eines demokratisch kontrollierten öffentlichen Wirtschaftssektors ein, der die Fehler der ehemals verstaatlichten Industrie vermeidet, aber neue Vorraussetzungen für eine nachhaltige Beschäftigungs-, Umwelt- und sozialorientierte Wirtschaftspolitik schafft.
  • Wir fordern eine regionale Beschäftigungsautomatik: Bei Überschreiten eines gewissen Schwellwertes der regionalen Arbeitslosenraten werden zusätzliche arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen ausgelöst, die durch eine Beschäftigungsabgabe aller Unternehmen finanziert werden, wie das jetzt bereits beim Insolvenz-Ausfallsgeld-Fond der Fall ist. * Keine beschäftigungspolitischen Maßnahmen ohne spezielle Frauenförderung.
  • Der Finanzausgleich muß zugunsten der Gemeinden, die den Großteit öffentlicher beschäftigungswirksamer Investitionen tätigen, geändert werden.

EU-Regelungen dürfen kein Hindernis für notwendige beschäftigungspolitische Maßnahmen in Österreich sein. Wir treten für eine Änderung der Prioritätenliste in der EU zugunsten von Beschäftigung und soziale Grundsicherung ein. Wo EU-Recht (z. B. der Stabilitätspakt für den Euro) die Möglichkeiten einer beschäftigungswirksamen Auftragsvergabe durch Bund, Länder oder Gemeinden einschränkt, muß sich die österreichische Regierung für Änderungen auf EU-Ebene einsetzen. Sind solche Änderungen im Rahmen der EU-Gremien nicht erreichbar, so ist auch ein Konflikt mit den Brüsseler Behörden einzugehen. Insbesondere gilt das für die notwendige Rückkehr zu einer antizyklischen Budgetpolitik, um in Zeiten einer Rezession einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegensteuern zu können.

Die KPÖ tritt gemeinsam mit Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und linken Parteien in ganz Europa gegen das "Europa der Konzerne und des großen Geldes" auf, das auch hinter der Einführung der Einheitswährung Euro steht und für einen anderen, einen beschäftigungs- und sozialorientierten Weg der Zusammenarbeit aller Länder und Völker in Europa. Ein solcher Weg stellt auch die Alternative zu der geplanten Form einer EU- "Osterweiterung" dar, die die unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsniveaus verfestigen statt nach oben angleichen wird.

Die KPÖ fordert den Grundsatz ein, daß alle in Österreich Arbeitenden unabhängig von der Staatsbürgerschaft zu gleichen Bedingungen beschäftigt werden. Schwarzunternehmer sind rigoros zu bestrafen. Für alle Menschen, die einen bestimmten Zeitraum in unserem Land leben, müssen die gleichen politischen und sozialen Rechte und Pflichten gelten.

Forschung und Entwicklung (FuE) sind in Österreich tradtionell unterdotiert. Die jetzt versprochene "Technologiemilliarde" ist allerdings wieder z.T. nicht für FuE sondern für Exportförderungen vorgesehen. Kurzfristig sind zumindest die für Fu E vorgesehenen Mittel vor allem im Bereich der Klein und Mittelbetriebe und für Forschungsprojekte im Universitätsbereich unverkürzt einzusetzen.Es ist die lineare Kürzung der Mittel für die Universitäten um 10% rückgängig zu machen. Es darf keine Kürzung von Planstellen im gesamten Bildungswesen geben.

8. Vorschlag: Maßnahmen für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung

Das duale Ausbildungssystem, die Lehre, befindet sich in der Krise. Die mit dem NAP in Kraft tretenden Maßnahmen zur Lehrausbildung sind nicht nur ungeeignet allen in Österreich lebenden Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung in einem zukunftsfähigen Beruf zu garantieren, sondern bedeuten darüber hinaus weitere einschneidende Verschlechterungen in der Lehrausbildung. Sie stellen einen generellen Kurswechsel der Lehrlingspolitik der Regierung dar.

Anstatt das Recht auf Berufsausbildung gesetztlich zu verankern und eine Reform des gesamten Berufsausbildungssystems durchzusetzen, hat die Regierung vor den Interessen "der Wirtschaft" kapituliert . War bis vor kurzem noch von einer "Ausbildungsverpflichtung der Wirtschaft" die Rede, was ja nahelegen würde sie auch dazu zu verpflichten, bzw. durch Abgaben jener Betriebe die dieser Verpflichtung nicht nachkommen einen überbetrieblichen Ausbildungsfonds zu finanzieren, soll jetzt aus der Lehrlingsausbildung ein Geschäft gemacht werden. So sollen Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, künftig sogar "Belohnungen" (20.000.- Freibetrag, Sistierung der Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung im ersten Lehrjahr, sowie genereller Entfall der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber für alle drei Lehrjahre) erhalten.

Tausende Jugendliche die trotz solcher "Anreize" für die Unternehmer keinen Lehrplatz erhalten, werden in neu kreierte "Schmalspurlehren", in längstens zwei Jahre dauerende "Vorlehren" bzw. in "neue Lehrberufe" abgeschoben und damit in eine berufliche Sackgasse dirigiert.

Welche Perspektiven sollte ein dreijähriges "Hamburger"-Verkaufen beim Fastfood-Multi McDonald's einem Jugendlichen denn eröffnen, selbst wenn er künftig damit offiziell den Lehrberuf eines "Systemgastronomen" erlernt hat?

Die KPÖ tritt für die vollständige Integration der Berufsausbildung in das öffentliche Bildungssystems ein. Eine qualifizierte Ausbildung für alle in Österreich lebenden Jugendlichen ist nur über die Errichtung eines öffentlichen Berufsausbildungswesen zu erreichen. Die Berufsausbildung muß von der profitorientierten Dominanz und inhaltlichen Einengung befreit, das Bildungsangebot v.a. in allgemeinbildenden Fächern erweitert und für alle Jugendlichen frei zugänglich gemacht werden. Kurzfristig ist eine gesetzliche Ausbildungsverpflichtung für Großbetriebe zu schaffen. Nur durch das Entstehen eines Überhangs an Ausbildungsplätzen ist auch das Recht auf freie Berufswahl abzusichern. Ein öffentliches Berufsausbildungswesen würde auch neue Arbeitsplätze schaffen: zusätzliche Lehrer, zusätzliche Ausbildner in öffentlichen Berufsausbildungsfachstätten, öffentlich beschäftigte Lehrlingsausbildner, die im Rahmen von Berufsausbildungskooperationen mit Betrieben in diesen arbeiten.

Die Lehrplatzmisere und mangelnde Qualität der Ausbildung bilden allerdings nur einen Aspekt der insgesamt wachsenden Arbeitslosigkeit, mit der alle Jugendlichen spätestens nach Abschluß ihrer Ausbildung konfrontiert sind. Das von der Regierung mit 4.000 "Sonder-Lehrplätzen" für Herbst 1998 ohnehin zu gering veranschlagte "Jugendausbildungssicherungsgesetz" ist eine einmalige Aktion im Hinblick auf das Wahljahr 1999. Sowohl diese Sondermaßnahmen, wie auch entsprechende AMS-Maßnahmen beschränken sich auf die Jahre 1998/99 und laufen nach dieser Periode bzw. spätestens nach Abschluß der im Herbst 1998 begonnenen Lehrausbildung aus.

Damit wird das Problem aber nur um einen "Jahrgang" verschoben und in drei Jahren mit einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit von Jungfacharbeitern - und/oder von Arbeitnehmergruppen, die durch die neu auf den Arbeitsmarkt drängenden Fachkräfte verdrängt werden - erneut und verschäft aufbrechen. Das könnte durch ein öffentliches Beschäftigungsprogramm analog jenem der französischen Regierung verhindert werden.

Mit diesen öffentlichen Stellen in neuen Berufsfeldern wäre es auch möglich, eine Reihe bisher nicht abgedeckte gesellschaftliche und kulturelle Bedürfnisse, insbesondere solche der Jugend, zu befriedigen.

9. Vorschlag: Maßnahmen zur Finanzierung

Derzeit profitiert das Kapital dreifach von der Budget- und Steuerpolitik: Erstens werden Profite und Kapitalvermögen steuerlich entlastet, was hauptverantwortlich für die Verschuldung ist. Dadurch profitieren Finanzkapital, Banken und Versicherungen, die 100 Mrd. jährlich durch die Zinsen auf die Staatsschuld zusätzlich einstreifen. 85% der Staatseinnahmen, aus denen ja auch die Zinsen gezahlt werden, werden von den Arbeitern, Angestellten und Pensionisten getragen. Und drittens entzieht das Kapital durch spekulative Finanzanlagen dem produktiven Wirtschaftskreislauf immer mehr Mittel, um damit noch höhere kurzfristige Gewinne zu erzielen, wobei sich der Druck auf Beschäftigte und Arbeitslose erhöht.

Dieser für die große Mehrheit der Gesellschaft ruinöse, aber für eine kleine Schicht von Kapitalmagnaten äußerst profitable Kreislauf kann und muß durchbrochen werden. Dazu ist auch eine Steuer- und Budgetpolitik notwendig, die die Beschäftigungswirkung jeder Maßnahme an die Spitze stellt.

Die KPÖ fordert deshalb:

  • Anhebung der Profit- und Kapitalbesteuerung auf das Durchschnittsniveau in der EU, das etwa doppelt so hoch ist wie in Österreich. 50 bis 70 Mrd.S würden dadurch jährlich mehr an Steuern bezahlt. So haben z.B. die 6 größten Banken 1997 im Durchnitt nur 13% Steuern von ihren Erträgen bezahlt. Die größte überhaupt nur 8%. Einer der größten Erdölmultis der Welt, Shell, weist in seiner Österreich-Bilanz bei einem Gewinn von 363 Mio.S eine Steuer"last" von 537.- Schilling (!) aus.
  • Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge ab 100.000 S jährlich sind mit dem Spitzensteuersatz von 50% und nicht wie derzeit mit 25% zu versteuern.
  • Abschaffung der Förderung von Produktions- und Standortverlagerungen.
  • Einführung einer Standortabgabe und Rückzahlung öffentlicher Förderungen bei Abwanderung von Betrieben.
  • Die Vermögensteuer die zuletzt etwa 8 Mrd S erbrachte ist wieder einzuführen, die Erbschaftssteuer für große Vermögen wirksam auszugestalten.
  • Durch Verzicht auf Rüstungsausgaben in den nächsten 10 Jahren und durch die Verhinderung eines NATO-Beitritts sind ca. 100 Mrd.S zu mobilisieren. Zu bedenken ist schließlich: Ein Teil der Aufwendungen für eine wirksame Beschäftigungspolitik würde sich durch das erreichte höhere Beschäftigungsniveau selbst finanzieren, da sich die Steuereinnahmen erhöhen und sich die Kosten zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit verringern.

Zusammenfassung

Die in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten Maßnahmen, soweit sie derzeit für ihre Beschäftigungswirksamkeit quantifizierbar sind, ergeben zusätzlich zumindest 209.000 Arbeitsplätze.

  • Arbeitszeitverkürzung (35 Stundenwoche) 62.000 Arbeitsplätze
  • Überstundenabbau 40.000 Arbeitsplätze
  • öffentliche Investitionen 50.000 Arbeitsplätze
  • Kinderbetreuungsplätze 7.000 Arbeitsplätze
  • öffentlicher Beschäftigungssektor 50.000 Arbeitsplätze
  • Summe 209.000 Arbeitsplätze

Allein die Hälfte der zusätzlichen Arbeitsplätze würde durch die Arbeitszeitverkürzung und den Überstundenabbau entstehen.

Zusammen mit den weiteren aus heutiger Sicht nichtquantifizierten Maßnahmen, wie Verkürzung der Lebensarbeitszeit, Bildungskarenz und vor allem die Erhöhung der privaten Nachfrage durch Mindestlöhne und Grundsicherung, reichen diese aus, um zumindest die derzeitige offizielle Arbeitslosigkeit entscheidend zu reduzieren, ja zu beseitigen.

Würden die hier genannten Maßnahmen sofort und gleichzeitig in Angriff genommen, könnte dieses Ziel in etwa drei Jahren erreicht werden.

Einschränkend muß aber angemerkt werden: Auch eine solche Politik könnte den laufenden Arbeitsplatzabbau durch Rationalisierungen nicht völlig verhindern und die für den Kapitalismus typische Unsicherheit der Arbeitsplätze nicht beseitigen. Aber sie könnte rasch und systematisch für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bei Wahrung des sozialen Besitzstandes sorgen und die bereits eingetretene und in der Tendenz wachsende Ausgrenzung hunderttausender Männer und Frauen wieder rückgängig machen.

Ohne existenzsichernde Arbeitsplätze, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit gibt es für die vom Verkauf ihrer Arbeitskraft abhängigen Menschen keine wirkliche Demokratie. Was ihnen Staat und Regierung vorenthält müssen sie sich daher auch selbst erkämpfen.


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