KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Zum Konvent und zur Debatte über die Zukunft der Union


Am 28. Februar tritt der vom Europäischen Rat in seiner Erklärung von Laeken ins Leben gerufene Konvent das erste Mal zusammen. Er wird aus 105 Mitgliedern bestehen und die Aufgabe haben, Grundlagen einer EU Verfassung, die Festlegung der künftigen Kompetenzen von Parlament, Rat und Kommission, die Frage der Entscheidungsfindung u.a. mehr zu bearbeiten. Die Ergebnisse der Tagungen dieses Konvents werden dem EU Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.


1. Der Vertrag von Nizza und die institutionelle Krise der EU

Die aktuelle Debatte über die Zukunft Europas ist vor allem in den unzureichenden Ergebnissen der Regierungskonferenz zur Reform der Verträge und des EU-Gipfels in Nizza im Dezember 2000 begründet. Mit dem Vertrag von Nizza wurden zwar in letzter Minute Lösungen mit Blick auf die so genannten left overs von Amsterdam gefunden und damit formal der Weg für die Erweiterung der EU bereitet. Die Regierungen mussten sich jedoch selbst eingestehen, dass die konkreten Ergebnisse von Nizza nicht nur denkbar mager waren, sondern dass die Zukunftsfähigkeit der erweiterten EU grundsätzlich in Frage steht. Ausdruck dessen waren die Verabschiedung der "Erklärung zur Zukunft der Union"

Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der massiven Kritiken aus allen politischen Lagern am Vertrag von Nizza, am nächtelangen Gerangel um nationale Besitzstände und an der offensichtlich gescheiterten Methode, Vertragsreformen durch geheim tagende Regierungskonferenzen vorzubereiten, wurde unmittelbar nach Nizza die Forderung erhoben, mit Blick auf die nächste Regierungskonferenz einen Konvent einzuberufen, der die notwendige umfassende Reform der EU auf den Weg bringen soll.

Insbesondere die Ablehnung des Vertrages von Nizza durch das Referendum in Irland im Juni 2001, die regierungsoffizielle Hoffnungen auf eine schnelle Ratifikation und Inkraftsetzung des Nizza-Vertrages zerschlug und die vor allem die wachsende Kluft zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern drastisch zum Ausdruck brachte, verstärkte die institutionelle Krise der EU. Dies hatte zur Folge, dass die Staats- und Regierungschefs schließlich auf dem Gipfel von Laeken im Dezember 2001 den Beschluss zur Einsetzung des Konvents fassten.

Die im EU Parlament vertretenen Linksparteien haben in ihrer überwiegenden Mehrheit weder dem Vertrag von Nizza noch der "Grundrechts -Charta" zugestimmt. Im Gegenteil trotz Würdigung einiger positiver Elemente in der Charta wurde kritisiert, dass gerade soziale sowie Frauenrechte nicht entsprechend Berücksichtigung fanden.



2. Die Erklärung von Laeken

Die achtseitige "Erklärung von Laeken" ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Erstmals in der Geschichte der europäischen Integration haben die Staats- und Regierungschefs der EU mit dieser Erklärung gemeinsam einen offiziellen Text verabschiedet, der offen und deutlich

a) die diversen politischen Problemlagen anspricht und die Krise der EU beim Namen nennt ("Fünfzig Jahre nach ihrer Gründung befindet sich die Union an einem Scheideweg, einem entscheidenden Moment ihrer Geschichte");

b) die verschiedenen zukünftigen politischen Herausforderungen für die Europäische Union beschreibt und zugleich zum Ausdruck bringt, dass möglichst bald politische Lösungen gefunden werden müssen, um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können;

c) eine Fülle von seit Jahren in der politischen Debatte befindlichen Fragen aufzählt (über 60), die mit Blick auf die Erweiterung beantwortet werden müssen.

Diese Erklärung, die im o.g. Sinne offene Fragen aufwirft und Probleme umreißt, beschreibt zugleich das inhaltliche Mandat für den Konvent und wird von daher auch das ausschlaggebende Dokument sein, das die gesamte Arbeit des Konvents bestimmen wird. In diesem Zusammenhang ist von großer Bedeutung, dass dem Konvent mit der "Erklärung von Laeken" der Auftrag erteilt wurde, weit über die vier in Nizza beschlossenen Themen hinaus (Vereinfachung der Verträge, Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta, Kompetenzabgrenzung, Rolle der nationalen Parlamente) Vorschläge für eine grundlegende und umfassende Reform der EU vorzulegen. Hervorzuheben ist, dass das inhaltliche Mandat des Konvents ausdrücklich die Erarbeitung einer "Verfassung für die europäischen Bürger" einschließt.

Der politische Stellenwert des Konvents sollte nicht unterschätzt werden. Es geht um die künftige Machtverteilung in der Europäischen Union zwischen Rat, Kommission und Europaparlament sowie zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten.

Bundeskanzler Schüssel hat auf einem österreichischen "Konvent", der am 20. Februar stattgefunden hat, diese Aufgaben bestätigt und als eine weitere eine Neuregelung der Finanzierung der EU angeregt. (Hintergrund ist die von Grasser (FP) vom Zaun gebrochene Debatte über die Kosten der Erweiterung, namentlich die Kosten für den Agrarsektor. Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass die nun von der Kommission insgesamt für die Erweiterung veranschlagten Kosten beträchtlich unter den Mindestkosten, auf die sich der Rat bereits geeinigt hatte, liegen)



Als zumindest problematisch für den Konvent werden sich erweisen:

die unzureichende bzw. Nicht-Widerspiegelung des politischen Pluralismus (Bis auf wenige Ausnahmen werden ihm mit großer Mehrheit nur Vertreter der beiden großen europäischen Parteien angehören. Im zwölfköpfigen Präsidium des Konvents werden wahrscheinlich ausschließlich Vertreter von SPE und EVP sitzen.)
Für die GUE - NGL Fraktion wurde Silvia - Yvonne Kaufmann (PDS) als Vertreterin nominiert, ihr Stellvertreter ist Esko Säpponen (Linksbund Finnland). Sie ist die einzige Vertreterin einer Linkspartei im Konvent, da als Vertreter nationaler Parlamente niemand aus linken Parteien entsandt wurde.

Österreich entsendet: Als Regierungsvertreter Ex Minister Farnleitner, als Vertreter des Parlaments Caspar Einem (SP) und R. Bösch (FP). Johannes Voggenhuber wurde von den europäischen Grünen als ihr einziger Vertreter benannt.

Die massive Unterrepräsentanz von Frauen im Konvent. Lag der Frauenanteil im Konvent zur Erarbeitung der EU-Grundrechtecharta schon unter 20%, so wird er nun um die 10% liegen. Im 12-köpfigen Präsidium des Konvents wird möglicherweise nur eine Frau vertreten sein.
Das Konventspräsidium wird sich aufgrund seiner Größe und personellen Zusammensetzung (Überrepräsentanz des Rates) zum "Konvent im Konvent" entwickeln. Haben zwar unter den Mitgliedern die direkt gewählten ParlamentarierInnen die Mehrheit, so ist dies im Präsidium nicht der Fall. Schon durch diesen Umstand hat sich der rat, obwohl ihm ja ohnehin die letztendliche Entscheidung über die Vorschläge des Konvents zukommt, die Kontrolle über die Arbeit des Konvents weitgehend gesichert. Das Präsidium wird alle Sitzungen genauestens vorbereiten und nur auf Grund von Druck seitens der ParlamentarierInnen wurden die Vollversammlungen nicht nur einmal monatlich sondern zumindest 3wöchentlich festgesetzt.
Zieht man dazu in Betracht, dass dem Konvent eigentlich nur ein Jahr zur Arbeit verbleibt, wenn der vorgegebene Zeitplan eingehalten werden soll, so kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass der Konvent schon vorher bestätigen soll, was die Vertreter des Rates und der Kommission im Präsidium ausgearbeitet haben, um es sich dann endgültig bei einem EU-Rat bestätigen zu lassen
Das Unvermögen zur Organisierung einer wirklich breiten öffentlichen demokratischen Debatte. Nichtregierungsorganisationen der "organisierten Zivilgesellschaft" sollen nach bisherigen Vorstellungen von Valéri Giscard d'Estaing nur durch Anhörungen in die Arbeit des Konvents einbezogen werden. Die Auswahlkriterien bzw. wer Organisationen vorschlagen kann, dieser Organisationen ist mir nicht bekannt .Alle offiziellen Dokumente werden über das Internet zugänglich gemacht, und der Konvent wird öffentlich tagen (ständig in Brüssel, im Gebäude des EP).
Silvia Yvonne Kaufmann (GUE -NGL) wird demnächst eine eigene Informationswebsite einrichten, die sicher über die PDS homepage: pds-online.de zugänglich ist


Die Einberufung des "Konvents" ist nicht in erster Linie Ergebnis des Drucks der Menschen in der EU sondern vielmehr Ausdruck der Legitimationskrise der Institutionen der EU. Die Ergebnisse der Arbeit im Konvent werden die EU nicht demokratischer machen, dafür sprechen derzeit keine Anzeichen. Die von ihm auszuarbeitende Verfassung soll neben der Legitimierung der Institutionen eine EU mit 28 und mehr Mitgliedstaaten leichter "regierbar" machen. Im Klartext :den großen EU Staaten soll ihre führende Rolle bestätigt werden. Wie schon ausgeführt, werden kleinere politische Kräfte ausgegrenzt, (Allein schon der Delegierungsmodus aus den nationalen Parlamenten zeigt, dass auf Repräsentanz aller parlamentarischen Kräfte in Europa kein Wert gelegt wird)) Die VertreterInnen der Beitrittsländer haben nur eingeschränkte Rechte Organisationen der Zivilgesellschaft bloß "angehört". Der Konvent unter enormen Zeitdruck gestellt, die Rolle der ParlamentarierInnen mehrfach beschränkt, etc.

Auch von den Öffentlichkeiten in der EU wird die Tätigkeit des Konvents wahrscheinlich kaum wahrgenommen werden, da herrschende politische Kräfte an einer mobilisierenden Information nicht interessiert sind und alternative Kräfte sowie die Linke das Geschehen zuwenig transportieren werden können.

All das hätte vielleicht keine weitereichenden Konsequenzen , stünde am Ende des Konvents nicht eine EU Verfassung, die zwar nicht einer klassischen Verfassung von Nationalstaaten entsprechen wird, für die Fragen der Mehrheits- und Entscheidungsfindung in EU Europa, und somit für das Leben jeder einzelnen Bürgerin eine Rolle spielen wird.

Bisher ist es z.B. den fortschrittlichen Kräften in EU - Europa auch nicht gelungen, das auch jetzt schon betriebene Doppelspiel der Regierungen im Einklang mit ihren "Partnern" in der EU aufzudecken. Noch gilt das Prinzip der Einstimmigkeit im Rat, d.h. jedes Mitgliedsland kann durch sein Veto einen Beschluss verhindern. De facto sind also alle EU Maßnahmen von der österreichischen Regierung mitbeschlossen und sie kann daher z.B. für Privatisierung von kommunalem Eigentum direkt verantwortlich gemacht werden.

Sollte es tatsächlich zu Mehrheitsentscheidungen im Rat kommen, ist es durchaus möglich, dass Regierungen durch interne Absprachen die Zustimmung zu Maßnahmen vermeiden können, obwohl sie sie insgeheim begrüßen.

Mögliche Mehrheitsentscheidungen würden des weiteren auch zu einem regen "Tauschhandel" speziell zwischen mittleren und kleinen EU Staaten führen, um nach dem Motto "eine Hand wäscht die andere" Stimmen- und Mehrheitsbeschaffung im Rat zu gewährleisten.

Angesichts der bevorstehenden Erweiterung und anderer wirtschaftlicher und sozialer Probleme wird auch eine Verfassung die EU nicht stabiler machen, kann allenfalls Instrumentarien anbieten, "Krisenmanagement" zu betreiben.

Für linke EU Politik bleibt in der Institution "Konvent" sicher nur ein sehr geringer Spielraum. Schaffen von Gegenöffentlichkeiten und Druck nicht zuletzt durch Unterstützung der "organisierten Zivilgesellschaft" ist hier, ebenso wie in allen anderen Fragen, wohl der wichtigste Hebel, die EU mit demokratischen Forderungen zu konfrontieren.


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