KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Was Profit bringt, muss privatisiert werden

Sauberes Trinkwasser, die Strom- und Gasversorgung, die Entsorgung von Abwasser, der öffentliche Nahverkehr, die Müllabfuhr - all diese für das tägliche Leben so wichtigen Bereiche der Grundversorgung sollen schon bald die Profite von Großkonzernen vergrößern. Doch Widerstand formiert sich.

Die Grundversorgung, im EU-Jargon auch Daseinsvorsorge genannt, ist noch in vielen Ländern in öffentlicher Hand. Damit wird sichergestellt, dass elementare Leistungen der Grundversorgung für alle Menschen zu einem leistbaren Preis zur Verfügung stehen — und von profitablen Bereichen kann in defizitäre Bereiche umverteilt werden. Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sind zudem meist sicherer, besser bezahlt und mit höheren Sozialleistungen versehen als in der Privatwirtschaft und haben damit eine Lokomotivfunktion für die Wirtschaft. Politische Einflußnahme im Interesse der Allgemeinheit und demokratische Kontrolle sind prinzipiell möglich.

Überschüssiges Kapital sucht nach Rendite

Genau dieser Grundversorgungssektor wird immer mehr zum Objekt der Begierde für private Unternehmen. Große Dienstleistungs-Multis – wie in der EU etwa EdF, Vivendi, E.ON, RWE u. a. – haben begonnen weltweit alles zusammenzukaufen, was nicht niet- und nagelfest ist. Zwar ist es auf EU-Ebene formal gleichgültig, ob Leistungen der Grundversorgung von der öffentlichen Hand oder von privaten Unternehmen erbracht werden, doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Rigide Budgetauflagen zur nachhaltigen Erfüllung der Maastricht-Kriterien für den Euro haben den finanziellen Spielraum von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen als TrägerInnen der Grundversorgung rapide verengt. Um Budgetlöcher zu stopfen wird zunehmend das “Familiensilber” verkauft. Die Gestaltungsmöglichkeiten für die Grundversorgung werden damit zunichte gemacht.

GATS: Die Konzerne drängen in die Grundversorgung

Was auf EU-Ebene die Grundversorgung immer mehr in Frage stellt, hat aber auch einen globalen Hintergrund, nämlich das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). 1995 wurde das GATS als völkerrechtlich verpflichtender Teil der Verträge der Welthandelsorganisation (WTO), die sich bis dahin auf den Warenhandel beschränkte, beschlossen. 2000 begann unter dem Druck großer US-Dienstleistungskonzerne eine neue Runde von Verhandlungen. 2003 soll die Liberalisierung des Dienstleistungssektors als zentraler Bestandteil einer globalen Deregulierung der nationalen Volkswirtschaften abgeschlossen sein. Das GATS soll nicht nur für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen, sondern auch für den Konsum von Dienstleistungen im Inland sowie für die Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Investoren gelten. Klar ist aber, dass private Anbieter und Betreiber von Dienstleistungen primär an der Realisierung von Profit interessiert sind. Nichtsdestotrotz arbeiten die neoliberalen Think Thanks an dieser Wiederbelebung der Ideen des Multilateralen Investititonsabkommens (MAI), welches nicht zuletzt aufgrund der massiven Proteste der Antiglobalisisierungsbewegung beim WTO-Gipfel in Seattle (1999) scheiterte.

Kein Weg zurück

Haben sich die Regierungen zu bestimmten Liberalisierungsmaßnahmen im Rahmen des GATS verpflichtet, sind diese faktisch nicht mehr rückgängig zu machen. Dadurch wird es auch künftigen Regierungen erschwert oder verunmöglicht, eine andere Politik zu machen. Allerdings werden vielfach auch die durchaus vorhandenen nationalen Spielräume nicht genutzt und oft erfolgen Deregulierungsschritte im vorauseilenden Gehorsam. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das geplante GATS-Abkommen wegen seiner negativen Auswirkungen sowohl auf eine funktionierende Infrastruktur, auf die Arbeitsplätze der Beschäftigten sowie den Verlust politischer Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich abzulehnen.

Widerstand formiert sich

Die KPÖ unterstützt daher auch den Aufruf “Stop the GATS Attack”, der bereits von über 500 Gruppen aus 60 verschiedenen Ländern unterzeichnet wurde. Dieser Aufruf verlangt eine umfassende Bewertung der Auswirkung einer Liberalisierung des Dienstleistungssektors sowie das Recht der Nationalstaaten, öffentliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen bereitzustellen. Daran anknüpfend gilt es seitens der betroffenen Gebietskörperschaften durch Boykottmaßnahmen, gezielte Verzögerungen, durch Inkaufnehmen von Anfechtungen und Klagen, Formulierung von Auflagen usw. den öffentlichen Sektor der Grundversorgung zu erhalten. Wenn nicht vorauseilender Gehorsam die Leitlinie der Politik ist, wie das gerade für Österreich – Stichwort Stromliberalisierung – der Fall ist, gibt es einen gewissen Spielraum. Die widersprüchliche Entwicklung der verschiedenen Richtlinien der Europäischen Kommission (Nahverkehr, Strom, Gas, Post, Telekom usw.) für die Daseinsvorsorge zeigt das deutlich. Auch wenn etwa die EU die Ausschreibungen von Leistungen der Grundversorgung erzwingt, können die Gebietskörperschaften durch gezielte Auflagen (Umwelt- und Sozialstandards usw.) den öffentlichen Sektor begünstigen. Und sie können es auch auf Klagen beim Europäischen Gerichtshof ankommen lassen — was angesichts der langwierigen Verfahren eine Atempause verschafft. Aber letztlich bewegen sich all diese Maßnahmen im Rahmen der etablierten neoliberalen Politik, die versucht alles auf die ebenso simple wie falsche Losung “Privat ist besser als Staat” zu reduzieren. Dagegen hilft letztlich nur eine Änderung der Kräfteverhältnisse, dagegen hilft nur, der Ellbogen-Politik eine soziale und solidarische Alternative entgegenzusetzen.

Leo Furtlehner

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