KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Ihr Kinderlein kommet …

Von Bärbel Danneberg (20.12.2010)

Rechtzeitig zum Krippenfest hat der Europäische Menschengerichtshof ein skandalöses Urteil gefällt: Abtreibung ist kein Menschenrecht. Soll nach einer alten zaristischen Legende wohl heißen: Das Huhn ist kein Vogel, die Frau ist kein Mensch.

Drei Irinnen hatten eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht, dass Reisen ins Ausland zum Zweck legaler Abtreibung kompliziert und traumatisch seien. Diese Klage wurde vergangene Woche abgewiesen. Das irische Abtreibungsverbot ist also menschenrechtskon­form.

Der EGMR sieht im weitreichenden Abtreibungsverbot in Irland keinen Verstoß gegen das Recht auf Leben der Mutter. Auch das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus der Europäischen Menschenrechtskon­vention werde nicht berührt, wenn Frauen für eine Abtreibung ins benachbarte Großbritannien reisen müssten, urteilten die Straßburger Richter. Der EGMR wies damit die Klagen dreier Irinnen zurück. Sie hatten geklagt, das Reisen ins Ausland zum Zweck einer legalen Abtreibung sei unnötig teuer, kompliziert und traumatisch. Sie sahen sich dadurch stigmatisiert und gedemütigt; auch werde ihre Gesundheit gefährdet.

Einzig einer Klage gab das Gericht statt: Eine der drei Frauen, eine Krebspatientin, hatte sich beklagt, die Schwangerschaft habe ihr Leben bedroht. Dennoch habe sie in Irland keine Möglichkeit gehabt, diese Einschätzung bestätigen zu lassen. Daher habe sie sich auch nicht auf ihr Recht berufen können, eine Abtreibung im eigenen Land durchführen zu können.

Die Straßburger Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; sie forderten Irland auf, ein Gesetz zur Umsetzung des verfassungsmäßigen Rechts der Mutter auf Leben zu schaffen. Der Klägerin wurden 15.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

In Irland ist Abtreibung verboten. Seit einer Verfassungsänderung 1992 dürfen Frauen allerdings für eine Abtreibung in andere Staaten reisen. Auch dürfen im Land Informationen über Möglichkeiten legalen Schwangerschaf­tsabbruchs außerhalb Irlands verbreitet werden. Schwangerschaf­tsabbrüche bei Gefahr für das Leben der Mutter oder bei der Gefahr, die schwangere Frau könne Selbstmord begehen, sind nach höchstrichterlichen Entscheidungen ebenfalls zulässig.

Die Zahl der Frauen, die bei einem Schwangerschaf­tsabbruch in Großbritannien eine irische Adresse angegeben haben, ist 2009 im achten Jahr in Folge rückläufig. Nach offiziellen Angaben betrug sie im Vorjahr 4.422; 2001 sollen es noch 6.673 gewesen sein.

Infos: FrauenLesben für das Selbstbestimmun­gsrecht der Frau – Detaillierte Informationen zur Abtreibung und den Methoden der radikalen

Abtreibungsgeg­nerschaft

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