Von Claudia Krieglsteiner (22.2.2013)
Die Frauenministerin, Gabriele Heinisch-Hosek, möchte einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag der Kleinen verhandeln und eine beinahe Verdoppelung der Familienbeihilfe auf 225 Euro (für Null bis 15 Jahre) beziehungsweise 240 Euro (für 15 bis 24 Jahre) monatlich. Dafür sollen dann aber alle anderen Steuerabzüge und Familienleistungen abgeschafft werden mit Ausnahme des Alleinverdienerabsetzbetrages. Also kein Kinderabsetzbetrag mehr, kein Mehrkindzuschlag, keine hundert Euro zum Schulbeginn (die einmal vor einer Nationalratswahl als 13. und 14. Auszahlung der Familienbeihilfe angefangen hatten, dann aber rasch auf die ein mal hundert Euro im September reduziert wurden) und keine Absetzbarkeit von Betreuungskosten. Was zunächst nach einer Verbesserung für Familien klingt, macht beim zweiten Hinschauen stutzig. Mit den erzielten Einsparungen (!) soll nämlich der Ausbau der Betreuungseinrichtungen den Rechtsanspruch auch umsetzbar machen.
Der Familienminister, Reinhold Mitterlehner, möchte den Schwerpunkt wenig überraschend auf steuerliche Entlastungen legen, ist für eine leichte Erhöhung der Familienbeihilfe und will Mehrkindfamilien auch weiterhin einen Zuschlag pro Kind bezahlen. Der in der Diskussion genannte 7.000 Euro Steuerfreibetrag pro Jahr würde jedenfalls die Mehrheit der Alleinerzieherinnen und armutsgefährdeten Familien nicht erreichen.
So weit so unzureichend. Von der Armutskonferenz, der Caritas, vielen Sozialeinrichtungen und nicht zuletzt der KPÖ wird seit Jahren aufgeklärt: In Österreich ist über eine Million Menschen arm oder von Armut akut bedroht und Kinder sind ein Armutsfaktor in unsrem Land!
Auch bei der zweiten Diskussion über die mit dem geplanten Familienpaket entschieden werden soll, ist Skepsis geboten. Die Frauenministerin will die lange Variante des Kinderbetreuungsgeldes abschaffen. Diese Variante ermöglichte es der hauptsächlich betreuenden Person (nach wie vor 96 Prozent Mütter) 30 Monate und dem zweiten Elternteil weitere sechs Monate ein dafür relativ geringes Kinderbetreuungsgeld von cirka 440 Euro monatlich zu beziehen. Ihr Argument, diese Variante halte Frauen zu lange vom Arbeitsmarkt fern und schade ihnen damit nicht zuletzt mit bekannt niedrigen Pensionen ist schon fast zynisch. Der nach wie vor für Frauen und Männer hierarchisch strukturierte Arbeitsmarkt hält für die Mehrheit der Frauen Arbeitsplätze bereit, an denen sie für Vollzeitarbeit unter 1.000 Euro im Monat verdienen. Dazu kommt aber noch, dass diese Form des Kinderbetreuungsgeldes auch die Variante ist, die die meisten Männer dazu bringen konnte ebenfalls einige Monate der hauptsächlichen Betreuung zu übernehmen: Nämlich 3.254 Väter im November 2011. Das waren doppelt so viele Väter wie in der Variante 20+4 Monate, die 1.560 Väter nutzten und fünf Mal so viel wie beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld das gerade noch 653 Väter in Anspruch nahmen.
Diese Zahlen könnten auch grünen PolitikerInnen zu denken geben: Nicht die hippen Gutverdiener entwickeln sich vorrangig zu neuen Vätern, sondern in Familien in denen es einen ernsten Unterschied macht, ob man für 30 oder für 36 Monate für die Betreuung und Versorgung eines Kindes eine zusätzliche Leistung aus Mitteln des Sozialstaates erhält, nehmen die Männer dafür in Kauf Betreuungspflichten zu übernehmen.