KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Rassismus, Sexismus, Antifeminismus

Von Bärbel Danneberg (8.3.2013)

Bis zu den Blumenläden und Kosmetikabteilungen der Nahversorgung hat es sich ja bereits herumgesprochen: Weltfrauentag ist. Ausgerechnet am Vorabend des 8. März wurde das skandalöse Urteil gegen jenen Mann gesprochen, der eine Kenianerin vor die U-Bahn gestoßen hat.

Der Zeitpunkt für die Urteilsverkündung, der Internationale Frauentag, ist sicher Zufall. Doch der Urteilsspruch als solcher für diese unglaubliche Tat ist bezeichnend für ein gesellschaftliches Klima, das Rassismus, Sexismus und Menschenverachtung offensichtlich als „Kavaliersdelikte“ gelten lässt: Ein Jahr bedingte Haft für den 51-jährigen Täter und Freispruch für seine Ehefrau.

Erinnern wir uns: Die 36-jährige Kenianerin wartete mit ihrer ebenfalls aus Kenia stammenden Freundin am 5. Jänner in der U-Bahnstation Taborstraße und telefonierte. Dadurch fühlten sich der 51-Jährige Elektriker und seine Frau offensichtlich gestört. Sie beschimpften die Kenianerin laut Ohrenzeugen mit rassistischen Ausdrücken, spuckten ihr ins Gesicht, und der Mann stieß die Frau schließlich, nachdem sich ein heftiger Wortwechsel entwickelt und er sie gegen den Kopf geschlagen hatte, auf die Gleise der U-Bahn. Dann lief er davon. Beim Sturz auf die Gleisanlage hatte sich die 36-jährige das Fersenbein gebrochen, sie konnte nicht mehr auf die Plattform klettern. Etwa 30 bis 40 Sekunden später wäre ein Zug in die Station eingefahren. Ein aufmerksamer Augenzeuge betätigte aber rechtzeitig die Notstopp-Taste und der Zug wurde zum Stehen gebracht. Der 51-jährige Täter, der feige davongelaufen war, konnte identifiziert werden, weil seine Ehefrau in der Station von der Begleiterin des Opfers festgehalten wurde.

„Das Ziel, eine schwere Körperverletzung herbeizuführen, war nicht nachweisbar“, begründete Richterin Gerda Krausam (sic!) das Urteil. Gegen den Mann war ursprünglich wegen versuchten Mordes ermittelt worden, angeklagt war er wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Der Mann habe sich „in einer Stresssituation befunden“, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren für eine schwere Körperverletzung gemäß Paragraf 84 Strafgesetzbuch (StGB) erschien ihr eine einjährige Bewährungsstrafe angemessen, „da sich der Angeklagte reumütig gezeigt hat, einer Beschäftigung nachgeht und integriert ist“. Die wegen unterlassener Hilfeleistung mitangeklagte Ehefrau des Elektrikers wurde freigesprochen. Die Staatsanwältin meldete volle Berufung an.

Szenenwechsel: „Gewalt ist nicht männlich“, nannte der Verein „Väter ohne Rechte“ aus „Anlass des kommenden Frauentages“ eine Veranstaltung im Hotel Regina, bei welcher wieder einmal dem Antifeminismus gehuldigt wurde: Frauen sind die Bösen, verhindern den Kontakt der Kinder zu ihren Vätern, Feministinnen würden für ihre Projekte an jene Geldtöpfe kommen, die den Männern vorenthalten würden, durch Gender-Mainstreaming und Staatsfeminismus würden Frauen im Beruf bevorzugt und Männer seien oft Opfer von Frauengewalt, was in diversen Studien unerwähnt bleibe. Und so weiter und so fort.

Dass die Diskussion dennoch nicht in dem antifeministischen Fahrwasser dahin dümpeln konnte, verdankte sich den Beiträgen jener Frauen von der Plattform 20.000 frauen , die das alles nicht unwidersprochen ließen und vor allem der eingeladenen Referentin Brigitte Hornyik vom österreichischen Frauenring, die sich sachlich und kompetent mit dem Thema gemeinsame Obsorge und den Fallstricken dieser neuen Regelung auseinanderge­setzt hat.

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