KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Die Krankenkassa muss die Abtreibung zahlen!

Von Barbara Steiner (27.2.2014)

Die KPÖ fordert Abtreibung auf Krankenschein. Das ist keine revolutionäre Forderung, in allen anderen westeuropäischen Ländern, wo Abtreibung erlaubt ist, ist dies schon der Fall.

Die Schweizer*innen haben Anfang Februar gegen Freizügigkeit bei der Einwanderung gestimmt und – was eher untergegangen ist – dafür, dass die Krankenversicherung weiter die Kosten für Schwangerschaf­tsabbrüche übernimmt. In den meisten Ländern ist Abtreibung erlaubt, in Westeuropa zahlt die Krankenkassa. In einigen Ländern Europas herrschen (teils strenge) Indikationenre­gelungen, die Entscheidung, ob eine Frau abtreiben darf wird von Drittpersonen gefällt. In Irland und Polen ist Abtreibung nur nach Vergewaltigung, bei Bedrohung für das Leben der Mutter und Missbildung des Fötus legal. Nur in Malta, San Marino und Andorra ist Abtreibung ganz ohne Ausnahme verboten.

Das erkämpfte Recht auf legalen Schwangerschaf­tsabbruch ist momentan in Litauen und Spanien bedroht. Der Zugang zu Spitälern oder Ambulatorien und Ärzt*innen, die Abtreibungen durchführen ist unterschiedlich gut bzw. schlecht gewährleistet. Die privaten Kosten in ganz Österreich (zwischen 450 und 600 Euro) und der fehlende Zugang in Westösterreich vermindern aber nicht die Abtreibungszahlen. Während man in Österreich von rund 30.000 Abbrüchen pro Jahr ausgeht (es gibt in Österreich keine Statistiken!), sind es in der fast so bevölkerungsreichen Schweiz lediglich 10.400 (Stand 2012).

Die österreichische Politik hat die Abtreibung nie legalisiert, lediglich 1973 straffrei gestellt. Das ist der Kniefall der Sozialdemokratie vor der Reaktion, in dem sie auch feige verweilt. Genauso fehlt es am politischem Willen, die sozial ungerechte und ungesunde Praxis zu ändern, privat für den Schwangerschaf­tsabbruch aufkommen zu müssen und nicht in jedem öffentlichen Spital die Möglichkeit dazu zu haben.

Sichere und kostenlose Abtreibungen und Verhütungsmittel, eine Verankerung im Gesundheitsrecht statt im Strafgesetz, ein tabuloser und offener und damit verantwortungsvo­ller Umgang mit Schwangerschaf­tsabbrüchen und die freie Entscheidung der Frauen über ihren Körper sind notwendig. Der Rest Europas ist davon nicht so weit entfernt wie Österreich.

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