KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Lebensgemeinschaften mit Ehe gleichstellen!

(21.8.2011)

Die Organisatorinnen der Plattform 20000 Frauen begrüßen und unterstützen den Vorstoß von Frauenministerin Heinisch-Hosek zur rechtlichen Gleichstellung von Lebensgemeinschaf­ten mit der Ehe.

Die Möglichkeit, einen Partnerschaftsver­trag für Lebensgemeinschaf­ten abzuschließen ist eine längst fällige Gesetzesreform, die den Missstand der Diskriminierung und Ungleichbehandlung – vor allem nicht verheirateter Frauen – abschafft u eine zivilisatorische Errungenschaft. Derzeit ist es möglich, dass Frauen, die jahrzehntelang mit einem Mann zusammen leben, oft die gemeinsamen Kinder großziehen (und über Jahre die Hausarbeit überwiegend erledigen), im Falle des Ablebens des Mannes bzw. nach einer Trennung keinerlei Ansprüche auf die in der gemeinsamen Beziehung erworbenen Vermögenswerte haben. profil 31 zitiert folgenden Fall: Ein Medizinstudent und eine Krankenschwester verlieben sich, ziehen in ihre Wohnung, sie hilft ihm immer wieder aus Finanzengpässen. Beide arbeiten im selben Krankenhaus, er wird ärztlicher Leiter, sie darf deshalb nicht Chefin des Pflegediensts werden. Nach 25 Jahren Lebensgemeinschaft trennt sich das Paar. Ihm bleiben fünf Eigentumswohnungen und sechsstellige Ersparnisse – und ihr die Wohnung, die sie schon am Beginn der Beziehung hatte.

Auch während der bestehenden Lebensgemeinschaft hat der eine Partner / die eine Partnerin keinen Anspruch darauf, von Ärzten / Ärztinnen Auskünfte über den anderen / die andere zu erhalten oder von LehrerInnen über die schulischen Leistungen der gemeinsamen Kinder.

Im Todesfall gibt es keine Erbrecht und keine Hinterbliebenen­pension.

Besonders betroffen von dieser Situation sind auch migrantische Frauen und ihre Kinder. profil zitiert folgenden Fall: Ein Österreicher bekommt mit seiner philippinischen Lebensgefährtin ein Kind. Heiraten können die beiden nicht, da die Frau in ihrem Heimatland verheiratet war und es dort offiziell keine Scheidung gibt. Dennoch hätten sie ihrem Kind gerne die österreichische Staatsbürgerschaft gesichert. Das geht bei unehelichen Kindern aber nicht, da nur die Mutter die Staatsbürgerschaft weitergeben kann.

Diese eklatanten Diskriminierungen bestehen, obwohl in Österreich aktuell über 330.000 Leben­sgemeinschaften – fast die Hälfte davon mit Kindern – existieren, Tendenz steigend. Während das Familienrecht Lebensgemeinschaf­ten negiert, werden sie im Sozialrecht einkalkuliert. Dies hat u.a. zur Folge, dass sie im Arbeitslosenver­sicherungsgesetz mit Ehen und eingetragenen Partnerschaften gleichgestellt sind: Das Einkommen des Partners / der Partnerin drückt die Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Mindestsicherung. Hier wird selbstverständlich davon ausgegangen, dass, wer gemeinsam unter einem Dach lebt, auch gemeinsam den Unterhalt bestreitet.

Daher fordert die Plattform:

Die Beendigung der Diskriminierung von Lebensgemeinschaf­ten und die Schaffung von rechtlichen Regelungen für Lebensgemeinschaf­ten und deren weitest gehende rechtliche Gleichstellung mit der Ehe. Diese sollen beinhalten:

  • die Möglichkeit, einen Partnerschaftsver­trag für Lebensgemeinschaf­ten abzuschließen, damit insbesondere Frauen nach deren Ende abgesichert wind;
  • die Möglichkeit für Partner/innen, einander Beistand zu leisten, konkret etwa im Krankheitsfall das Recht, vom Arzt informiert zu werden;
  • die Aufteilung des in der Lebensgemeinschaft erworbenen Vermögens und die Regelung des Unterhalts nach einer Trennung;
  • die Adaptation des Mietrechts: gemeinsame Mietverträge bei Bezug einer gemeinsamen Wohnung, nicht erst nach drei Monaten;
  • die rechtliche Gleichstellung von Kindern aus Lebensgemeinschaf­ten mit ehelichen Kindern;
  • die Änderung des Erbrechts dahingehend, dass eine gemeinsame Wohnung im Todesfall des einen Partners / der eine Partnerin an den hinterbliebenen Partner / die hinterbliebene Partnerin weiter gegeben werden kann;
  • dass auch andere Personen (Geschwister, Kinder, WG-KollegInnen, Großeltern…) zur Lebensgemeinschaft berechtigt sein sollen;
  • die Adaptation des Staatsbürgerschaf­tsrechts dahingehend, dass in Lebensgemeinschaf­ten auch österreichische Väter die Staatsbürgerschaft an ihre unehelichen Kinder weitergeben können;
  • die Einrichtung von Beratungsstellen zur Regelung des Beziehungsvertrags, egal wie viele Menschen daran beteiligt sind;
  • und letztendlich die rechtliche Gleichstellung aller Lebensformen, die von zwei oder mehr Personen freiwillig gewählt werden.

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