
Von Jennifer Zack (11.10.2012)
Können sich die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung auf keine Sorgerechtslösung einigen, legt das Gericht eine vorläufige gemeinsame Obsorgeregelung für sechs Monate fest. Nach dieser Sechs-Monats-Frist beurteilt das Gericht, ob die „Lösung“ funktioniert hat und beibehalten werden kann. Auch verpflichtende Besuche bei der Familienberatungsstelle können gerichtlich vorgeschrieben werden.
Es stellt sich nur die Frage, warum sich Paare nach einer Trennung nicht einig werden können? Väter, die sich bereits während aufrechter Beziehung engagiert haben, werden doch nicht nach einer Trennung ausgeschloßen – da ist eine gerichtliche Einigung zweitrangig. Also kann man davon ausgehen, dass hauptsächlich Väter-Rechtler auf „ihr Recht“ pochen werden und mühsame Machtkämpfe auf Kosten der mütterlichen Nerven ausgetragen werden. Ergo sollte auch das Vertretungsrecht eines Elternteils bevorzugt werden, da jede kleine Unterschrift einen weiteren Machtkampf auslösen könnte.
Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass dieses pragmatische Gesetz den ohnehin schon schwierigen Alltag vieler alleinerziehender Frauen noch mühsamer machen wird.
Weiterlesen:
Österreichischer Frauenring: Kindeswohl oder Kriegsverlängerung?
Presseaussendung, 10.10.2012
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