KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

6 Jahre Regierungen Schüssel I und II – eine Bilanz aus frauenpolitischer Perspektive

6 Jahre konservative und rechtspopulistische Regierung sind auch 6 Jahre frauenpolitischer Stagnation in diesem Land. Dass 2005 der 30. Jahrestag des Internationalen Jahres der Frau hierzulande gänzlich ignoriert wurde, ist da nur Symptom dafür, welchen Stellenwert Frauenrechte haben. Nämlich den des Verschwiegen-und Missachtet-Werdens.

Im Jahr 2000 staunten wir nicht wenig, als uns die neue „Frauenministerin“ präsentiert wurde: nicht mehr einem eigenen Ressort vorstehend, sondern dem Sozialministerium angegliedert wurden ab nun Frauenagenden in dieser Republik erstmals von einem Mann übernommen.

Was wollte man(n) uns damit sagen: Es hat keine spezifischen Fraueninteressen zu geben, Frauen als soziale Gruppe haben unsichtbar zu sein, ihre Anliegen sind nicht existent und Frauen sind sowieso Sozialfälle?

Entsprechend sah die Politik aus: eine eigene Männerabteilung mit dem sexy klingenden Namen Abteilung VI / 6 / 6 wurde ins Leben gerufen (2001), um sich speziell den Interessen der von zu viel Feminismus und Frauenrechten seit den 70er Jahren geschädigten Männerwelt zu widmen. Angesagt war ein Paradigmenwechsel: Nicht mehr Frauen haben als benachteiligt zu gelten, sondern Männer – auch wenn die Zahlen und Fakten noch so sehr eine andere Sprache sprechen.

Das geteilte Obsorgerecht wurde eingeführt und damit Frauen zugemutet, sich in langwierige Auseinandersetzungen mit den Vätern ihrer Kinder zu begeben. Frauen dürfen zwar die Kinder betreuen und den Alltag mit ihnen leben, müssen jedoch in Entscheidungen, bspw. die Ausbildung der Kinder betreffend, ihre geschiedenen Männer mitbestimmen lassen.

Im Jahr 2002 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet, der offiziell die Vergabe von Fördermitteln durch das ehemalige sozialdemokratisch geführte Sozialministerium überprüfen sollte. Im Zuge dieser Aktion wurden an die 250 Vereine, die Subventionen von Seiten des AMS u.a. Institutionen bezogen hatten, einer inquisitionsähnlichen Durchleuchtung unterzogen, darunter auch viele Vereine, die sich mit feministischer Medien-, Beratungs- und Bildungsarbeit befassen.

Notwendige Gesetzesänderungen wurden verabsäumt:

Für Migrantinnen gibt es nach wie vor keine eigenständiges Aufenthaltsrecht, sie und ihre Kinder gelten als Familienangehörige (sprich: rechtlose Anhängsel) ihrer Männer, die Frauen verlieren im Falle einer Scheidung ihr Aufenthaltsrecht, ebenso wenn der Mann seines verliert, bspw. aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung. Wenn eine Migrantin gegen ihren gewalttätigen Ehemann Anzeige erhebt, er im Zuge des Verfahrens sein Aufenthaltsrecht verliert, erlischt automatisch auch das der Frau. Diese Arten von Abhängigkeiten und Entrechtung von Frauen sind einer modernen Demokratie nicht würdig.

Österreich ist Transitland ebenso wie Abnehmer- und Zielland für gehandelte Frauen. Für die Opfer von Frauenhandel fehlen Zeuginnenschutzprogramme, die aussagewillige Frauen schützen, ihnen nach Gerichtsverfahren eine Existenz zusichern und den Aufenthalt ermöglichen.

Obwohl in Österreich entgeltlicher Sex mit Minderjährigen strafbar ist, gibt es scheinbar keine gesetzliche Handhabe gegen die Kunden jener minderjährigen Mädchen aus Osteuropa, die Mitte 2005 in die Schlagzeilen kamen, als ein Frauenhändlerring aufflog – die involvierten Männer wurden niemals angeklagt bzw. verurteilt. (Diese Gesetze zum Schutz von Minderjährigen werden nur bei homosexuellen Beziehungen angewandt).

Für Frauenprojekte, d.h., Einrichtungen wie Frauenhäuser, Frauennotrufe, Frauengesundheitszentren, Frauen-, Mädchen- und Migrantinnenberatungsstellen etc. wurden die Subventionen von Seiten des Bundes nicht nur gekürzt, sondern in vielen Fällen auch gänzlich gestrichen, ihre Finanzierung auf die Gemeinden und Bundesländer abgewälzt, die Subventionsvergabe an komplizierte Leistungsnachweise und Evaluierungsverfahren geknüpft; die Frauenprojekteszene insgesamt ans Gängelband gelegt.

Wie zu erwarten war, hat auch diese Regierung den Schwangerschaftsabbruch weder aus dem Strafgesetz herausgenommen, noch seine Durchführung auf Krankenschein in allen öffentlichen Spitälern auf Krankenschein ermöglicht , lehnt doch die ÖVP in ihrem Parteiprogramm den Schwangerschaftsabbruch bis heute ab. Und die FPÖ/BZÖ-Riege meint sowieso, dass das genuin österreichische Staatsvolk von Überfremung bedroht ist und österreichschen Frauen daraus eine besondere Aufgabe erwächst. Enge Kooperationen und finanzielle Verflechtungen bestehen nachgewiesenermaßen zwischen den Gruppierungen der radikalen AbtreibungsgegnerInnen von Pro Life/Human Life International und Opus Dei einerseits, den Regierungsparteien andererseits und kommen gelegentlich ans Tageslicht.

Aus frauenpolitischer Sicht ist die Ära Schüssel also eine Ära der Versäumnisse und Rückschritte.

ÖVP und FPÖ/BZÖ sehen die Frau als Ehefrau, Mutter und Hausfrau, nicht als Person mit eigenständigen und unveräußerlichen Rechten. Ihre Regierungspolitik gilt daher der Sicherung der un- und unterbezahlten Frauenarbeit für die gesellschaftliche Allgemeinheit und dem Festschreiben von patriarchalen Abhängigkeitsverhältnissen im Leben der einzelnen Frau. Denn nichts anderes verbirgt sich hinter folgenden Zahlen und Fakten:

- die Unterschiede im Bruttogehalt zwischen unselbständig beschäftigen Frauen und Männern inzwischen ein Höchstmaß von über 40% erreicht haben und weiter steigen – dass Österreich in dieser Hinsicht zum europäischen Schlusslicht avanciert ist, kümmert da auch wenig;

- an die 571.000 Frauen in Österreich ein Leben unter der Armutsgrenze zugemutet wird;

- in Österreich 6 % der Frauen insgesamt und 31 % der Alleinerzieherinnen in akuter Armut leben;

- Frauen in überproportionalem Ausmaß in atypischen Beschäftigungsformen (Teilzeit-, MacJobs ohne Vollversicherungsschutz) anzutreffen sind, die ein eigenständiges ökonomisches Überleben – und damit verbunden eine elementare Selbstbestimmung über das eigene Leben – unmöglich machen;

- eine Pensionskürzungsreform den Durchrechnungszeitraum derart verlängert, dass Frauen, die in der Regel nicht über eine durchgängige Erwerbsbiografie verfügen, zu den größten Verliererinnen werden und für Schwerarbeiter Ausnahmeregelungen beschlossen werden, die Frauenarbeit von vornherein ausschließt;

- geringe Fraueneinkommen geringe Leistungen aus der Arbeitslosen- und Pensionsversicherung nach sich ziehen – lebenslange Abhängigkeit von männlichen Partnern ist so vorprogrammiert;

- Sozialhilfe und Notstandshilfe an das Einkommen des Partners gekoppelt bleiben;

- wenn die Frauenarbeitslosigkeit dadurch verschleiert wird, dass Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld (zur Erinnerung: dieses beträgt € 14, 53,- pro Tag/436 im Monat und kann bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bezogen werden) in keiner Arbeitslosenstatistik aufscheinen;

- jede 6. Alleinerzieherin (17 % der alleinerziehenden Frauen) weder Unterhaltsvorschuss noch Kindesunterhalt bekommt – dieser wird nicht ausbezahlt, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Kindesvaters feststeht, was z.B. bei Arbeitsunfähigkeit und Krankheit der Fall ist;

- 10 % der Beschäftigten trotz Arbeit kein existenzsicherndes Einkommen haben – 72 % dieser Working Poor sind Frauen;

- 16 % der Frauen über 60 weder eine eigene noch eine Witwenpension haben und die Eigenpension von Frauen im Durchschnitt mit € 683,- im Monat um mehr als die Hälfte geringer ist als jene von Männern, die durchschnittlich 1427,- beträgt);

- eine Steuerreform durchgeführt wird, die den männlichen Alleinverdiener fördert und v.a. jenen Ehemännern nützt, deren Frauen zu Hause bleiben bzw. nicht mehr als € 6.000,- jährlich dazuverdienen.

Aufgabe von Politik von und für Frauen wäre es, hier gestaltend einzugreifen, sich darum zu kümmern, dass Frauen ein Leben jenseits von Entmündigung und Abhängigkeiten leben können, ein Leben, das Wahl- und Entscheidungsfreiheiten eröffnet.

Was bietet die Regierung statt dessen: Sozialministerin Haubner schafft im Dezember 2005 den österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit und den österreichischen Freiwilligenpass. In diesem sollen ehrenamtlich Arbeitende – bekannterweise zumeist Frauen – ihre Kompetenzen dokumentieren, den „angehäuften Schatz“ an Qualifikationen fürs Gemeinwohl auch fürs eigene berufliche Fortkommen nützen können, indem sie bei Stellenbewerbungen ihren Freiwilligenpass vorlegen. Laut einer Umfrage des Sozialministeriums schätzen fast die Hälfte der österreichischen Unternehmen „freiwillige Arbeit“ – die Frage stellt sich, ab wann die Vorlage eines Freiwilligenpasses (und die damit dokumentierte Bereitschaft zur Übernahme unbezahlter Arbeitsleistung) neben anderen Qualifikationsnachweisen Voraussetzung für eine Anstellung werden wird.

Wir brauchen eine Politik der verbürgten Rechte und ein baldiges Ende dieser Politik von Entrechtung und Entmündigung!

Ohne Rücktritt kein Fortschritt! Tschüssel!

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