KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

SCHUTZZONE.AT

Seit mehr als 30 Jahren riskieren Frauen wenigstens nicht mehr Strafgericht und Gefängnis, wenn sie sich gegen eine Schwangerschaft und für einen Abbruch entscheiden: Der Schwangerschaftsabbruch ist zwar nach wie vor strafbar, nicht jedoch in den ersten drei Monaten - der Fristenlösung sei Dank!

Aber wie frei ist diese schwierige Entscheidung der Frauen wirklich?

Durch die grundsätzliche Strafbarkeit des Abbruchs und die Regelung der Fristenlösung im Strafgesetzbuch wird die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft von vornherein negativ stigmatisiert, erhält sozusagen einen üblen "Geruch". Nirgendwo in der Rechtsordnung ist von einem Recht der Frauen die Rede. Und nicht zu vergessen: Abbrüche und Empfängnisverhütung sind nicht gratis, ganz im Gegenteil, kosten mehr als genug: Für Abbrüche sind von 400 Euro aufwärts hinzulegen, und die Pille ist auch nicht grad umsonst.

Wer sich dann doch - ohnehin meist schweren Herzens - zu einem Abbruch entschlossen hat, ist oft noch mit einem anderen traurigen Phänomen konfrontiert: Eingänge von Einrichtungen, die legale Abbrüche durchführen, werden von militanten Aktivisten gegen den Schwangerschaftsabbruch belagert; Frauen werden bedrängt, ihr Baby nicht zu ermorden, nicht zu Kindsmörderinnen zu werden; Bild- und Lesematerial wird ihnen aufgedrängt, Plastikembryonen in die Hand gedrückt, und der einen oder anderen wurde schon ins Ohr geflüstert: "Mami, Mami, bitte, bring mich nicht um!" Das in einer Situation, in der die betroffenen Frauen seelisch meist ohnehin belastet sind und energetisch nicht gut genug drauf, diesen Umtrieben entschieden entgegen zu treten. Mehr als eine kommt verweint und verstört im Ambulatorium an, medizinische Komplikationen nach dem Abbruch sind aufgrund der seelischen Belastung nicht auszuschließen.

Wir - ein überparteilicher Zusammenschluss engagierter Frauen, die sich auf der FrauenFrühlingsUniversität zusammengeschlossen haben - fordern daher:

Einführung von Schutzzonen vor Einrichtungen,
die legale Schwangerschaftsabbrüche durchführen!

Denn: Schutzzonen sind NICHT verfassungswidrig, der Schutz der Privatsphäre und der körperlichen Gesundheit von Frauen rechtfertigt begrenzte Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit. Und natürlich fällt uns Linken Sinnvolleres ein, als gleich nach der Polizei zu rufen: nur ist das Problem der Aktivisten so aktuell und dringend, dass kurzfristig der Staat helfen muss: Wer tätlich angegriffen wird, kann auch nicht verhandeln und Bündnisse schließen sondern muss sich schnell wehren - und die betroffenen Frauen sind nicht immer stark und energisch genug, sondern brauchen Unterstützung!

Verankerung eines Selbstbestimmungsrechtes der Frauen
über ihre Gebärfähigkeit in der Bundesverfassung!

Denn: Es muss endlich auf höchster rechtlicher Ebene - wenn auch nur als Grundsatz - festgehalten werden, WER sich für oder gegen eine Schwangerschaft entscheidet: Die Frauen nämlich, weil sie nach wie vor die hauptsächlich Betroffenen sind. Diese Entscheidungsfreiheit ist auch verfassungsrechtlich zu deklarieren!

Freier Zugang zu Mitteln und Einrichtungen der Familienplanung,
Empfängnisverhütung und Geburtenkontrolle
sowie Kostenübernahme durch die öffentliche Hand!

Denn: Nicht jede hat Geld oder eine Krankenversicherung, und sehr junge Frauen bzw. Mädchen wollen sich oft e-card oder Krankenschein nicht von den Eltern erbitten, um nicht sagen zu müssen, wofür sie das brauchen. Und MigrantInnen haben oft überhaupt nichts, kein Geld, keine Krankenversicherung. Daher ist es nicht sinnvoll, die Pille oder die Abtreibung auf KRANKENSCHEIN zu fordern. Einrichtungen, die Abbrüche gratis durchführen oder Empfängnisverhütungsmittel nach Beratung gratis abgeben, wären zielführender.

Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch!

Denn: Die Fristenlösung könnte genau so gut im Gesundheitsrecht (zB Krankenanstaltenrecht, Ärzterecht) geregelt werden, wie in Frankreich. Warum müssen sich Frauen für eine höchstpersönliche Lebensentscheidung eigentlich kriminalisieren lassen und nur sozusagen gnadenhalber der Bestrafung entkommen? Stattdessen sollten lieber die Belästigungen, Zugangsbehinderungen, Einschüchterungen und sonstigen Aktivitäten vor den Ambulatorien strafbar sein, wie ebenfalls in Frankreich!

Daher bitte: Unterstützt diese Anliegen, unterschreibt,
sagt es weiter, gebt es weiter, leitet es weiter:

Auf www.schutzzone.at.tf könnt ihr euch noch genauer informieren, könnt unterschreiben, unterstützen, Unterschriftslisten ausdrucken.

Die Verwirklichung dieser Forderungen ist kein rechtliches Problem, das haben wir uns - nicht zuletzt mit meinem know-how einer Verfassungsrechtlerin mit fast dreißigjähriger Berufserfahrung - gut überlegt. Hier geht es also nicht ums rechtliche Können, sondern ums politische Wollen!

Damit die in dieser Sache - nicht untypisch für Anliegen, die gerade Frauen besonders betreffen! - etwas lahme politische Willensbildung durch Druck von außen beflügelt werde!

Dr Brigitte Hornyik,
Verfassungsjuristin, Vorstandsmitglied des Österreichischen Frauenrings für den Verein Österreichischer Juristinnen

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