POSITIONEN & THEMEN

(5.12.2007)
Ein Interview mit der Justizministerin, im Standard vom 5.12. 2007, gibt tiefe Einblicke in die Arbeitsweise dieser Regierung: Trotz offener Fragen stellt Maria Berger ihre Kritik am neuen Asylgerichtshof ein – im Interview erklärt sie, warum sie dem ersten Entwurf ungelesen zugestimmt hat.
STANDARD: Sie haben den ersten Entwurf des neuen Asylgerichts als sehr problematisch bezeichnet. Am Mittwoch wird er ohne wesentliche Änderung im Parlament beschlossen. Bleiben Sie bei Ihrer Meinung?
Berger: Ich habe einige Punkte als diskussionswürdig bezeichnet. Tatsache ist, dass einiges geändert wurde. Zum Beispiel die Möglichkeit, dass dem Asylgericht mit einfachem Gesetz zusätzliche Agenden übertragen werden können.
STANDARD: Ihr Hauptkritikpunkt war aber, dass entweder Innenminister und Asylwerber zum Verwaltungsgerichtshof in dritter Instanz gehen können müssen oder keiner. Jetzt darf nur der Innenminister.
Berger: Na ja, das beschränkt sich aber jetzt nur mehr auf Grundsatzentscheidungen. Es geht nicht um konkrete Einzelfälle. Es hat ursprünglich so ausgesehen, als ob der Innenminister bei positiven Bescheiden noch zum VwGH gehen kann. Es hat sich einiges verbessert. Man muss das so nehmen, wie es jetzt vom Parlament beschlossen wird. Es ist das gesetzgebende Organ.
STANDARD: Als bedenklich haben Sie auch bezeichnet, dass das Asylgericht mit den Grundsatzentscheidungen praktisch zum Gesetzgeber werde und nicht der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes unterliege. Da sich auch hier nichts geändert hat: Kriegen wir jetzt ein gesetzgebendes Gericht?
Berger: Es gibt verschiedene Ansichten, auch unter den Verfassungsexperten. Letztendlich wird es eine Frage der Judikatur des VfGH sein, ob er eine Zuständigkeit für seine Normenkontrollfunktion sieht oder nicht.
STANDARD: Können Sie dem Gesetz jetzt ohne Bauchweh zustimmen?
Berger: Ich bin nicht Abgeordnete.
STANDARD: Dann frage ich anders: Begrüßen Sie das Gesetz?
Berger: Es ist noch nicht alles beantwortet. Das Gesetz wird am Mittwoch beschlossen. Das ist einmal so hinzunehmen. Was wir noch tun können ist, für gute Qualität der Entscheidungen zu sorgen. Wir werden anbieten, dass unsere Richterausbildung auch für Richter am Asylgericht geöffnet wird. Und wir werden niemandem etwas in den Weg legen, wenn sich Richter aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit dort bewerben.
STANDARD: Warum haben Sie eigentlich im Ministerrat zugestimmt, wenn Sie Bedenken hatten? Wussten Sie nicht, was Sie beschließen?
Berger: Das war eine Tischvorlage, die kurzfristig vor der Sitzung verteilt wurde. Die einzige Möglichkeit wäre gewesen: Weil ich es nicht gelesen habe, stimme ich dagegen. Das wollte ich aber nicht, weil ich es für richtig empfunden habe, dass es in die parlamentarische Beratung kommt. Man kann aber trotzdem Anmerkungen und Fragen haben, ob die eine oder andere Lösung wirklich die beste ist.
STANDARD: Ist es üblich, dass grundsätzliche Justizfragen ohne Einbindung des Justizministeriums erarbeitet werden?
Berger: Das Asylgericht fällt in die Kompetenz des Bundeskanzleramts.
STANDARD: Trotzdem ist es eine grundsätzliche Frage der Gerichtsbarkeit.
Berger: Natürlich, mich interessiert das auch sehr. Der schönere Weg wäre gewesen, wenn es ein Begutachtungsverfahren gegeben hätte und wir den Ministerratsvortrag ein paar Tage vorher bekommen hätten. Aber es war halt wie es war.
STANDARD: Und zum Drüberstreuen bestellt auch noch die Regierung die Asylrichter. Das erweckt schwer den Eindruck, man wolle sich eine genehme Rechtsprechung schaffen.
Berger: Entscheidend ist die Qualität der Richter.
STANDARD: Kritik gibt es auch am Vorhaben, den Volksanwälten mehr Kontrollrechte gegenüber den Richtern einzuräumen. Die Richter sehen die Gewaltenteilung in Gefahr.
Berger: Das muss man im Gesamtpaket sehen: Es kommt die lang geforderte Verankerung der Staatsanwaltschaft in der Verfassung, und ihre Unabhängigkeit wird gestärkt. Gleichzeitig bekommen die Volksanwälte bei langen Gerichtsverfahren ein Fristsetzungsantragsrecht. Entscheiden werden aber weiter nur richterliche Organe. Und es gibt auch keinen Eingriff in den Inhalt der Entscheidung. Insofern würde ich sagen, in Summe gewinnt die Gerichtsbarkeit. …
