KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Sauberes Graz?

(10.11.2007)

Aktuell muß der beginnende Grazer Gemeinderats-Wahlkampf herhalten um erneut Fremdenfeindlichke­it in Österreich zu plakatieren. Das BZÖ wirbt, dass es Graz „vom zunehmenden Asylmissbrauch, der steigenden Kriminalität und den Erscheinungen der organisierten Bettlerkriminalität befreien“ wolle (Zitat BZÖ-Spitzenkandidat Gerald Grosz), denn „nur ein sauberes Graz ist ein sicheres Graz, …“

Jetzt liegt es an den Grazer Rathausparteien ganz klar Stellung gegen diese rassistische Hetze zu beziehen.

Und erneut an den Regierungsparteien durch eine anstädige Politik dem Rechtspopulismus den Boden zu entziehen. Zu aller erst mit der Rücknahme des Fremdenrechts: Polizeiminister Platters neue „Asylgerichtshof“ soll kurzen Prozeß machen. Der Weg zum Verwaltungsge­richtshof wird Asylwerbern kümftig versperrt. „Der Verwaltungsge­richtshof hat Jahr für Jahr hunderte Menschen vor der Deportation gerettet. Jetzt soll ihn nur mehr die Asylbehörde selber anrufen dürfen – wenn sie Zweifel an ihren eigenen Entscheidungen bekommt… Was für ein Hohn!“, schimpft Michael Genner von Asyl in Not. Die gesamte schwarz-rote Regierung hat Platters Plan zugestimmt.

Karl Korinek, Präsident des Verfassungsge­richtshofes, nennt das Fremdenrecht in einzelnen Teilen verfassungswidrig. Die ÖVP ignoriert die Einwände nicht einmal. Regierungsvertreter der SPÖ stützen die Meinung er ÖVP es reicht das Gesetz wie geplant 2009 zu überarbeiten. SPÖ-Sicherheitssprecher Parnigoni verlautet gar „Korineks Aussagen waren inkompetent, unkonkret und wirklichkeitsfer­n …“.

Anwältin Nadja Lorenz, Obfrau der Menschenrechtsgrup­pe SOS Mitmensch, kritisiert: „Hier soll einer gesamten Bevölkerungsgruppe ein Recht genommen werden, das jedem anderen Menschen in Österreich zusteht: sich gegen Verfahrensmängel und schwerwiegende inhaltliche Verfahrensfehler vor einem Höchstgericht zu wehren.“ Unterstützt wird ihre Meinung auch von Barbara Helige, Präsidentin der Richtervereinigung, der beschlossene Asylgerichtshof alleine wird keine Abhilfe schaffen, wenn laut Gesetzesentwurf der Verwaltungsge­richtshof (VwGH) nun nicht mehr von Asylwerbern angerufen werden kann. Helige meint, man gewinnt den Eindruck, dass es der Regierung nur darum geht, dass alles schnell abläuft, denn „die Fristen machen es den Höchstgerichten unmöglich, wenn sie faire Chancen für Asylwerber schaffen wollen.“