KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Wer muss ausmalen beim Wohnungswechsel?

Von Doris Schlager (11.12.2007)

Laut Standard sorge ein neues Urteil des obersten Gerichtshofes (OGH) für neue Verwirrung um die Frage, ob die MieterInnen zur Übernahme der Kosten des Ausmalens bei Rückgabe einer Wohnung verpflichtet werden können. Der Autor behauptet sogar, dass damit der OGH von seinen beiden vorhergehenden mieterInnenfre­undlichen Urteile abgerückt wäre. Wer aber das Urteil gründlich gelesen hat, dem wird sofort klar, dass die Verwirrung eher auf der Seite des Autors liegt und das höchst gewollt.

Die Arbeiterkammer hat für die MieterInnen zwei sensationelle OGH-Urteile gewonnen, in denen festgehalten wird, dass Vermieter zumindest normale Abnützungen hinnehmen müssen, weil die schon mit der Miete abgegolten würden.

Dazu hat die Arbeiterkammer in einer Pressekonferenz erklärt, dass die MieterInnen Wohnungen bei Rückgabe nicht mehr ausgemalt übergeben müssen, auch wenn der Vertrag eine anderslautende Klausel enthalte. Schon bei dieser Pressekonferenz wurde einschränkend darauf aufmerksam gemacht, dass die Begründung des OGHs sich weitgehend auf das KonsumentInnen­schutzgesetz (KSchG) beziehe und dies deshalb nur auf Verbraucher-Unternehmerges­chäfte anwendbar sei. Sprich: der Vermieter muss ein Unternehmer und keine Privatperson und der Mietvertrag muss ein Formvertrag sein.

Das jetzige neue OGH-Urteil bezieht sich aber auf ein Unternehmer-Unternehmerges­chäft, das KSchG findt somit keine Anwendung. Darauf hat der OGH in seiner jetzigen Begründung ausdrücklich hingewiesen.

Daraus zu schließen, dass, /„konsequent weiter gedacht“/ (RA-Anwärter MMag.Dr.Tichy), dies nun auch für dem KSchG unterliegende Mietverträge gelten würde, ist eigentlich starker Tobak.

Für uns KonsumentInnen gilt weiterhin: wir können uns auf die beiden ursprünglichen OGH-Urteile berufen. Sie sind durch dieses neue Urteil nicht eingeschränkt worden, wenn das auch manch Einer gerne hätte. Nur nicht verunsichern lassen von einem dreisten Rechtsanwaltsan­wärter!

Es war zu erwarten, dass die Immobilienlobby die beiden für die MieterInnen günstige OGH-Urteile mit allen Mitteln bekämpfen wird. Die Taktik ist „Verwirrung stiften“, die Urteilsfähigkeit des OGH in Frage stellen, von immer mehr Unklarheit reden etc. und dann eben durch Medienarbeit solche Artikel zu platzieren.

Dass ausgerechnet der „Standard“ sich für diese „Lobbying-Arbeit“ hergibt, wundert uns nicht, hat er doch seinen Ruf als liberale Zeitung längst verloren. Eigentlich fehlt bei diesem tendenziösen Artikel nur mehr der Hinweis. „Bezahlte Anzeige“!

Rat und Hilfe bei Wohnproblemen: MieterSelbsthilfeZentrum 1090 Wien, Liechtensteinstr. 123 (01) 4808833 mieterselbsthilfe@kpoe.at Mieternotruf 8020 Graz, Lagergasse 98a (0316) 717108 Elke Kahr, KPÖ-Graz Mieterschutzverband 1070 Wien, Döblergasse 2 (01) 5232315 msv-linz@i-one.at www.mieterschutzverband.at MieterInneninitiative Wien orf-online: Streit über Ausmalen & Co

Programm Volksstimmefest 2012


PROGRAMM
Die beiden VolksstimmeFest-Tage auf einen Blick
Samstag, 1. Sep. 2012 Sonntag, 2. Sep. 2012
Alle VolksstimmeFest-Bühnen auf einen Blick
Volksstimme-Bühne
7Stern-Bühne
Jura Soyfer-Bühne
Kinderland
Diskussionszelt
Sportfest
KONTAKT
Anfragen, Anmeldungen oder Wünsche bitte über das Webformular