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100.000 demonstrieren in Brüssel gegen die Bolkestein-DirektiveVon Fabian Lambeck (4.4.2008)
Europäische Richter: Tarifbindung behindert freien Dienstleistungsverkehr: Die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sprachen sich am Donnerstag gegen Tariftreueregelungen aus, die Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen sollen. Das Urteil aus Luxemburg stieß in Deutschland überwiegend auf Ablehnung und Unverständnis.
Die eindeutige Parteinahme der EuGH-Richter überraschte Freund und Feind. Das Luxemburger Gericht hatte über die Rechtmäßigkeit des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes zu urteilen. Ziel des Gesetzes war es, dem Einsatz von Niedriglohnkräften einen Riegel vorzuschieben. So sollen öffentliche Aufträge nur an Firmen gehen, die ihren Mitarbeitern den örtlich geltenden Tariflohn zahlen. Dies widerspreche jedoch der EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, urteilte der EuGH. Der Schutz der Arbeitnehmer, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, rechtfertige nicht die Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Eine solche Bindung sei höchstens bei allgemein verbindlichen Tarifverträgen gerechtfertigt, urteilten die Richter.
Sie gaben damit einem Bauunternehmer recht, der gegen eine Vertragsstrafe geklagt hatte. Der Unternehmer sollte 85 000 Euro zahlen, weil ein von ihm beauftragtes polnisches Subunternehmen seinen Arbeitern den Tariflohn schuldig blieb. Die Entgelte der polnischen Arbeitnehmer betrugen nicht einmal 50 Prozent der ortsüblichen Lohnhöhe. Das niedersächsische Vergabegesetz verlangt, dass auch bei den vom Auftragnehmer engagierten Subfirmen mindestens der örtliche Tariflohn gezahlt werden muss.
Der EuGH entschied jedoch, dass die öffentlichen Auftraggeber nur die Einhaltung allgemein verbindlicher Tarifverträge verlangen könnten. Nicht aber, wie in Niedersachsen, auch die Einhaltung örtlicher Tarifvereinbarungen. Diese Entscheidung sorgte bei den Befürwortern der Tarifbindung für großes Unverständnis. So meinte Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die LINKE) gegenüber ND: »Wichtige soziale Standards, die fairen Wettbewerb bewirken sollen, stehen in Gefahr. Das Urteil schreibt im neoliberalen Geist faktisch vor, das öffentliche Auftraggeber sich nach europäischem Recht an Lohndumping beteiligen müssen«.
Die rot-rote Koalition in Berlin hatte erst vor wenigen Tagen ein neues Vergabegesetz auf den Weg gebracht. Zukünftig sollen Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen oder mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro. Dementsprechend erleichtert reagierte die Berliner Bauwirtschaft auf das Luxemburger Urteil. Der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, Wolf Burkhard Wenkel, verlangte vom Senat den Verzicht »auf Tariftreueerklärungen«. Das Berliner Vergabegesetz sei umgehend anzupassen, forderte der Arbeitgebervertreter.
DGB-Chef Michael Sommer zeigte sich angesichts des Urteils irritiert. »Die europäische Vergabe-Richtlinie legt fest, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Mitgliedsstaat auch soziale Kriterien und Tariftreueregelungen berücksichtigen darf. Durch diese EuGH-Entscheidung wird das jetzt konterkariert.« Zumal sich auch das Bundesverfassungsgericht für die Regelungen zur Tariftreue ausgesprochen hatte: In seinem Urteil zum Berliner Vergabegesetz betonte das Gericht noch im Juli 2006, dass die Tariftreueregelung verfassungsrechtlich legitime Ziel verfolge. Dazu zählten die Richter in Karlsruhe den Schutz der Arbeitnehmer und die Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbs über die Lohnkosten.
An Brisanz gewinnt das Urteil auch durch die anstehende Novellierung des bundesdeutschen Vergaberechts. Wie sich der Luxemburger Richterspruch auf den Entwurf auswirkt, ist noch nicht absehbar. Die FDP forderte die Bundesregierung bereits auf, die geplante Novellierung »grundlegend zu überarbeiten«.
Quelle: nd-online