KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Bedarfsorientierte Mindestsicherung im Ministerrat abgesegnet

(16.3.2010)

Wie der <a href='http://­www.orf.at/?href=ht­tp%3A%2F%2Fwww­.orf.at%2Ftic­ker%2F361827.html

' target=‚_blank‘>orf meldet , hat die Regierung jetzt die Teile der Mindestsicherung, die den Bund betreffen, im Ministerrat beschlossen. Ausständig sind damit noch die Beschlüsse der Länder, um ein Inkrafttreten der Mindestsicherung mit 1. September zu ermöglichen. Dass diese rechtzeitig getroffen werden ist sehr fraglich, obwohl den Großteil der Kosten (rund 160 Mio. Euro) der Bund trägt, die Länder zahlen maximal 50 Millionen Euro.

Was sich hier unter dem Motto „Armutsbekämpfung“ präsentiert weist viele Lücken und Systemfehler auf (siehe Hintergrundin­formationen in „Thema Mindessicherun­g“ ).

In allen Medienmeldungen und –anfragen geht es auch nach diesem Beschluß nicht um die Mängel an dieser Vorlage, sondern um die angebliche Mißbrauchsoption, die sich mit der Mindestsicherung eröffnet. ORF: „Vorwürfe, wonach die Mindestsicherung eine soziale Hängematte sei, wies der SPÖ-Chef prophylaktisch zurück. Es gebe keine Wahl zwischen Mindestsicherung und Arbeit, verwies Faymann auf die Regelung, wonach die Leistung nur dann bezogen werden kann, wenn auch die Bereitschaft zur Annahme einer Beschäftigung vorhanden ist.“

Sozialminister Hundstorfer bleibt bei seiner Zieldefinition die Antwort schuldig, wie sich das finanziell für die betroffenen Menschen ausgehen soll: Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll, neben der Vereinheitlichung der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Sozialhilfesysteme, Menschen in Notlagen mit einem „Grundeinkommen“ absichern, damit diese ihren Lebensunterhalt (Nahrung, Bekleidung, Miete, Heizung, Strom etc.) abdecken können. Was der Begriff Grundeinkommen bei einer Hilfsleistung in Höhe von 744 Euro/12 mal im Jahr zu suchen hat, bleibt im Dunkeln.