KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Bedenklich: Mehrheit bestimmt über Minderheit

Von Harald Luiki (7.6.2011)

Dieser Tage findet in Kärnten ein Akt politischer „Basisdemokratie“ statt, der in der Geschichte der Republik wohl einmalig ist. 442.287 Kärntner Wahlberechtigte werden per postalischer Zusendung um ihre Zustimmung zur erzielten Kompromisslösung in der sogenannten „Ortstafelfra­ge“gebeten. Ein Kompromiss, der laut Verfassungsrechtsex­perten Mayer in Bezug auf die 17,5 Prozent-Klausel „der Versuch ist, mit einem Verfassungsgesetz die Judikatur auszuhebeln und ein Unterlaufen der Entscheidungen des Verfassungsge­richtshofes darstellt“.

Laut Landeshauptmann Dörfler belaufen sich die Kosten für diese höchst umstrittene Form politischer Mitbestimmung auf 250.000 Euro – und man kann sich sicher sein, dass diese Rechnung nicht die Parteikasse der FPK, sondern die Steuerzahler/innen bestreiten werden müssen.

Verfassungsrechtlich ist diese „Bürgerbefragung“ aus mehreren Gründen mehr als bedenklich. Grundsätzlich zeugt es nicht von demokratischen Standards, wenn die Mehrheit über Rechte einer Minderheit abstimmt. Es mutet wie einen Verhöhnung des Rechtsstaates an, wenn FPK-Landesparteiobmann Uwe Scheuch in einer Presseaussendung ausgerechnet die Verfassung als Legitimation für die Bürgerbefragung angibt: „Die Politik muss sich bewusst sein, dass – wie in der Verfassung vorgeschrieben – das Recht vom Volk ausgeht“.

Der studierte Agrarökonom und offensichtliche Hobby-Verfassungsjurist bezieht ich dabei offensichtlich auf Artikel 1 des Bundes-Verfassungsge­setzes, der feststellt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“.

Scheuch übersieht dabei aber offenbar, dass laut Verfassung das Volk zum Ausüben seiner Rechte gesetzgebende Körperschaften wie Nationalrat, Landtage und Gemeinderäte wählt und dass – gesetzlich genau bestimmt – auch basisdemokratische Formen der Mitbestimmung (Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Volksbegehren) zur Erfüllung des Volkswillens vorgesehen sind.

Keinesfalls legitimiert Artikel 1 B-VG dazu, dass von gesetzgebenden Körperschaften gewählte Einrichtungen wie etwa Landesregierungen sich über Verfassungsbes­timmungen hinwegsetzen und nach politischen Belieben neue basisdemokratische Instrumentarien schaffen, die in der Verfassung nicht vorgesehen sind.

Und wenn Scheuch in seiner Argumentation schon die Bundesverfassung bemüht, unterschlägt er offensichtlich Artikel 8 Absatz 2 BV-G, in dem es heißt: „Die Republik (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochtonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern“.

Fakt ist, dass sich die Kärntner Landesregierung mit ihrem Beschluss zur sogenannten „Bürgerbefragung“ außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegt.

Zwar ist in der Landesverfassung die Möglichkeit einer Volksbefragung vorgesehen, allerdings nur auf Verlangen von mindestens 15.000 Wahlbe­rechtigten und nur „über Gegenstände aus dem selbstständigen Wirkungsbereich des Landes“ – und dies ist in der Frage der Rechte der slowenischen Minderheit in Kärnten nicht der Fall, da es sich hierbei um ein Bundesverfassun­gsgesetz handelt, dem zwei Drittel der im Nationalrat vertretenen Abgeordneten/innen zustimmen müssen.

Bedenklich auch die Haltung von Bundeskanzler Faymann und seinem Vize Spindelegger, die sich nach der Ministerratssitzung am 27. April 2011 zwar erfreut über den erzielten Kompromiss in der Ortstafelfrage gezeigt haben und bekunden, von der Volksbefragung nicht begeistert zu sein, aber: In Presseberichten wird Faymann mit den Worten „Gewünscht haben es wir uns nicht“ zitiert, und Spindelegger meinte, „dies sei Teil des gemeinsamen Kompromisses, den man akzeptieren müsse“.

Bemerkenswert auch der Kommentar von Bundespräsident Fischer: „Es nützt nicht, schadet aber auch nicht“ – jener Fischer, der im Jahr 2006 im Zusammenhang mit einer vom damaligen Kärntner Landeshauptmann Haider geplanten Volksbefragung noch gemeint hatte, dass über Erkenntnisse des Verfassungsge­richtshofes keine Volksbefragung oder Volksabstimmung sinnvoll sei und dass die Mehrheit nicht über die im Staatsvertrag verankerten Rechte abstimmen könne.

Realpolitisch scheint also der Kompromiss, ausgehandelt von verfassungsrechtlich legitimierten Vertretern von Bund und Land, das Papier nicht wert, auf dem er festgelegt worden ist.

Obwohl selbst FPÖ-Obmann Strache von einem eindeutigen Pro-Votum ausgeht, drängen sich mehrere Fragen auf:

  • – Was, wenn die Bürgerbefragung von einer Mehrheit der Bevölkerung boykottiert wird und nur ein geringer Anteil der Wahlberechtigten gegen das Ortstafelpaket stimmt?
  • – Was, wenn die Beteiligung hoch ist und die Kärntner/innen ebenfalls mit Nein stimmen?

Laut parlamentarischem Fahrplan soll das Verfassungsgsetz in der Plenarsitzung des Nationalrates vom 6. bis 8. Juli beschlossen werden und am 21. Juli 2011 den Bundesrat passieren.

Uwe Scheuch macht deutlich, dass „erst ein positives Ergebnis der Volksbefragung den Weg für eine Beschlussfassung frei macht“ – soll heißen, dass die FPÖ im Falle eines für den Kompromiss negativen Ergebnisses im Parlament nicht zustimmen wird. Und dies alles auf Grundlage einer – Zitat Scheuch – Volksbefragung, die auf verfassungsrechtlichen Niemandsland basiert und in dieser Form in einem Rechtsstaat erst gar nicht stattfinden dürfte.

Auch wenn die Bürgerbefragung zu einem positiven Ergebnis kommt, hinterlässt es einen mehr als schalen, höchst bedenklichen Eindruck, der an unserem Rechtsstaat Zweifel aufkommen lässt.

Es kann und darf nicht sein, dass offenbar kein wirklich spürbarer politscher und medialer Aufschrei diese Republik erschüttert, wenn eine Mehrheit über Rechte von Minderheiten bestimmt.

Es kann und darf nicht sein, dass verfassungsrechtlich nicht vorgesehene Formen von direkter Demokratie offenbar von höchsten politischen Entscheidungsträgern unserer Republik wenn schon nicht goutiert aber im Sinne eines politisch erwünschten Ergebnisses toleriert werden.

Diese Tage sind höchst bedenkliche und traurige Tage für unseren Rechtsstaat!

Kommentar: Sie müssen draußen bleiben. Der Staat Österreich macht „seinen“ SlowenInnen einen Vorschlag zur Güte. Bei genauem Hinsehen entpuppt der sich als Kniefall vor den Blauen. Harald Luikis blog orf-online: Ministerrat beschließt Ortstafelpaket Der Standard: Ortstafel-Abfrage der FPK ohne Wirkung