POSITIONEN & THEMEN

Von Dr.I.R. (4.12.2007)
Der ab 01.08.2008 geplante Asylgerichtshof, welcher als letzte Instanz über Asylanträge zu entscheiden haben wird, bringt eine massive Verschlechterung des Rechtsschutzes für AsylwerberInnen. Erstmals in der österreichischen Verfassungsgeschichte werden Akte der staatlichen Verwaltung nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof anfechtbar sein. Ein Recht, das jedem Parksünder offen steht, wird den AsylwerberInnen, für die es buchstäblich um Leben oder Tod gehen kann, nicht mehr offen stehen. Das ist vollkommen neu und einzigartig im Aufbau der österreichischen Rechtsstaatlichkeit. Die Büchse der Pandora ist geöffnet.
Asylgerichtshof klingt nach Höchstgericht, ist es aber nicht. Entgegen der Ankündigung von Innenminister Platter werden am Asylgericht keine „ausgebildeten Richter“ sitzen. Für das Amt des „Asylrichters“ wird weder eine Richteramtsprüfung noch eine richterliche Berufserfahrung vorausgesetzt. So zeichnet sich schon jetzt ab, dass beim Unabhängigen Bundesasylsenat im 10. Wiener Gemeindebezirk zunächst nicht viel mehr getan werden wird, als die Türtafel auszuwechseln. Die dort jetzt tätigen Beamten werden im Wesentlichen übernommen und werden hinkünftig statt Referent nunmehr Richter genannt.
Weniger ist mehr?
Der Grund für die Neuregelung der Asylbehörde liegt in der chronischen Überlastung des bisherigen Bundesasylsenates und in der langen Dauer der Verfahren. Es gilt einen Rückstau von über 30.000 Verfahren abzuarbeiten und nebenbei die Qualität der Entscheidungen entscheidend zu erhöhen. Die Aufhebung von rund 17 Prozent der bislang an den Verwaltungsgerichtshof herangetragenen Asylbescheide unterstreicht die Dringlichkeit der Erhöhung der Verfahrens- und Bescheidqualität. Die Bundesregierung wirbt nun für die Neuregelung mit dem Hinweis auf Senatsentscheidungen, also mit gemeinsamen Beschlussfassungen durch zwei oder mehrere ReferentInnen. Willkür und Sachunkunde kann damit vielleicht begegnet werden (wobei in bestimmten Fällen Einzelentscheidungen vorgesehen bleiben), zu rascherem Abarbeiten des angestauten Anfalles aber wird dies nicht beitragen. Im Gegenteil – die ohnehin bestehende Personalnot wird sich hierdurch noch verschärfen.
VwGH-Präsident Jabloner: „Vollkommen einseitige Kontrolle“
Hat die Asylbehörde in zweiter Instanz, der „Asylgerichtshof“, einmal entschieden, ist für die AsylwerberInnen Schluss. Sie haben künftig keine Möglichkeit mehr, den Verwaltungsgerichtshof anzurufen. Eine bis dato nicht existente Neuerfindung im Rechtsstaat. Nur der Asylgerichtshof selbst kann sogenannte Grundsatzentscheidungen treffen, die dann vom Verwaltungsgerichtshof innerhalb von sechs Monaten zu überprüfen sind. Ein besonderer Stein des Anstoßes ist dabei, dass auch dem Innenminister das Recht zukommen soll, derartige Grundsatzentscheidungen zu beantragen, wie es zumindest die verfassungsrechtlichen Vorhaben vorsehen. Vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs „als äußerst bedenklich“ eingeschätzt.
Und es ist auch der Innenminister, dem war ein Asylantrag einmal erfolgreich einseitig die Möglichkeit zusteht, die Entscheidung des Asylgerichtshofes vor dem Verwaltungsgerichtshof anzufechten. Eine Möglichkeit, die im umgekehrten Fall den betroffenen AsylwerberInnen nicht zukommt.
Kritik und Ablehnung des Asylgerichtshofes haben unterdessen beachtliche Breite erlangt und reicht von einschlägigen Experten wie die Präsidenten von Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof, über die Rechtsanwaltskammer und die Richtervereinigung bis hin zu humanitären Institutionen wie S.O.S.-Mitmensch, Caritas, Amnesty International und UNHCR. Und es geht in der Tat um zweierlei: Um Menschlichkeit und um die Rechtsstaatlichkeit.
Das Haus der Begegnung in Wien Favoriten-Hansonzentrum war der Ort des 35. ordentlichen Parteitages der KPÖ am 26./27. Februar 2011.
