POSITIONEN & THEMEN
Von Melina Klaus (1.11.2007)
Erwerbslosen-Initiativen warnen schon seit geraumer Zeit vor der drohenden Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG). Nun liegen die Gesetzesänderungen zur Begutachtung vor. Und, nicht überraschend, die Novelle ist eine Drohung. Sie verschärft Zumutbarkeitsbestimmungen und ist eine Anpassung an <LEX word=prekär>prekäre</LEX>, sozial ungesicherte Arbeitsverhältnisse! Die große Koalition macht's möglich.
In der Branche, in der ich beschäftigt bin sind Freie Dienstverträge weit verbreitet. Aufträge und Bezahlung nur mit Unterbrechungen, vorausschauend meist nur auf Wochen oder maximal Monate, kein 13. und 14. Monatsgehalt, keine Fortzahlungen im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub. Kaum ein Kollege oder eine Kollegin geht solcherart Dienstverträge selbstgewählt ein. Froh sind alle, die in einem Anstellungsverhältnis arbeiten, wenn auch diese Anstellungen oft nicht länger als für eine Jahr befristet werden (können). Ich für meinen Teil, z.B., pendle seit Neuestem bis Ende 2008 von Wien nach St.Pölten zu meinem sozial abgesicherten (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis allemal besser als ein Freier Dienstvertrag in Wien. Während der Sommermonate war ich arbeitslos.
Freie Dienstverträge allerdings wurden bis dato vom AMS nicht vermittelt, d.h. EmpfängerInnen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung können nicht gezwungen werden ein solches anzunehmen. Ein gewisser ‚Arbeitnehmerinnenschutz‘, der mir vergönnt war. Das soll nun anders werden! Die Zumutbarkeit, und damit der Zwang, bei drohender Streichung der Bezüge wird auf Freie Dienstverträge ausgeweitet. Prekarität und Unsicherheit wird wieder einen Schritt weiter salonfähig gemacht. Den Statistiken wird's gut tun, den Menschen nicht.
Dass nun gleichzeitig Freie DienstvertragsnehmerInnen im Gegenzug arbeitslosenversichert sein sollen, ist kein gutes ‚Geschäft‘. Die Ersatz- und Versicherungsleistungen können bei derzeitiger Lohn-/Honorarpolitik und praktizierten Befristungen nur marginal sein, der Eingriff in Erwerbslosen- und ArbeitnehmerInnenrechte und der drohende Zwang zur Zumutbarkeit wird massiv sein. Diese und andere Novellierungen sind Nivellierungen nach unten. Dagegen helfen keine Kompromisse und helfen keine Versuche von ArbeitnehmerInnenvertretungen an den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen schrittchenweise nachzubessern (siehe neue ALV-Pflicht).
Konsequente Interessensvertretung muss in die Offensive gehen! JEDE Arbeitsstunde, die geleistet wird, muss voll sozialversichert sein. Ein Beschäftigungsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis.
Und gegen erzwungene Zumutbarkeit muss das Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens offensiv diskutiert werden.