KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Die Post als Beispiel

Von Hans Gmundner (10.11.2008)

Der Vorstand der Post AG, an der die Bundesregierung über die ÖIG 51 Prozent der Aktien hält, hat einen „geheimen“ Stra­tegieplan ausgearbeitet, der den Abbau von bis zu 9.000 Mitarbe­iterInnen vorsieht. Wie üblich in der Alpenrepublik, wird dieses Thema per „Skandal“ in die Öffentlichkeit getragen. Die regierenden Politiker reagieren mit Überraschung und Unwissen. Wilhelm Molterer als Finanzminister und Werner Faymann als Infrastruktur­minister schieben einander die Verantwortung zu. 

Dabei müsste die Regierung in ihrer Gesamtheit wissen, dass die Liberalisierung der Postdienste mit der Zustimmung Österreichs in einer EU-Richtlinie festgelegt wurde. Dem Paktversand, der schon längst unter Konkurrenzbedi­nungen über die Bühne geht, soll die Briefpost folgen. Das Ende des Briefmonopols bedeutet das Todesurteil für die Post als landesweit präsente Infrastrukture­inrichtung. Das vom Post-Vorstand entwickelte Szenario geht auf diese Perspektive zurück, die der Fachgewerkschaft natürlich ebenfalls seit langem bekannt ist.

Wer in peripheren Bereichen von Stadt und Land keine Geisterpostämter wünscht, in denen Postbedienstete tätig sind, die nur so tun, als ob sie etwas zu tun hätten, muss sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass die Zustellung von Briefen (übrigens eine immer seltener werdende Spezies) einen radikalen Wandel durchmacht. Unter diesen Vorzeichen wird die Institution Postamt zur Ausnahme statt zur Regel. Ausschlaggebend dafür ist die Tatsache, dass um attraktive Destinationen und Kundengruppen eine Konkurrenzgerangel zwischen mehreren Anbietern entstehen wird. Auf die Bedienung des so genannten flachen Landes, das in Österreich meist hügelig bis gebirgig ist, wird hingegen niemand den geringsten  Bock haben.

Das alles sind keine neuen Weisheiten sondern Dinge, die den Insidern lange bekannt sind. Der eigentliche Skandal besteht darin, dass die Öffentlichkeit und die Betroffenen nicht schon längst mit dieser Perspektive vertraut gemacht wurden. Eine demokratische Vorgangsweise erfordert, das Thema ausführlich zu diskutieren, bevor unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Das ist freilich nur von FreundInnen der Demokratie zu erwarten, nicht aber von den VertreterInnen der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen Parteien. Sie ergehen sich in Klagen darüber, dass eine entsprechende Richtlinie in Brüssel ausgearbeitet wurde, obwohl dies seit dem Beitritt Österreichs nur unter Zustimmung unseres Landes bzw. der Bundesregierung möglich ist.

Politik der Kindesweglegung – ein österreichisches Markenzeichen!