POSITIONEN & THEMEN
Jörg Haider als Verteidiger der "Veteranen" des 2. Weltkriegs - Foto: BBCVon Mirko Messner (8.5.2008)
Vor einigen Tagen wurde der kroatische Sänger Marko Perkovic alias Thompson in letzter Minute aus dem Kärntner Ort St. Andrä wieder ausgeladen, nachdem bekannt geworden war, dass er ein Propagandist des Ustaa-Regimes ist. Im Wikipedia ist nachzulesen, dass „insbesondere seine Nostalgie für den Faschismus des Ustaa-Regimes wegen dessen Ermordung tausender Roma, Serben und Juden kritisiert [wird]. So singt er faschismusverherrlichende Texte; auf seinen Konzerten werden von Fans Nazi-Grüße gezeigt. Besondere Beachtung fand dabei das Lied "Jasenovac i Gradika Stara“ („Jasenovac und Stara Gradika“) aus dem Jahre 1993, in dem er den in den Lagern des KZ Jasenovac begangenen Völkermord verherrlichte". Offiziell wird die Ausladung (betrieben auch durch den Kärntner Landtag, und zwar mit den Stimmen des BZÖ) allerdings mit „sicherheitstechnischen“ Überlegungen begründet.
Und weil es so ist, die Absage des Konzerts also aus „sicherheitstechnischen Gründen erfolgt (sei) und nicht wegen des Inhalts von Perkovics Liedern“, so der BZÖ-Sprecher Petzner, sei es auch kein Widerspruch, wenn Landeshauptmann Jörg Haider den ausgeladenen Sänger „als Geste des guten Willens“ gleichzeitig persönlich eingeladen habe, sich mit ihm gemeinsam das Euro-Match des kroatischen Teams in Klagenfurt anzusehen. Was ihm (nämlich Haider) ziemlich sicher weltweite mediale Aufmerksamkeit bringen würde.
Nichts Neues also aus dem offiziellen österreichischen Kärnten, an diesem 8. Mai, der vielerorts und anderswo begangen wird als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus bzw. Faschismus.
P. S.: Vor rund einem Monat habe ich an dieser Stelle die vom Kärntner Landeshauptmann angeordnete Deportation dreier tschetschenischer Familien aus Villach nach Traiskirchen in Erinnerung gerufen ( Link ). Anlass für diese Deportation („Für ein tschetschenfreies Kärnten“, © Jörg Haider) war eine Silvester-Rauferei gewesen, wobei die Exekutive zum gegebenen Zeitpunkt nicht einmal ihre Erhebungen abgeschlossen hatte, es also völlig unklar war, ob jemand aus den betroffenen Familien überhaupt dabei war. Unterdessen ist gerichtlich klargestellt worden, dass keine einzige der achtzehn deportierten Personen an der Rauferei beteiligt war.