KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Leistbares Wohnen ist ein Menschenrecht

Von D. Schlager/J. Iraschko (2.5.2008)

Offener Brief der MieterInnen-Initiative (MI) an Frau Bundesministerin für Justiz, Dr. Maria BERGER und Herrn Bundesminsister für Arbeit und Wirtschaft, Dr. Martin BARTENSTEIN

Vorschläge für ein leistbares, zeitgemäßes, gesichertes und ökologisch nachhaltiges Wohnen.

Die MIETERINNEN-INITIATIVE (MI) geht davon aus, dass zeitgemäßes, gesichertes, leistbares und ökologisch nachhaltiges Wohnen ein unabdingbares Menschrecht darstellt und die Politik dafür folglich die volle Verantwortung trägt. Die bisher bekannt gewordenen „Eckpunkte“ einer zukünftigen Reform des Mietrechts erfüllen diese Voraussetzungen jedoch in keinster Weise. Die MI tritt bei der angekündigten Wohnrechtsnovelle für folgende ‚Eckpunkte‘ ein:

Mietzinsstopp

Ein fünfjähriges Moratorium bei den Indexanpassungen, die einen echten Mietzinsstopp bringen würde. Das langfristige Ziele sollte jedoch eine totale Ent-koppelung der Mietzinse von den Indexanpassun­gen sein.

Keine Überwälzung von EigentümerInnen­kosten auf die MieterInnen

Durchforstung des Betriebskosten­katalogs. So sollen zukünftig keine EigentümerInnen­kosten, wie z.B. Versicherungen, Grundsteuer, Verwaltungskosten auf die MieterInnen überwälzt werden können.

Unbefristete Mietverträge sollen die Regel sein

Gerade diejenigen Parteien, die sich als besonders familienfreundlich geben, haben die Ausdehnung von befristeten Mietverträgen vehement gefordert und durchgesetzt. Was an einem ständigen Wohnungswechsel familienfreundlich sein soll, das können wir uns kaum erklären. Gesichertes Wohnen ist nicht nur eine Frage von Familien sondern von allen Menschen, egal für welche Lebensform sie sich entscheiden. Befristete Mietverträge sollen daher nicht mehr abgeschlossen werden dürfen oder nur mit starken finanziellen und rechtlichen Nachteilen für die VermieterInnen verbunden sein.

Keine Überwälzung von Instandhaltun­gskosten auf die MieterInnnen

Instandhaltun­gskosten (Reparaturen, Erneuerungen von Thermen, Boiler etc.) sind ohne irgendwelche Selbstbehalte voll von den VermieterInnen zu tragen.

Einklagbares Wohnrecht

Jeder Mensch und jeder Haushalt soll einen einklagbaren Anspruch auf Zuweisung einer seinen/ihren persönlichen Verhältnissen angemessenen Wohnung haben. Das Menschenrecht auf Wohnen umfasst eine gesicherte, zeitgemäße, leistbare und ökologisch nachhaltige Wohnung.

Beschränkung von Ausnahmetatbes­tänden

Derzeit haben wir im Mietrecht die absurde Situation, dass in Gebäuden, die nach dem Jahr 1953 ohne öffentliche Förderung sowie Eigentumswohnungen in Häusern, die nach 1945 errichtet wurden, als „Neubau" gelten und dadurch bei den wichtigen Mietzinsregelungen freie Mietzinse erlaubt sind. Damit fallen immer mehr Wohnungen nur mehr teilweise unter das Mietrecht und bieten so für die Wohnungssuchenden keinen rechtlichen Schutz mehr.

Die MI fordert daher, dass alle Wohnungen in Gebäuden mit einer Baubewilligung älter als 20 Jahren ausnahmslos dem Vollanwendungsbe­reich des Mietrechtes zu unterstellen sind. Im § 1 MRG sind die Ausnahmetatbestände strikt auf Wohnungen zu beschränken, die in Gebäuden liegen, deren Baubewilligung länger als 20 Jahre zurückliegt.

Kostenfreies Mietrechtliches Außerstreitver­fahren

Das Außerstreitver­fahren muss wieder kostenlos werden. Außerdem sind wohnungsbezogene Besitzstörungs-, Räumungs- und Kautionsklagen in das Außerstreitver­fahren aufzunehmen.

Einstiegskosten müssen auf ein Minimum gekürzt werden

Der/die Mieter/in tragen nur mehr eine Monatsmiete Provision im Falle von unbefristeten Mietverträgen. Befristete Mietverträge sind provisionsfrei.

Kautionen sind abzuschaffen, da es sich gezeigt hat, dass in überwiegenden Fällen bei Beendigung des Mietverhältnisses um die Rückzahlung prozessiert werden muss, der/die Mieter/in auch noch das Prozessrisiko zu tragen haben. Bei befristeten Mietverträgen haben die VermieterInnen die Umzugskosten zu tragen.

Sanierungskosten müssen fair verteilt werden

Derzeit sind die MieterInnen im Falle von Sanierungen aufgrund des 18 MRG die Einzigen, die für die Kosten meist über einen auf 10 Jahre erhöhten Mietzins aufkommen müssen. Die EigentümerInnen lassen sich ihre Häuser so auf Kosten der MieterInnen oft von Grund auf sanieren. In vielen Fällen verdienen Verwaltungen und EigentümerInnen noch bei der Auftragsvergabe an den Bau- und Sanierungskosten. Die Klage der EigentümerInnen, dass eine Sanierung sie so sehr belaste, ist eine schlichte Verdrehung der Tatsachen. Richtig wäre es, wenn Sanierungen stärker als bisher öffentlich gefördert würden. Die dringend erforderliche Änderung der Klimapolitik erfordert zudem bei vielen Gebäuden umfassende ökologisch-nachhaltige Sanierungsmaßnah­men.

Die MI schlägt daher eine faire Lösung vor: 1/3 der Kosten tragen VermieterInnen, 1/3 die MieterInnen und 1/3 werden öffentlich gefördert.

Außerdem muss ein wirkliches Durchgreifrecht in den Fällen geschaffen werden, wo VermieterInnen die Häuser oft aus Spekulationsgründen verkommen lassen und es bewusst in Kauf nehmen, dass MieterInnen in menschenunwürdigen Behausungen dahinvegetieren müssen. Die gesetzlichen Instrumentarien sind zwar vorhanden, werden aber von den Kommunen nicht genutzt.

Doris Schlager (Obfrau der MI)
Josef Iraschko (Mietrechtsexperte)

Mehr Infos beim MSZ sowie bei der MieterInnen Initiative