POSITIONEN & THEMEN
Von Melina Klaus (9.2.2008)
Eine Energiegrundsicherung, wie wir sie uns vorstellen, stellt jedem
Haushalt eine kostenlose Grundversorgung an Energie (Strom und Heizung) zur
Verfügung.
Die Gewinne der liberalisierten Energieunternehmen wachsen, das ist die eine
Seite. Heiz- und Stromkosten steigen, je geringer das Einkommen, desto höher
ihr Anteil an den monatlichen Fixkosten, mehr und mehr Haushalte müssen
Ratenvereinbarungen mit ihren regionalen Energieversorgern treffen, die Zahl der
Haushalte, wo Strom oder Heizung abgedreht wird und die Wohnung kalt und finster
bleibt ist im Steigen. Diejenigen, die wenig Energie verbrauchen, sind übrigens
besonders stark von Teuerungen betroffen, da die Fixkosten und Grundpreise
für Energie besonders stark gestiegen sind, das ist eine andere Seite.
Energiegrundsicherung fordert die Teilhabe an Ressourcen. Fordert
‚Sicherheit‘, die wir meinen – Existenzsicherheit, Wohnen, Wärme, Licht.
Dass sich dies mit der Privatisierung der Energiewirtschaft und dem damit
verbundenen Vorrang für die Interessen von AktionärInnen und Investoren nicht
vereinbaren lässt, liegt auf der Hand. Energiegrundsicherung ist also ganz
deutlich das Kontrastprogramm zu Liberalisierung und Belastungen.
Denn wieder einmal geht es um Verteilung. Freilich, die Feststellung es ist
genug für alle da ist in diesem Fall sensibel und bewusst zu verwenden. Das
Grundrecht auf Verschwendung haben wir nicht. Und eben deshalb steigen die
Kosten unserer Energiegrundsicherung progressiv. Soll heißen, nicht die
Grundversorgung belastet, sondern der Großverbrauch.
Die Energiesicherheit im Kleinen tangiert auch die Energiesicherheit im Großen: Je erneuerbarer, desto sicher, darüber sind sich alle ExpertInnen einig. So kann Energiegrundsicherung nicht nur ein soziales, sondern auch ein ökologisches Konzept sein. Wenn sie nämlich nach Ressourcen verlangt, die nicht erbeutet oder ‚abgebaut‘ werden.
Die Sonne, zum Beispiel, ist für alle da!