KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Messner kritisiert gestörte Haltung der ÖVP zur Geschichte

Von KPÖ-Pressedienst (4.10.2011)

Halbherzige Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus

Als erbärmlich bezeichnet KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner die Haltung der ÖVP bei der Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus. Was dem damaligen ÖVP-Bundeskanzler Leopold Figl im Jahre 1945 durchaus selbstverständlich war, nämlich den autoritären Ständestaat von 1933 bis 1938 als Austrofaschismus zu bezeichnen, ist für die heutigen ÖVP-Granden ein Gräuel: „Die ÖVP hat im Umgang mit der Vergangenheit offenbar ein ähnlich gestörtes Verhältnis wie die FPÖ mit dem NS-Faschismus“, so Messner.

Auch wenn der positive Aspekt des Aufhebungs- und Rehabilitierun­gsgesetzes 2011 durch Aufhebung der Urteile und Bescheide aus den Jahren 1933 bis 1938 gegen Personen die „im Kampf für ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich“ verfolgt wurden anzuerkennen ist, so bleibt es letztlich doch ein Armutszeugnis für das Verhältnis zur eigenen Geschichte indem die Dinge nicht beim Namen genannt werden.

Dass die ÖVP in ihren Klubräumen immer noch das Bild des Austrofaschisten Engelbert Dollfuß hängen hat, der mit der Ausschaltung des Parlaments im März 1933 und dem Verbot von Schutzbund und KPÖ im selben Jahr die Demokratie beseitigt hat, ist Ausdruck dieser Inkonsequenz und eine Schande für Österreich und für eine Partei die den Außenminister stellt und neben SPÖ und KPÖ eine der drei Gründerparteien der zweiten Republik war.

Dass der Unrechtscharakter des Regimes von Dollfuß und seinem Nachfolger Kurt Schuschnigg in diesem Gesetz nicht erwähnt wird ist bezeichnend. Entgegen dem Beharren von ÖVP-Politikern und auch manchen Historikern definiert die KPÖ den Ständestaat sehr wohl als faschistisch. Dafür sprechen nicht nur die Ausschaltung des Parlaments und das Verbot der Parteien und Gewerkschaften, sondern auch die Einrichtung von Anhaltelagern, das Standrecht und die Todesstrafe. Auch wenn die österreichische Variante zweifellos nicht die Brutalität und Konsequenz des NS-Faschismus aufwies ist doch die Definition als Austrofaschismus gerechtfertigt, ähnlich wie auch es eine italienische, spanische oder andere Varianten des Faschismus gab.

Unhistorisch ist schließlich auch der Versuch das austrofaschistische Regime durch seine Konkurrenz mit dem NS-Faschismus als Versuch der Abwehr des letzteren zu verharmlosen, haben doch Dollfuß und Schuschnigg mit der Ausschaltung der ArbeiterInnen­bewegung und ihrer Interpretation Österreichs als „deutsche Staat“ erst den Weg zum „Anschluss“ von 1938 aufbereitet und waren ihre Hauptfeinde stets die ArbeiterInnen­bewegung, die Sozialdemokratie, die KPÖ und die Gewerkschaften. Der Februaraufstand von 1934 war somit der letzte verzweifelte und durch die Inkonsequenz der SP-Führung leider vergebliche Versuch die endgültige Demontage der Demokratie zu verhindern.

Die KPÖ, in deren Reihen nach wie vor Menschen tätig sind, die das austrofaschistische Regime erlebt und von ihm verfolgt wurden wie etwa Fritz Propst, wird daher weiterhin für eine vollständige Rehabilitierung aller Opfer des Austrofaschismus durch Anerkennung ihres Engagements für Demokratie sowie deren Entschädigung für erlittenes Unrecht soweit das nicht durch das Opferfürsorgegesetz geregelt ist eintreten.

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