PARTEI
Von KPÖ-Pressedienst (30.10.2012)
Dokumente wie das in der ZiB2 am 29. Oktober 2012 präsentierte, aus dem wie aus einer Vielzahl anderer die Eigentümerschaft der KPÖ an der Firma Novum hervorging, wurden von der KPÖ bereits Anfang der neunziger Jahre im Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt.
Die deutschen Gerichte ignorierten dies mit der Begründung, SED-Dokument seien »unglaubwürdig«; die Enteignung der KPÖ zugunsten des deutschen Staates ist seit 2003 vollzogene Tatsache, der Rechtsstreit zwischen KPÖ und Deutschland seit 2009 beendet.
Von einem eventuell bevorstehenden »warmen Geldregen« für die KPÖ, wie im ORF angedeutet, kann daher leider keine Rede sein erklärt der Bundesausschuss der KPÖ.
Zum Thema siehe auch:
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