KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Die wundersamen Windungen des Herrn H.G

Wohnst du noch, oder lebst du schon auf der Straße?

Von Josef Stingl (17.4.2010)

Seit der Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderung unter Finanzminister Karl-Heinz Grasser vergeben die Länder nur einen Teil der insgesamt 1,8 Milliarden Euro tatsächlich für den Wohnbau – mit dem Rest werden oft Budgetlöcher und Ähnliches „gestopft“. Die Steiermark beabsichtigt jetzt diese Zweckbindung der Wohnbauförderung wieder einzuführen! Auch die Bundes-SP-GenossInnen finden daran Gefallen: SP-Finanzstaatsse­kretär Peter Schieder meinte etwa dazu, dass diese 1,78 Mrd. Euro an Wohnbauförderun­gsgeldern wieder ihrem eigentlichen Zweck zugeführt gehörten…

Woher kommen diese Mittel?

Wir bezahlen sie uns selbst! Denn der Wohnbauförderun­gsbeitrag ist Bestandteil des Sozialversiche­rungsbeitrages. Er beträgt je ein halbes Prozent des Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteils des Bruttolohnes. Nach Angaben des Hauptverbandes der Sozialversiche­rungsträger im Jahr 2009 immerhin eine Summe von rund 780 Millionen Euro.

Das Geld geht dann an den Bund, der verteilt es weiter an die Länder. Eine Zweckbindung der Mittel ist jedoch nicht mehr erforderlich! Einige Bundesländer, wie Tirol etwa, dürfen diese Gelder auch für andere Leistungen „veruntreuen“. (In Tirol beispielsweise können seit 1998 die Rückflüsse aus Wohnbauförderun­gsdarlehen auch für das Landesbudget verwendet werden.)

Die aktuelle Diskussion ist jetzt auch nach Tirol übergeschwappt:

LAbg. Fritz Gurgiser will „leistbares Wohnen absichern“, und verlangt nun die erneute Zweckwidmung der Wohnbauförderun­gsmittel. Nicht unbegründet, denn schon einmal wurden im „heiligen Land“ Gelder der Wohnbauförderung für ein Darlehen von 70,8 Millionen Euro bei der HYPO Tirol „umgeleitet“. Und müssen jetzt daher jahrzehntelang aus den Rückflüssen der Wohnbauförderun­gsdarlehen zurückgezahlt werden. „Ein Sündenfall des schwarzen Trios Weingartner, Eberle und Zanon“, meinte dazu SP- Landesrat Hannes Gschwentner lapidar in einer Presseaussendung am 5. März dieses Jahres. „Solange er Wohnbaureferent sei, werde die Wohnbauförderung nicht zu einer Melkkuh verkommen.“

Wer jetzt daraus schließt, dass Tirols SP-Chef Gschwentner diese Steilvorlage Gurgisers übernimmt und ins Tor versenkt, der irrt gewaltig. Er meinte dazu gegenüber dem ORF-Tirol lediglich , dass er zwar einer Zweckwidmung grundsätzlich positiv gegenüber stehe – aber nur wenn es der Bund beschließt. Ein Landtagsbeschluss sei nicht notwendig, da im Land Tirol das Wohnbauförderun­gsbudget (wie wir aus obenerwähnten PA wissen) durch seine Tätigkeit als Wohnbaureferent ohnedies abgesichert sei.

Sollen wir dies jetzt wirklich glauben? Und was ist obendrein, wenn der Wohnbaureferent nicht mehr Gschwentner heißt?

Apropos Wohnen und Steiermark:

In Graz gibt es bei den Gemeindewohnungen auf ein Drittel des Einkommen begrenzte Wohnkosten. Was in Graz möglich ist, muss auch in Innsbruck machbar sein! Daher auf wohnen.imzoom­.info sofort die Petition unterzeichnen.