KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Auf dem Boden der Verfassung?

Zitat aus der Parte (wie bitte!?!)

Von Josef Stingl (6.7.2011)

Offener Leserbrief an die „Tiroler Tageszeitung“!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bis jetzt bin ich – trotz mancher politischer Auffassungsun­terschiede – immer davon ausgegangen, dass sich die „Tiroler Tageszeitung“ und mit ihr HerausgeberInnen, Chefredaktion, JournalistInnen und MitarbeiterInnen, uneingeschränkt zur Republik und deren Verfassung und Gesetze bekennen.

Als ich heute die „Habsburger-Parte“ in ihrer Zeitung abgedruckt fand, wurde diese staatsbürgerliche Selbstverständlichke­it allerdings schwer erschüttert. Prinzipiell gestehe ich natürlich auch den Freunden und Familienangehörigen von Otto Habsburg, das Recht ihrer Trauerbekundungen zu – aber nur, wenn sie sich dabei im Rahmen unseres Verfassungsbogen bewegen.

In besagter Parte wird der Verstorbene als „Landesherr“, „seiner kaiserlich und könglichen Hoheit“, „gefürsteten Grafen von Tirol“, „Otto von Österreich“, „Kronprinz von Österreich-Ungarn“ … und „Erzherzog von Österreich“ bezeichnet. Wie sie sicher wissen, gibt es in Österreich das Adelsaufhebun­gsgesetz und das Habsburgergesetz, beide stehen im Rang von Bundesverfassun­gsgesetzen.

Mit dem Adelsaufhebun­gsgesetz wurde der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge, sowie alle Adelstitel und Würden abgeschafft und die Führung der Adelsbezeichnungen, Titel und Würden verboten und unter Strafe gestellt. Mit dem Paragraf drei des Habsburgergesetzes wurde allen Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen auch der „Gebrauch von Titeln und Ansprachen verboten. Damit ist – im Gegensatz zum Adelsaufhebun­gsgesetz – nicht nur die „Führung“, sondern auch der Gebrauch „von“, die Ansprache „Erzherzog von Österreich“, wie auch „kaiserliche und königliche Hoheit“, verfassungsrechtlich verboten.

Auf Grund dieser Verfassungsgesetze schließe ich, dass sie, um sich am Verfassungsboden zu bewegen, den Abdruck besagter Todesanzeige unterbinden hätten müssen. Ihrerseits ein bedauerlicher, aber unbeabsichtigter Fehler, oder ein bewusster Verfassungsbruch zu „Ehren des verstorbenen Kaisersprösslings“?

Josef Stingl,

KPÖ-Tirol

Einen Blick wert, die „Habsburger-Parte“ in ihrer vollen Widerlichkeit! Kommentar von Michael Graber: „Widerlich und schleimig“ Habsburgergesetz: 1919 beschlossen bildet es heute einen Teil des Österreichischen Staatsvertrages! Adelsaufhebungsgesetz