KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Die KPÖ zur Bundespräsidentenwahl

Von KPÖ-Bundesausschuß (21.4.2010)

Die KPÖ ruft auf, sich an der Bundespräsiden­tenwahl zu beteiligen, auch wenn sie keine ausdrückliche Wahlempfehlung abgibt. Linke WählerInnen sind mündige BürgerInnen. Sie werden nach ihrem Wissen, Gewissen und politischer Verantwortung entscheiden.

Die KPÖ sieht den amtierenden Bundespräsidenten nicht unkritisch.

Heinz Fischer ist faktisch der Präsident der großen Koalition, deren Politik er in jeder Hinsicht unterstützt und die die KPÖ gerade in Hinblick auf die Abwälzung der Krisenlasten auf Arbeitende, Arbeitslose, Studierende und PensionistInnen ablehnt. Immer weniger ist in außenpolitischen Belangen von der österreichischen Neutralität die Rede und Fischer hat die demokratische Forderung nach einer Volksabstimmung über den Lissaboner EU-Verfassungsvertrag zurückgewiesen.

Aus Anlaß der Bundespräsiden­tenwahl erinnert die KPÖ an ihre kritische Haltung zu diesem Amt, das eine Machtfülle vorsieht, die mit demokratischen Grundsätzen kaum vereinbar ist. Der Bundespräsident kann entsprechend der mit autortären Zügen versehenen Verfassung von 1929 Regierungen ernennen und entlassen, er führt den Oberbefehl über das Bundesheer und kann Notverordnungen erlassen.

Dass die österreichische Realverfassung derzeit anders gehandhabt wird, und der Bundespräsident hauptsächlich repräsentative Funktionen wahrnimmt, muß nicht immer so bleiben. Grundsätzlich könnte der /die Nationalratspräsi­dentIn auch die Vertretung der Republik nach außen wahrnehmen.

Gleichzeitig kritisiert die KPÖ das undemokratische Wahlrecht, das in der Regel nur VertreterInnen finanzkräftiger Parteien und Gruppen den Zugang zum passiven Wahlrecht erlaubt. Das gilt sowohl für die Hürde von 6.000 beglaubigten Unterstüzungser­klärungen als auch für die fehlende Wahlkampfkoste­nerstattung.

Es ist bezeichnend, daß die angeblich staatstragenden Parteien nur Wahlkampf führen, wenn sie sicher sind zu gewinnen oder Wahlkampfkosten­rückerstattung erzielen können. So hat die SPÖ 1998 auf einen eigenen Kandidaten verzichtet und die Wiederwahl von Thomas Klestil unterstützt, während diesmal die ÖVP verzichtet, obwohl sie nicht einmal bereit ist die Wiederwahl von Heinz Fischer zu unterstützen.

Die Bundespräsiden­tenwahl hat schon in der Vergangenheit politischen Kräften zur Profilierung verholfen, die sich sonst auf dem Misthaufen der Geschichte tummeln. Das war 1980 mit dem NDP-Mann Norbert Burger und 1986 mit dem Rechtsextremisten Scrinzi so und spielt sich derzeit mit der Kandidatur der FP-Frau Rosenkranz ab, der das verbotene Neonazi-Milieau nicht unbekannt ist. Eine Person, die sich erst durch eine (politisch und rechtlich unverbindliche) notarielle Beglaubigung zu den Grundsätzen der zweiten Republik bekennen muß, wozu in besonderen Maße das gesetzliche Verbot nationalsozia­listischer Wiederbetätigung gehört, hat im politischen Leben nichts zu suchen.

Die KPÖ hat deshalb von der Bundeswahlbehörde die Nichtzulassung der Kandidatur der Frau Rosenkranz gefordert.

Der Kandidat der “Christen-Partei” Gehring unterscheidet sich durch seine extrem reaktionären Positionen kaum von Rosenkranz und ist damit ebenfalls unwählbar.

Stellungnahme des Bundesausschusses der KPÖ, 8. April 2010