KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Resolution Nr. 11 – Die ÖIAG auflösen, das öffentliche Eigentum sichern

(28.2.2011)

Antragsteller: Bundesvorstand

Abstimmung: Mehrheit pro, 3 Enthaltungen

Zeitgleich und offensichtlich politisch abgestimmt mit der Bestellung des neuen Chefs der ÖIAG, des bisherigen Generalsekretärs der Industriellen­vereinigung Markus Beyrer, haben die Vorstände der Wiener Börse, Michael Buhl und Heinrich Schaller, ein umfassendes Programm für weitere Privatisierung öffentlichen Eigentums vorgelegt. Daraus kann zwangsläufig nur geschlossen werden, dass die neue ÖIAG-Führung den bisherigen Privatisierungskurs mit Rückendeckung der Regierung fortsetzt und intensiviert.

Laut den Forderungen der Börse-Bosse sollen bis auf einen 25-prozentigen öffentlichen Besitz nicht nur die Restanteile der ÖIAG (Telekom, Post, OMV, Münze Österreich und BIG), sondern auch die Flughäfen und die bislang öffentlichen Anteile der E-Wirtschaft privatisiert werden, wovon man sich ein Privatisierun­gspotential von 23,8 Milliarden Euro verspricht. Bezeichnenderweise nicht auf der Privatisierun­gsliste befinden sich ÖBB und ASFINAG, die offenbar durch die Auslagerung von Staatsschulden (ÖBB 20,6, ASFINAG 12 Mrd. Euro) zur EU-konformen Budgetierung für private Anleger nicht interessant sind.

Die ÖIAG erfüllt schon seit langem keine aktive Funktion im Sinne des öffentlichen Eigentums mehr, sondern hat sich mit der Abwicklung der Privatisierung der Verstaatlichten und anderer öffentlicher Unternehmen nur negativ profiliert. Bereits mit der Bildung der ÖIAG im Jahre 1967 unter der damaligen ÖVP-Regierung wurde die bislang von einem eigenen Ministerium verwaltete Verstaatlichte aus der politischen Verantwortung ausgelagert, 1970 in die ÖIVG und 1986 in die heutige ÖIAG umgestaltet, die 1993 den expliziten Auftrag zur Privatisierung großer Teile bislang öffentlichen Eigentums erhielt.

Auf den Punkt gebracht hat die sowohl von ÖVP als auch SPÖ vertretene Philosophie der frühere Verstaatlichten­minister und ÖIAG-Chef Rudolf Streicher (SPÖ) mit der Aussage: „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ zur Privatisierun­gsbilanz von 1986 bis 2000 (Arbeit und Wirtschaft, 9/2000 – streichen weil sonst unlesbar). Auch seine Nachfolger haben als einzige Qualifikation den Ausverkauf öffentlichen Eigentums geliefert und wurden damit mit horrenden Gagen entlohnt.

Wie das Resümee der Privatisierung öffentlichen Eigentums seit Anfang der 90er Jahre deutlich zeigt, ist diese mit einem massiven Druck auf Arbeitsplätze, Löhne, Sozialleistungen sowie betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung verbunden. Privatisierung bedeutet aber auch den Verlust der Grundlage für eine eigenständige österreichische Wirtschaftspolitik, da mangels ausreichendem Privatkapital ein Ausverkauf an ausländische Multis und Spekulanten das logische Ergebnis ist.

Die ÖIAG hat daher keine Existenzberechti­gung mehr. Die KPÖ verlangt die Auflösung der ÖIAG und die Zuordnung der restlichen Unternehmen mit staatlichem Eigentum direkt zur politischen Kompetenz der Regierung. Entschieden abgelehnt wird von der KPÖ eine Änderung des 2. Verstaatlichten­gesetzes, welches eine öffentliche Mehrheit in der E-Wirtschaft vorschreibt und als Verfassungsgesetz nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit geändert werden kann. Ebenso bekräftigt die KPÖ ihren Standpunkt, dass alle Unternehmen der Infrastruktur (Strom, Gas, Bahn, Post, Telekom, Nahverkehr, Wasserversorgung, Abwasser, Müllabfuhr, Gemeindewohnungen usw.) im öffentlichen Besitz sein sollen.

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